Die Förderschulen in Bayern

Video: Inklusion konkret

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Individuelle Begleitung

Die Förderzentren sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderschule

Wer wird in die Förderschule aufgenommen?

 Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen des tatsächlich bestehenden Förderschulangebotes eine Förderschule besuchen, wenn sie aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs einer besonderen Förderung bedürfen (Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayEUG), d.h. ihr individueller sonderpädagogischer Förderbedarf die besondere personelle und sächliche Ausstattung der Förderschule rechtfertigt.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach über die Aufnahme.

Eine Aufnahme in die sog. Grundschulstufe oder Mittelschulstufe eines Förderzentrums (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung) oder eines Sonderpädagogischen Förderzentrums (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat wie bei der Aufnahme in die Grund- oder Mittelschule darüber hinaus keine weiteren schulartspezifischen Voraussetzungen.
Gleiches gilt für die Aufnahme in Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Ein entsprechendes Übertrittszeugnis ist dagegen - wie bei Realschulen - für die Aufnahme in eine Realschule zur sonderpädagogischen Förderung erforderlich.

Welche Aufgaben haben die Förderschulen?

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Dies gilt zum einen für Schülerinnen und Schüler, die an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können und daher die Förderschule als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit besuchen (vgl. Art. 19 BayEUG). Zum anderen unterstützen die Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik die allgemeinen Schulen in der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Gilt die Förderschule auch für die Berufsausbildung?

Nein. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in verschiedenen Förderschulen gefördert.

Berufliche Ausbildung:
Nicht alle Schüler, die eine Förderschule besucht haben, bedürfen einer anschließenden beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden.

Welche Bildungsschwerpunkte werden an der Förderschule gesetzt?

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. Es existieren folgende Förderschularten:

Förderzentren
Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind adaptierte Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.

Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und emotionale Entwicklung.

Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
Sie gibt es in Bayern als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen. Darüber hinaus können so genannte länderübergreifende Schulen besucht werden.

Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Nähere Auskunft dazu geben die jeweiligen Regierungen. 

Welche Abschlüsse erhalte ich?

An den Förderzentren:
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an einer Mittelschule. Ausgenommen davon sind die Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen sowie i.d.R. die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Auch an der besonderen Prüfung für den Quali (qualifizierenden Mittelschulabschluss) können die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung
  • den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung

Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer individuellen Leistungen und Kompetenzen.

Darüber hinaus gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule erreichen. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.

An den Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Mittlerer Schulabschluss (=Realschulabschluss)

An den Gymnasien:
Allgemeine Hochschulreife

An den Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Entsprechende berufliche Abschlüsse


In der folgenden Übersicht sind die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Förderschule zusammengefasst, den Abschluss der Mittelschule zu erwerben bzw. nachzuholen: 

Welche weiterführenden Schulen kann ich mit diesen Abschlüssen besuchen?

  • Mittelschule
  • Realschule
  • Gymnasium

E-Paper: „Die bayerische Förderschule“

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Die besten Links zur Förderschule

Inklusion

Im Jahr 2009 ist die UN-Behindertenrechts-Konvention in Kraft getreten. Sie fördert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Wesentlicher Inhalt der Konvention ist das Thema Inklusion, also das gemeinsame Lernen und Leben von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention baut Bayern sein Konzept aus, das aus Formen kooperativen Lernens und der Weiterentwicklung hin zur inklusiven Schule besteht.

Die wichtigsten Informationen zur Inklusion

Weitere Informationen

Broschüre „Inklusion“

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Broschüre zur Studien- und Berufsorientierung an bayerischen Schulen

Vor der Berufs- und Studienwahl gilt es, die verschiedenen Chancen und Perspektiven in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt abzuwägen – vor allem aber, sich seiner individuellen Fähigkeiten und Neigungen bewusst zu werden. Umso wichtiger ist es, gründlich und gut informiert zu sein.

Die Broschüre „Berufs- und Studienorientierung an bayerischen Schulen“ gibt einen Überblick über die verschiedenen Ansätze zur Berufs- und Studienorientierung in den bayerischen Schularten sowie über weiterführende Ansprechpartner.

Mit einem Klick auf das Cover (links) direkt zum E-Paper „Berufliche Orientierung an bayerischen Schulen“.

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