Interessierte Lernende der Grundschule sind für den Übertritt an das Gymnasium bestens geeignet
In der Regel treten Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule an das Gymnasium über ©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Gymnasiale Eignung

Das zentrale Kriterium bei der Entscheidung für das Gymnasium ist die Eignung für diese Schulart. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Kind das Gymnasium erfolgreich durchlaufen kann und sich an der neuen Schule auch wohlfühlt.

Gymnasiastinnen und Gymnasiasten

  • sind neugierig auf ihre Umwelt,
  • haben Freude am Entdecken,
  • verfügen über vielfältige Interessen,
  • können sich gut konzentrieren und ausdauernd mit einer Sache beschäftigen,
  • sind leistungsbereit und leistungsfähig,
  • lernen schnell und zielstrebig.

Voraussetzungen zum Übertritt nach Jg. 4

Die Voraussetzungen zum Übertritt an das Gymnasium nach Jahrgangsstufe 4 sind:

Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 (Grundschule) in Jahrgangsstufe 5 (Gymnasium)
Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 (Grundschule) in Jahrgangsstufe 5 (Gymnasium) ©StMUK

Für den Übertritt in Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium gibt es ein Höchstalter. Stichtag ist der 30. September des betreffenden Jahres: Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt sind, dürfen in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.


Probeunterricht am Gymnasium

Der Probeunterricht zur Aufnahme ins Gymnasium dauert drei Tage und findet vom 14. Mai bis 16. Mai 2024 statt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler in kleineren Unterrichtsgruppen zusammengefasst. Auf die bisherige Klassen- und Schulzugehörigkeit wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Für jede Unterrichtsgruppe sind mindestens zwei Lehrkräfte des Gymnasiums verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten. Dem Probeunterricht werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gymnasiums zu Grunde gelegt.

Der Probeunterricht wird mit bayernweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt.

Der Probeunterricht besteht aus Unterricht und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Im Fach Deutsch sind Aufgabenformate aus folgenden Bereichen für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts vorgesehen:

  • Textverständnis
  • Texte verfassen
  • Sprachgebrauch - Richtig schreiben (zu verbessernder Fehlertext, Lückendiktat, Anwenden von Rechtschreibstrategien)
  • Sprache untersuchen und reflektieren (Grammatik und Wortschatz)

Im Fach Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts folgende Bereiche vorgesehen:

  • Formales Rechnen
  • Lösen von Sachaufgaben
  • Geometrie

Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts sollen zur genauen Schülerbeobachtung genutzt werden.


Weitere Informationen

  • Ein Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 ist auch nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule (bei Notendurchschnitt von mind. 2,0 in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis) oder der Realschule (bei Notendurchschnitt von mind. 2,5 in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis) möglich.
  • Wer sich später für den Übertritt auf das Gymnasium entscheidet, kann in eine höhere Jahrgangsstufe eintreten. Er muss allerdings eine Aufnahmeprüfung und eine Probezeit bestehen, die bei besonders guten Leistungen u. U. auch entfallen kann.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss anderer Schularten ist der Wechsel ans Gymnasium auch über sogenannte „Einführungsklassen“ möglich.

Schulsuche

Die Schulsuche unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Gymnasien. Klicken Sie auf Erweiterte Suche, um gezielt nach Fremdsprachenangeboten oder Ausbildungsrichtungen zu suchen.

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Stand: 04. April 2024

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    Eignung und Übertritt