Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Der Landesschulbeirat wird zur Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bezug auf Bildung und Erziehung eingerichtet.
Er kann Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen. Beispiele sind grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Erlass von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen in Bezug auf Schülerzeitungen, Rechtsverordnungen über die Einrichtung von Elternvertretungen.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen. Sie setzen sich aus Vertretern der Eltern, Lehrkräfte, Schüler und verschiedener Interessengruppen zusammen.
Die Broschüre "Schule und Familie - Verantwortung gemeinsam wahrnehmen" ist im April 2013 in einer Neuauflage erschienen.
Zum Download der Broschüre als pdf-Datei einfach auf das Titelbild klicken.
Die Druckversion ist im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung erhältlich.
