Die Förderzentren sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden.
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Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen des tatsächlich bestehenden Förderschulangebotes eine Förderschule besuchen, wenn sie aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs einer besonderen Förderung bedürfen (Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayEUG), d.h. ihr individueller sonderpädagogischer Förderbedarf die besondere personelle und sächliche Ausstattung der Förderschule rechtfertigt.
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach über die Aufnahme.
Eine Aufnahme in die sog. Grundschulstufe oder Mittelschulstufe eines Förderzentrums (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung) oder eines Sonderpädagogischen Förderzentrums (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat wie bei der Aufnahme in die Grund- oder Mittelschule darüber hinaus keine weiteren schulartspezifischen Voraussetzungen.
Gleiches gilt für die Aufnahme in Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Ein entsprechendes Übertrittszeugnis ist dagegen - wie bei Realschulen - für die Aufnahme in eine Realschule zur sonderpädagogischen Förderung erforderlich.

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Dies gilt zum einen für Schülerinnen und Schüler, die an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können und daher die Förderschule als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit besuchen (vgl. Art. 19 BayEUG). Zum anderen unterstützen die Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik die allgemeinen Schulen in der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Nein. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in verschiedenen Förderschulen gefördert.
Berufliche Ausbildung:
Nicht alle Schüler, die eine Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung besucht haben, bedürfen einer anschließenden beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. Es existieren folgende Förderschularten:
Förderzentren (ehemals "Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung")
Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind adaptierte Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und emotionale Entwicklung.
Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
Sie gibt es in Bayern als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen. Darüber hinaus können so genannte länderübergreifende Schulen besucht werden.
Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Nähere Auskunft dazu geben die jeweiligen Regierungen.

An den Förderzentren (ehemals "Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung"):
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an einer Mittelschule. Ausgenommen davon sind die Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen sowie i.d.R. die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Auch an der besonderen Prüfung für den Quali (qualifizierenden Mittelschulabschluss) können die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Ein Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen erreicht die Lernziele der Grund- und Mittelschule nicht. Dennoch gibt es die Möglichkeit, nachträglich nach Abschluss der Förderschule den Abschluss der Mittelschule zu erwerben:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.
An den Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Mittlerer Schulabschluss (=Realschulabschluss)
An den Gymnasien:
Allgemeine Hochschulreife
An den Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Entsprechende berufliche Abschlüsse
In der folgenden Übersicht sind die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Förderschule zusammengefasst, den Abschluss der Mittelschule zu erwerben bzw. nachzuholen:

Im Jahr 2009 ist die UN-Behindertenrechts-Konvention in Kraft getreten. Sie fördert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Wesentlicher Inhalt der Konvention ist das Thema Inklusion, also das gemeinsame Lernen und Leben von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention baut Bayern sein Konzept aus, das aus Formen kooperativen Lernens und der Weiterentwicklung hin zur inklusiven Schule besteht.
