Die Fachoberschule (FOS) wird zusammen mit der Berufsoberschule (BOS) seit dem Schuljahr 2008/09 unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.
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Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12; in der Jahrgangsstufe 11 gehört zum Unterricht auch eine fachpraktische Ausbildung.
Vor Eintritt in die Fachoberschule werden für Haupt-/Mittelschüler (M-Zug) und Wirtschaftsschüler (H-Zweig/2-stufig) Vorkurse (Teilzeit) angeboten. Bis zum Ende der Probezeit in der 11. Klasse wird intensiv klassenübergreifend Förderunterricht in einzelnen Fächern angeboten.
Die Fachoberschule verleiht nach bestandener Fachabiturprüfung die Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen der Fachabiturprüfung kann eine Jahrgangsstufe 13 geführt werden. Diese verleiht nach bestandener Abiturprüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.

An der Fachoberschule werden folgende Ausbildungsrichtungen angeboten:

1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 5. März bis 16. März 2012 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 21. März 2012 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

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