Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule

Lehrer erklärt Schülerin etwas


Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Elternbeirat

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Was ist der Landesschulbeirat?

Der Landesschulbeirat wird zur Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bezug auf Bildung und Erziehung eingerichtet.
Er kann Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen. Beispiele sind grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Erlass von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen in Bezug auf Schülerzeitungen, Rechtsverordnungen über die Einrichtung von Elternvertretungen.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen. Sie setzen sich aus Vertretern der Eltern, Lehrkräfte, Schüler und verschiedener Interessengruppen zusammen.

Die besten Links zum Thema Elternbeirat

Schulfördervereine

Aktive (Schul-)Fördervereine sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Vielfach kooperieren sie eng mit den Elternvertretungen.

Mit der Arbeit eines Fördervereins sind rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen verbunden, die im Ehrenamt nicht immer einfach gelöst werden können. Deshalb wurde 2017 der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine in Bayern (LSFV.Bayern) e. V. gegründet.

Ziel des Landesverbandes ist es, die Schulfördervereine in Bayern zu unterstützen. Ein Beratungsangebot und die Begleitung in formalen und praktischen Fragen sollen helfen, die Vereinsarbeit sowie die Gründung von Fördervereinen zu erleichtern.

Nähere Informationen sind zu finden unter www.LSFV.Bayern.

Zur Unterstützung von Vereinen in Fragen des Datenschutzes hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren folgendes Online-Angebot geschaffen: https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de/

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.