
Seit dem Schuljahr 2006/2007 werden an Grundschulen sukzessive gebundene Ganztagangebote eingerichtet. Diese ermöglichen nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten, sondern tragen auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler bei.
Im Schuljahr 2010/2011 sind bereits an 239 Grundschulen gebundene Ganztagsklassen eingerichtet.
Weitere Informationen zu gebundenen Ganztagsangeboten an Grundschulen finden Sie hier.

Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle beschreibt mit seiner Aussage „Wir brauchen eine individuelle Förderung für alle Kinder, auch für die schwächeren und stärkeren", den Grundgedanken des Schulversuchs „Flexible Grundschule“. Das pädagogische Konzept der flexiblen Eingangsstufe kommt seit dem Schuljahr 2010/2011 an 20 Schulen in Bayern zur Anwendung. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird der Schulversuch auf insgesamt 80 Schulen ausgeweitet.
Dabei werden die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusammengefasst und jahrgangsübergreifend unterrichtet. Ausgehend von den individuellen Kenntnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler steht ein pädagogisches Konzept im Mittelpunkt, das auf Differenzierung und Individualisierung ausgerichtet ist. Mit offenen Unterrichtsformen, guten Aufgaben, die allen Schülerinnen und Schülern ein Arbeiten auf verschiedenen Niveaustufen ermöglichen und einer Unterrichtsmethodik, die das individuelle Lerntempo berücksichtigt, wird der Heterogenität Rechnung getragen. Durch die Möglichkeit einer ein-, zwei- oder dreijährigen Verweildauer in der Eingangsstufe wird sichergestellt, dass alle Schüler über die für den Übergang in Jahrgangsstufe 3 erforderlichen Kompetenzen verfügen. Je nach Verweildauer in der Eingangsstufe beträgt die Grundschulzeit in der Flexiblen Grundschule demnach zwischen 3 und 5 Jahren.

Sie sind einerseits ein Instrument frühzeitiger Diagnose von individuellen Stärken und Defiziten der Schüler, ermöglichen andererseits den Schulen und den einzelnen Lehrkräften eine direkte Rückmeldung über die Effektivität ihres Unterrichts.
Seit 2002 finden an den bayerischen Grundschulen landeseinheitliche Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 2 und 3 statt.
Im Mai 2008 wurden zum ersten Mal in allen deutschen Ländern flächendeckende Lernstandserhebungen in Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Federführung dieses Kooperationsprojektes liegt bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern, mit der wissenschaftlichen Projektleitung ist das Institut zu Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) beauftragt. Die länderübergreifenden Vergleichsarbeiten traten an die Stelle der bisherigen bayerischen Orientierungsarbeiten der Jahrgangsstufe 3.
Die bisherigen Orientierungsarbeiten der Jahrgangsstufe 2 in Mathematik und Deutsch/Lesen entfielen dementsprechend; sie wurden ersetzt durch Orientierungsarbeiten aus dem Bereich Deutsch/Rechtschreiben.

Einzelintegration im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Informationen zum Einsatz von Integrationshelfern
Der bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und der Präsident des Verbandes der bayerischen Bezirke Manfred Hölzlein haben am 1.12.2008 in München "Gemeinsame Empfehlungen" zum Einsatz von Integrationshelfern an Grund- und Hauptschulen vorgestellt. Integrationshelfer unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die die Regelschule besuchen.
"Mit den erstmals vereinbarten 'Gemeinsamen Empfehlungen' stärken wir die Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung", betonte Kultusminister Dr. Spaenle im Rahmen eines Besuchs der Grundschule an der Ittlingerstraße und der Otto-Steiner-Schule München (Förderzentrum). Er ergänzte: "Die Empfehlungen geben Schulen, Einrichtungen der Sozialhilfe und Erziehungsberechtigten notwendige Informationen an die Hand und sorgen für mehr Transparenz." Wann kann ein Integrationshelfer eingesetzt werden, welche Aufgaben erfüllt er und wer übernimmt die Kosten? Diese und andere Fragen werden beantwortet - eine wichtige Hilfe für die Betroffenen und ein wichtiger Baustein für eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Bezirken.
Kultusminister und Verbandspräsident zogen gemeinsam das Fazit: "Es ist wichtig, dass wir zugunsten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung einen intensiven Dialog auf staatlicher und bezirklicher Ebene führen. Nur gemeinsam können wir Schule so gestalten, dass wir für jedes Kind den richtigen Weg finden und ermöglichen."
Der bayerische Weg heißt "Integration durch Kooperation". Regelschulen und Förderschulen arbeiten in verschiedenen Modellen zusammen, um Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich zu unterstützen.
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Jahrgangskombinierte bzw. jahrgangsgemischte Klassen umfassen in der Regel Lerngruppen, die sich aus Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. der Jahrgangsstufen 3 und 4 zusammensetzen. Die Einrichtung jahrgangskombinierter Klassen beruht auf pädagogischen Konzepten, die - wie im Bereich des Kindergartens auch - mit altersheterogenen Lerngruppen arbeiten und die Verschiedenheit an Wissen und Erfahrung innerhalb dieser Gruppen für das Lernen fruchtbar machen.
Die erzieherische und unterrichtliche Arbeit in den jahrgangskombinierten Klassen orientiert sich - wie die Arbeit in jahrgangsreinen Klassen - an dem für die bayerischen Grundschulen konzipierten Lehrplan aus dem Jahr 2000. Dieser ist für die Jahrgangsstufen 1 und 2 im Fach Deutsch bereits jahrgangsübergreifend angelegt.
Aber auch in allen weiteren Fächern entspricht es den Prinzipien effektiver Unterrichtsgestaltung, den Lernprozess auf die jeweiligen individuellen Lernvoraussetzungen abzustimmen. Es entstehen daher sowohl in den Jahrgangsstufen 1 und 2 als auch in den Jahrgangsstufen 3 und 4 stets inhaltliche Überschneidungen mit den Lehrplaninhalten der nächst höheren bzw. nächst niedrigeren Jahrgangsstufe. Diese Überschneidungen gilt es in jahrgangskombinierten Klassen im Klassenlehrplan wie im täglichen Unterricht in besonderer Weise didaktisch, methodisch und organisatorisch aufzubereiten.
Lernen in jahrgangsheterogenen Gruppen entspricht in mancher Hinsicht dem Lernen in nichtschulischen Bereichen wie Familie oder Freundeskreis. Neben dem Lernen am Modell spielt hier vor allem das Lernen in Helfer- bzw. Tutorensystemen, in Patenschaften und in Lerntandems eine zentrale Rolle. Diese Unterstützungsmöglichkeiten können besonders gut in offene Lernformen wie Freiarbeit, Wochenplanarbeit, Projektarbeit etc. eingebracht werden.

Grundlage bildet Art. 32 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):
"An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden."
In jedem Jahr werden Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu Jahrgangsklassen errichtet werden können. In den Richtlinien des Schuljahrs 2009/10 heißt es:
"...Das pädagogische Konzept der jahrgangskombinierten Klassen hat sich bewährt. Die jahrgangskombinierten Klassen sind gleichwertig zu den Jahrgangsklassen.
Jahrgangskombinierten Klassen werden in der Regel bis zu 5 Unterrichtsstunden (Lehrerstunden oder Förderlehrerstunden) zusätzlich zugewiesen. Diese Stunden sind aus dem Budget des Staatlichen Schulamts zu nehmen. Die Schülerzahl soll 25 nicht überschreiten."

Jahrgangskombinierte Klasse gibt es seit Bestehen der Grundschule, da in ländlichen Regionen anders eine wohnortnahe Beschulung nicht gewährleistet werden konnte.
Ende der 70er Jahre wuchs das pädagogische Interesse an dieser Form, die in städtischen Regionen nicht mehr anzutreffen war. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung betreute deshalb von 1998/99 bis 2000/01 das Modellprojekt "Jahrgangsgemischte Eingangsklassen" in zunächst sieben Grundschulen. An diesen Schulen mussten überwiegend aus schulorganisatorischen Gründen jahrgangskombinierte Eingangsklassen gebildet werden. Ab dem Schuljahr 2000/01 schlossen sich - auf freiwilliger Basis - 17 weitere Grundschulen in Bayern dem Konzept an. Diese neuen Schulen entschieden sich zum größten Teil aus pädagogischen Gründen für jahrgangskombinierte Grundschulklassen und entwickelten unterrichtliche Möglichkeiten in jahrgangskombinierten Anfangsklassen. Der Modellversuch zeigte deutlich, dass die Jahrgangskombination eine sinnvolle pädagogische Alternative zur Jahrgangsklasse darstellt. Es wurde festgestellt, dass die Kinder ebenso viel lernten wie in jahrgangsreinen Klassen, dass sie aber im sozialen Verhalten größere Fortschritte gemacht hatten.
Die beteiligten Schulen nennen vor allem folgende Vorteile des Unterrichtens in jahrgangskombinierten Klassen:
Durch die Verfügbarkeit der Lerninhalte von zwei Jahren können begabte Kinder in besonderer Weise gefördert werden. Diese Kinder können die jahrgangskombinierte Eingangsklasse in einem Jahr durchlaufen, was dem Überspringen einer Jahrgangsstufe entspricht. Entwicklungsverzögerte Kinder können drei Jahre in der jahrgangskombinierten Eingangsklasse bleiben.
Die Erfahrungen aus dem Modellversuch lassen sich auf die Jahrgangsstufe 3 und 4 übertragen.

Es gibt Schulen, die das Prinzip der Jahrgangskombination aus pädagogischen Gründen so positiv werten, dass sie aus eigenem Antrieb derartige Klassen bilden. In der aktuellen Diskussion geht es jedoch verstärkt um Schulen, die sehr kleine Klassen haben und an denen das Schulamt kombinierte Klassen plant.
Die Anzahl der Lehrerstunden, die einem Schulamt zugewiesen wird, richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schulamtsbezirk. Aufgabe des Schulamts ist es dann, im Schulamtsbezirk für ausgewogene Klassenstärken zu sorgen.
Vereinfacht könnte man sagen, dass deshalb jede kleine Klasse (z.B. 18 Schüler) auf der anderen Seite eine sehr große Klasse (z.B. 30 Schüler) erfordert.
Durch die Bildung jahrgangskombinierter Klassen können auch ausgewogenere Klassenstärken im Schulamtsbezirk erreicht werden. Bei sehr kleinen Schulen kann die Schule dadurch erhalten werden.
Die Schülerzahlen werden weiterhin stetig abnehmen. Die Kombination von Klassen kann dazu beitragen, eine Vielzahl kleiner Schulen erhalten zu können.

Bei einigen Schulen ist die Zusammensetzung der Schülerschaft ideal, um eine jahrgangskombinierte Klasse zu bilden. In solchen Fällen hat das Schulamt mit der Schulleitung entsprechende Planungen begonnen.
Wenn innerhalb einer Schule außerdem jahrgangsreine Klassen bestehen, organisiert die Schulleitung die entsprechende Einteilung der Schüler. Nach Möglichkeit wird dabei die Anmeldung der Eltern berücksichtigt, weitere Faktoren wie der Schulweg, bestehende Freundschaften u. a. können dabei eine Rolle spielen.

Für die Arbeit in kombinierten Klassen werden die Lehrkräfte mit besonderer Sorgfalt ausgewählt. In der Regel handelt es sich um erfahrene Lehrer und Lehrerinnen, die bereits mehrfach eine 1. und 2. bzw. 3 und 4. Klasse geführt haben. Außerdem werden diese Lehrkräfte durch die Regierungen intensiv auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet.

Im Schuljahr 2009/10 wurden an den Grundschulen insgesamt 509 kombinierte Klassen unterrichtet. Im Vorjahr waren es 352.

Ja. Kombinierte Klassen erhalten in der Regel bis zu fünf zusätzliche Lehrerstunden zur Differenzierung. In diesen Stunden werden die Schüler in Gruppen unterrichtet. Wenn es möglich ist, wird auch ein Förderlehrer - dies sind Lehrkräfte, die ausschließlich ergänzend zum Klassenlehrer eingesetzt werden - in dieser Klasse mitwirken.
Mit dem Wechsel von der Grundschule an das Gymnasium begegnen die Schüler einer neuen Schulart und damit auch vielen neuen Strukturen in der Gestaltung des Unterrichts und des Schulalltags. Zur pädagogischen Koordination und Gestaltung dieses Überganges werden sogenannte „Lotsen“ eingesetzt, die auch im Bereich der Realschulen eingesetzt werden.

Lotsen sind Grundschullehrkräfte, die mit einem Teil ihres Stundenkontingents an ein Gymnasium abgeordnet worden sind. Sie unterrichten dort insbesondere in der Jahrgangsstufe 5 einzelne Fächer oder halten Förderunterricht bzw. Intensivierungsstunden.

Sie intensivieren die Kooperation zwischen Gymnasium und Grundschule und initiieren oder intensivieren den Erfahrungsaustausch unter den Lehrkräften der beiden Schularten.

Jede Lotsin und jeder Lotse richtet eine spezielle Sprechstunde pro Woche ein, um für Gespräche mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften zur Verfügung zu stehen.

Sie können bei den Übertrittsveranstaltungen in Jahrgangsstufe 3 mitwirken. Darüber hinaus geben Sie ihre Erfahrungen an die Kollegien der Grundschule und des Gymnasiums weiter.
Die Jahrgangsstufe 5 der Realschule stellt für viele Schüler nicht nur eine Veränderung des fachlichen Anspruchs dar. Sie müssen sich auch veränderten Strukturen in der Gestaltung des Schulalltags wie des Unterrichts stellen. Das Fach Englisch spielt hier eine zentrale Rolle, denn die spielerische Gestaltung der ersten Sprachbegegnung wird durch einen eng geführten lehrgangsorientierten Unterricht abgelöst. Für einen pädagogisch verantwortungsvollen Übergang wurden die vierblättrigen „Kleeblätter“ gegründet. Weiter bestehen lokale Initiativen, diesen Übergang zu gestalten.

Je eine Englischlehrkraft aus der Grundschule, der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium bilden zusammen ein vierblättriges Kleeblatt.

Grundgedanke ist der fachliche Austausch über die unterschiedliche Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichts der einzelnen Schularten. Dafür finden gegenseitige Unterrichtshospitationen statt, die im fachdidaktischen Austausch nachbesprochen werden.

Es kann ein Ziel sein, auch andere Lehrkräfte anzuregen, im Fremdsprachenunterricht der beteiligten Schulen zu hospitieren. Gemeinsame Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen leiten die Erfahrungen auch an Lehrkräfte anderer Schulen weiter.
Förderschulen bieten Unterstützung für Schüler mit einem besonderen Förderschwerpunkt. Sie arbeiten in der Grundstufe eng mit den Grundschulen zusammen, vor allem in folgenden Fragen:

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung anzumelden, wenn die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule nicht gegeben sind. Hier arbeiten Förderschule und Grundschule eng zusammen.

Wenn die Lehrkräfte der Förderschule der Ansicht sind, dass ein Kind auch an einer Regelgrundschule erfolgreich unterrichtet werden kann, wird ein Probeunterricht an der Grundschule organisiert. In enger Absprache der Lehrkräfte von Grundschule und Förderschule wird eine Entscheidung getroffen.

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützt die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen.

Der MSD sind Sonderschullehrer, die an die allgemeinen Schulen kommen und dort Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerinnen und Schüler somit aktiv am Unterricht teilnehmen können.

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