Schüler arbeiten im Robotik-Wahlunterricht mit verschiedenen digitalen Werkzeugen.
Der gewinnbringende und zeitgemäße Einsatz digitaler Werkzeuge eröffnet in der schulischen Bildung zahlreiche Chancen und Potenziale ©insta_photos - stock.adobe.com

Die digitale Transformation von Schule und die Weiterentwicklung der Unterrichtskultur kann nur auf der Grundlage einer modernen und zuverlässigen IT-Infrastruktur gelingen. Das Fundament für das „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ liegt in der umfassenden Optimierung der digitalen Bildungsinfrastrukturen, von leistungsfähiger Hard- und Software über eine zuverlässige Internetanbindung und schulinterne Netzwerktechnik bis hin zur professionellen Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur.

Dabei sind die Schulaufwandsträger nach den Grundsätzen des Schulfinanzierungsrechts für die Beschaffung, Inbetriebnahme und Wartung und Pflege der IT-Infrastrukturen an Schulen zuständig. In diesen Aufgaben unterstützt sie der Freistaat mit umfangreichen Förderprogrammen auf Basis von Landesmitteln (Masterplans BAYERN DIGITAL II, Corona-Investitionsprogramm, Sonderfonds Corona-Pandemie, Mittel für „Digitale Bildung“) und Bundesmitteln (DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 einschließlich Zusatzvereinbarungen).

Digitalisierungsstrategien

Bayern hat die Zeichen der Zeit für eine digitale Zukunft des Freistaats früh erkannt und die Weichen dafür bereits im Jahr 2016 gestellt. Im Januar 2016 wurde vom damaligen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Zukunftsstrategie der Bayerischen Staatsregierung „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ erarbeitet.

Diese fügt sich ein in einer von den Ländern in der Kultusministerkonferenz (KMK) entwickelte Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ aus dem Jahr 2016, in der die Handlungsfelder benannt werden, in denen im Bildungsbereich angesichts der umfangreichen Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation im Bildungsbereich Entscheidungen zu treffen und Lösungen zu erarbeiten sind. 2021 hatten die Länder ihre ergänzenden Empfehlungen „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ vorgelegt und darin den Weg vom „Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen” hin zum Lernen und Lehren in einer sich stetig verändernden digitalen Realität skizziert und die grundlegenden Strategiefelder unter dem Blickwinkel schulischer Handlungsfelder und Entwicklungsprozesse weiter konkretisiert.

Die doppelte Rolle der Digitalisierung im Bildungsprozess

  • Bildung ist zum einen selbst Gegenstand von Bildung. Ziel des Bildungsprozesses ist es, „digitale Kompetenzen“ für einen souveränen Umgang in der Bandbreite digitaler Möglichkeiten aufzubauen, diese gewinnbringend einzusetzen und digitale Formate in ihren Chancen und Risiken kritisch zu reflektieren. Leitbild ist die aktive, mündige und erfolgreiche Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft, sowohl im beruflichen als auch im privaten, kulturellen und sozialen Bereich. Dafür wurde der Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen entwickelt und die erforderlichen Kompetenzen in fünf Bereichen gebündelt: Basiskompetenzen, Suche und Verarbeiten, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, Analysieren und Reflektieren.
  • Zum anderen erschließt die Digitalisierung wichtige Werkzeuge im schulischen Bildungsprozess. Diese ermöglichen in allen Lernbereichen, komplexe Sachverhalte zu veranschaulichen, authentische Zugänge zu Inhalten zu öffnen, Lernprozesse zu individualisieren, zum kreativ-produktiven Medienumgang anzuregen und neue digitale Formen der Informationsbeschaffung, Kommunikation, Interaktion und Kollaboration zu erschließen.

Landesprogramme in drei Förderbereichen im Umfang von 212,5 Mio. €

Im Mai 2017 hat der Freistaat mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II ein umfassendes Konzept mit Investitionsschwerpunkten in allen Bereichen vorgelegt, das sich u. a. auf die Digitalisierung an den Schulen bezieht. In diesem Kontext hat der Freistaat über die Landeshaushalte 2018 bis 2020 auch die landeseigenen Förderprogramme für den Ausbau der schulischen IT mit einem Volumen von 212,5 Mio. € aufgelegt, noch ehe sich der Bund mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ab Mai 2019 an den Kosten für die schulische IT-Bildungsinfrastruktur in den Ländern finanziell beteiligte.

  • Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers an bayerischen Schulen (Digitalbudget von 150 Mio. €)
  • IT-Ausstattung integrierter Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen (iFU-Budget von 35 Mio. €)
  • IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen (zentrale Beschaffung aus 27,5 Mio. €)

Der Freistaat unterstützt über die zuerst genannten Förderprogramme aus Landesmitteln die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen bei ihren Investitionen in die technische Ausstattung der Schulen. Der Fokus liegt vor allem auf dem Ausbau von mindestens 50.000 Unterrichtsräumen zu digitalen Klassenzimmern als eines im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel, welches auf Grundlage der Landesmittel und später der Bundesmittel aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 inzwischen deutlich übertroffen wurde.

Die IT-Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers ist im „Votum - Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen“ des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen näher beschrieben (vgl. Kapitel 4).

Weitere Informationen:

Der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

Am 12. Oktober 2016 kündigte die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, eine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ an, um bei der digitalen Bildung zügige Fortschritte zu machen. Um in den Schulen in Deutschland eine flächendeckende IT-Infrastruktur für ein Lernen und Lehren in der digitalen Welt zu schaffen, wurde der DigitalPakt Schule vorgeschlagen und angekündigt. Dabei werden über einen Zeitraum von fünf Jahren bundesweit fünf Milliarden Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen bereitgestellt, z. B. für Schulhausvernetzung, WLAN und digitale Geräte. Flankiert werden die Bemühungen um die digitale Transformation von Schulen durch die im Dezember 2016 von der Kultusministerkonferenz vorgelegte Strategie Bildung in der digitalen Welt.

Nach einem mehrjährigen Einigungsprozess konnte über die notwendige Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c GG) der Weg für den DigitalPakt Schule freigemacht werden. Konstitutives Element der Grundgesetzänderung ist die Eröffnung der Möglichkeit, dass der Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Darüber hinaus können Finanzhilfen für besondere, mit den Investitionen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden wie z. B. professionelle IT-Administrationsstrukturen gewährt werden. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben von diesen Finanzhilfen unberührt und liegen im Rahmen der föderalen Grundstrukturen und der Kulturhoheit weiterhin auf Ebene der einzelnen Länder.

Am 17. Mai 2019 konnte nach Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Bund und den 16 Ländern die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 als rechtlicher Rahmen in Kraft treten, der in der Folge unter den Auswirkungen der Pandemie über insgesamt drei Zusatzvereinbarungen bedarfsgerecht erweitert wurde. Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule

  • definiert Ziele, Inhalte, Zweck und Gegenstände der Finanzhilfen,
  • bestimmt Antragsverfahren, Zeitraum, Programmsteuerung und Zuwendungsvoraussetzungen näher,
  • legt die Höhe der Finanzhilfen fest und
  • regelt Bewirtschaftungsgrundsätze, Nachweis- und Berichtspflichten, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen.

Die Umsetzung und Programmsteuerung des DigitalPakts Schule liegt bei den einzelnen Ländern: Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung erstellen die Länder ihre jeweiligen Förderbekanntmachungen im Kontext landesrechtlicher Vorgaben und formen dadurch Kriterien und Verfahren zur Bewertung und Begutachtung von Anträgen aus. Die Länder können in ihren Programmen die grundsätzlich definierten Fördergegenstände unter den landesspezifischen Besonderheiten weiter konkretisieren und die Verfahren an die jeweiligen Schul- und Verwaltungsstrukturen anpassen.

Weitere Informationen:

Der Basis-DigitalPakt

Auf den Freistaat Bayern entfallen im DigitalPakt Schule gemäß der Verwaltungsvereinbarung insgesamt 778.245.500 €, die in insgesamt vier verschiedenen Ebenen der Förderung eingesetzt werden können:

Mit rund 650 Mio. € ist der Großteil der Mittel im DigitalPakt Schule für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen vorgesehen. Über diese Finanzhilfen werden die zuständigen Schulaufwandsträger mit einem Fördersatz von 90 % innerhalb eines für sie reservierten Förderbudgets in ihren Investitionsmaßnahmen an den Schulen vor Ort unterstützt. Dabei werden die digitale Vernetzung in Schulgebäuden, (bestimmte) Schulserver, schulische WLAN-Infrastrukturen, digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte und, in begrenztem Umfang, schulgebundene mobile Endgeräte gefördert.

Zur Umsetzung dieser schulischen Maßnahmen trat am 31. Juli 2019 die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ in Kraft. Am 5. Oktober 2021 erfolgte eine Änderung der bisherigen Förderrichtlinie mit einer Reihe verfahrensseitiger und rechtlicher Erleichterungen. Diese betreffen die Eröffnung von Teilauszahlungen während der Maßnahmenumsetzung, die zusätzliche Förderung regionaler Maßnahmen (s. unten), der (weitgehende) Verzicht auf die technischen Mindestkriterien sowie die Verlängerung des Antrags- und Bewilligungszeitraums.

Die für die Schulaufwandsträger reservierten Höchstbeträge für schulische Maßnahmen standen bis zum Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2022 als Mittelabrufe zur Verfügung. Verbliebene geringe Restmittel werden gleichmäßig auf die Schulaufwandsträger mit höherem Investitionsbedarf umverteilt, so dass eine vollständige Mittelbindung erfolgt. Der Bewilligungszeitraum zum Abschluss von Verträgen endet am 16. Mai 2024, die Maßnahmenumsetzung und Anrechnung sind bis 31. Dezember 2025 zugelassen.

Regionale Investitionsmaßnahmen zielen auf die Bündelung von Ressourcen und den Aufbau gemeinsamer Strukturen zur Nutzung durch die Schulen. Dazu sind auch gemeinsame Anträge mehrerer Schulaufwandsträger und Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Digitalisierung an Schulen möglich. Bayern hat die Förderung regionaler Maßnahmen durch Aufnahme in die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) am 5. Oktober 2021 realisiert und dafür zusätzliche 54 Mio. € an Finanzhilfen eingeplant. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs, wobei jeder Schulaufwandsträger zusätzlich maximal 25 % des Höchstbetrags der staatlichen Zuwendungen gemäß Anlage zur dBIR für regionale Maßnahmen in Anspruch nehmen kann. Gefördert werden Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme von regionalen Systemen, Werkzeugen und Diensten sowie von regionalen Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern, die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Service-Qualität und Interoperabilität von IT-Infrastrukturen dienen.

Diese zusätzliche Förderebene ermöglicht die Bündelung dezentraler IT-Infrastrukturen zu regionalen IT-Systemen (z. B. Server, Hightech-Arbeitsräume, Gerätemanagementsysteme), die ansonsten lokal im Zuständigkeitsbereich des Schulaufwandsträgers mehrfach vorhanden sein müssten. Dadurch entstehen Synergieeffekte und die Möglichkeit für Innovation und den Aufbau zeitgemäßer Infrastrukturen. Wichtig ist der ergänzende Charakter, d. h. auch weiterhin sind schulische Infrastrukturen und deren lokale Administration erforderlich (z. B. schulische Endgeräte, Ausstattung der Digitalen Klassenzimmer). Die regionalen Maßnahmen sind jedoch klar ggü. den zentralen Angeboten (z. B. durch die BayernCloud Schule) abzugrenzen und treten ergänzend, nicht aber ersetzend neben die landesweiten Angebote.

Vom Gesamtvolumen im DigitalPakt Schule sollen rund 5 % (38,9 Mio.€) für landesweite Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, wie z. B. für die Bereitstellung von zentralen Clouddiensten, Lernplattformen, pädagogischen Kommunikations- und Arbeitsplattformen, sowie weiteren zentralen digitalen Systemen, Werkzeugen und Diensten auf Landesebene. In Bayern betrifft dies vor allem die BayernCloud Schule (ByCS), mit der der Freistaat den Schulen ein Software-Paket für einen zeitgemäßen digital gestützten Schulalltag kostenlos zur Verfügung stellt. Ziel der BayernCloud Schule ist, allen bayerischen Schulen Softwareangebote und pädagogische Inhalte für den digital gestützten Unterricht und den digitalen Schulalltag zur Verfügung zu stellen – zentral, cloudbasiert, datenschutzkonform, barrierefrei und kostenfrei für die Schulen und Schulaufwandsträger. Teil der BayernCloud Schule sind mehrere Softwareanwendungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Schulleitung und Schulverwaltung.

Weitere 5 % (38,9 Mio.€) sind durch die Verwaltungsvereinbarung fest den länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen vorbehalten, die nach der Gemeinsamen Förderbekanntmachung der Länder zu Finanzhilfen für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen vom 25. September 2019 abgewickelt werden. Beispiele für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen, an denen sich der Freistaat Bayern in Kooperation mit anderen Ändern beteiligt, sind die Entwicklung von Infrastrukturen für die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien und den länderübergreifenden Austausch von Unterrichtsmaterialien (SODIX/MUNDO), die Einrichtung eines gemeinsamen Vermittlungsdiensts für Identitäts- und Lizenzmanagement (VIDIS), für Strukturen zur Bewertung von digitalen Bildungsmedien (eduCheck digital), für onlinebasierte Verfahren zur Diagnostik und Leistungsfeststellung (TBA – Technologiebasiertes Assessment), ein Tool zur verstehensorientierten digitalen Diagnostik für die Diagnose und Förderung im Mathematikunterricht (SMART) oder die Entwicklung weiterer ländergemeinsamer digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (DigLu – Digitales Lernen unterwegs, Portal berufliche Bildung).

Weitere Informationen:

Die drei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt

Der auf die Ausstattung der digitalen Klassenzimmer und den Ausbau von Schulnetzen fokussierte Basis-DigitalPakt Schule mit seinem Gesamtvolumen von 5 Mrd. € wurde seit dem Frühjahr 2020 unter den Anforderungen der Pandemiebewältigung nach Art und Umfang weiterentwickelt und schrittweise um zusätzliche Investitionsfelder ausgebaut. Dazu haben die Länder nach der grundlegenden Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule drei weitere Bund-Länder-Zusatzvereinbarungen geschlossen, die jeweils weitere 500 Mio. € für die Länder vorsehen, darunter jeweils 77,8 Mio. € an zusätzlichen Bundessmitteln für Bayern. Für den Freistaat ist das verfügbare Finanzhilfevolumen dadurch von 778 Mio. € auf 1,012 Mrd. € angewachsen. Neben der Verbesserung der schulischen Basis-Infrastrukturen sind die zuvor begrenzte Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie die IT-Administration in den Blick gerückt. Insgesamt stehen damit über 1,3 Mrd. € an Landes- und Bundmitteln für die Verbesserung und Administration der digitalen Infrastruktur an Bayerns Schulen zur Verfügung.

In einer ersten Erweiterung des Basis-DigitalPakts wurde über den „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (‚Sofortausstattungsprogramm‘)“ vom 4. Juli 2020 ein Sonderprogramm zur Beschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aufgelegt. Hieraus wurde in Bayern das Sonderbudget Leihgeräte eingerichtet, um während der Corona-bedingten Unterrichtseinschränkungen v. a. sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne Zugang zu einem geeigneten Gerät über schulgebundene Tablets und Notebooks die Teilnahme am Distanzunterricht zu eröffnen. Die Auswahl und Beschaffung der Schülerleihgeräte erfolgt durch den Schulaufwandsträger, die Verteilung der Geräte übernehmen die Schulen bzw. Schulaufwandsträger auf Grundlage der örtlichen Bedarfe.

Das bayerische Förderverfahren wurde über die Richtlinie „Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)“ vom 10. Juni 2020 initiiert und über eine Änderung der Richtlinie zum 6. Oktober 2020 um zusätzliche Landesmittel auf insgesamt 107,4 Mio. € erweitert. In einem unbürokratischen Förderverfahren konnte ein wesentlicher und vor allem rascher Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Die Fördermittel für Schülerleihgeräte wurden in zwei Antragsrunden vollständig bewilligt und auf Antrag der Zuwendungsempfänger sofort ausbezahlt. Bei nicht mehr bestehendem Corona-bedingten Ausleihbedarf werden die Schülergeräte in den Bestandspool der Schule integriert und auf Grundlage der pädagogischen und didaktischen Anforderungen aus den Medienkonzepten der Schulen im Anschluss genutzt.

Weitere Informationen:

Neben der Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme und Installation der IT-Infrastrukturen an Schulen (Investition) spielt auch der Erhalt der Funktionsfähigkeit, die Wartung und Pflege, der Support und die Problembeseitigung (IT-Administration) eine zentrale Rolle. Über die zweite Erweiterung des DigitalPakts Schule wurde die Administrationsförderung angestoßen, um den gezielten Aufbau professioneller Strukturen für die Wartung und Pflege der IT-Infrastrukturen an Schulen zu ermöglichen. Dies kann durch durch eigene technische Fachkräfte der Schulaufwandsträger (IT-Administratorinnen und IT-Administratoren) oder durch die Beauftragung externer Dienstleister erfolgen Insgesamt sollen die technische Wartung und Pflege.

Die „Zusatz-Verwaltungsvereinbarung ‚Administration‘ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ist am 4. November 2020 in Kraft getreten und umfasst ein zusätzliches Volumen von 77,8 Mio. € für Bayern. Gefördert werden Personalkosten für angestellte IT-Administratoren, Sachmittel für Wartungsverträge, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für IT-Administratoren in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen.

Die Umsetzung der bayerischen Förderung erfolgt über die Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn): Dabei regelt Nr. 1 BayARn den Bundesteil der Förderung (BayARn/Bund) sowie Nr. 2 BayARn den ergänzenden und von den Infrastrukturen aus dem DigitalPakt Schule losgelösten Landesteil der Förderung (BayARn/Land).

Grundlagen für die Umsetzung der Förderung der IT-Administration sind:

Weitere Informationen:

Über die dritte Erweiterung des DigitalPakts Schule wird die flächendeckende Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten ermöglicht. Die mobilen Lehrergeräte sind als Teil der schulischen Infrastruktur flexibel einsetzbar, u. a. für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht. Zu diesem Zweck stellt der Bund in einem weiteren Sofortprogramm Finanzhilfen in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro bereit, darunter 77,8 Mio. € für den Freistaat Bayern.

Bund und Länder haben dazu den „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (‚Leihgeräte für Lehrkräfte‘)“ geschlossen. Die Mittel im Gesamtumfang von 500 Mio. € werden durch das Wiederaufbauinstrument „Recovery and Resilience Facility“ im Rahmen des europäischen Aufbauplans „Next Generation EU“ der Europäischen Union (EU) refinanziert.

Bund und Kommunalen Spitzenverbände haben sich Anfang 2021 auf eine pragmatische Lösung verständigt: Im Rahmen des Corona-bedingten Sonderbudgets übernehmen die Schulaufwandsträger im Auftrag des Freistaats sowie ohne Anerkennung von Rechtspflichten die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte und sorgen für eine Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur. Für die Investitionskosten (einschließlich der administrativen Aufwendungen) gewährt der Freistaat Bayern aufgrund eines erheblichen Interesses staatliche Zuwendungen (einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale). Die Finanzhilfen aus der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ werden – gemeinsam mit den Landesmitteln – über die bayerische „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ ausgebracht. In einer ersten Antragsrunde standen einschließlich einer landesseitigen Aufstockung aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie 92,8 Mio. € zum Abruf durch die Schulaufwandsträger bereit und wurden vollständig in Anspruch genommen. Wie im Sonderbudget Leihgeräte wurden die Zuwendungen auf Antrag der Zuwendungsempfänger direkt mit der Bewilligung ausbezahlt.

Im Anschluss stellt der Bayerische Landtag im Staatshaushalt 2022 über das Corona-Investitionsprogramm zusätzliche Mittel im Volumen von 30,0 Mio. € zur Verfügung, die mit weiteren Landesmitteln von 24,5 Mio. € aus dem Kapitel „Digitale Bildung“ zu einem Gesamtvolumen von 147,4 Mio. € zusammengefasst werden konnten. Dadurch wurde im Schuljahr 2022/2023 eine ergänzende Vollausstattungsrunde zur flächendeckenden Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten ermöglicht.

Weitere Informationen:

Der Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23. Juli 2020

Die Coronakrise hat nochmals verdeutlicht, wie unverzichtbar leistungsfähige digitale Infrastrukturen, digitale Kompetenzen und die konsequente Fortbildung der Lehrkräfte inzwischen sind, um mit der digitalen Bildung eines der großen Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft aktiv zu gestalten. In diesem Bewusstsein fand in der Staatskanzlei am 23. Juli 2020 der Schul-Digitalisierungsgipfel statt, mit dem neue Akzente für eine weitere Beschleunigung des digitalen Wandels an den bayerischen Schulen gesetzt wurden. An diesem Gipfel haben die Vertreter der Staatsregierung, der Kommunalen Spitzenverbände, der Eltern- und Lehrerverbände und der Schülervertretung teilgenommen und auf einer breiten Basis unterschiedlicher Interessen einen gemeinsamen „Digitalplan Schule“ geschmiedet. Ergebnis war ein umfassendes Maßnahmenbündel, mit dem die Potenziale der Digitalisierung noch konsequenter für das schulische Lehren und Lernen nutzbar gemacht werden können:

Landeserweiterung des Sonderbudgets Leihgeräte (30 Mio. €)

Über weitere 30 Mio. € aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie des Freistaats wurde das „Sonderbudget Leihgeräte“ auf 107,4 Mio. € ausgebaut. Im Zuge der Förderung hat sich die Anzahl der mobilen Schülergeräte für den wechselnden unterrichtlichen Einsatz bzw. für den Verleih im Wechsel- oder Distanzunterricht vervielfacht, wie die Daten aus der fortlaufend aktualisierten IT-Umfrage an den bayerischen Schulen zeigen. Es konnte damit ein stabiler Lehrgerätepool für Schülerinnen und Schüler aufgebaut werden.

Verdopplung der Förderung der IT-Administration (80 Mio. €)

Die mit der Zusatzvereinbarung „Administration“ angestoßene Förderung der technischen Wartung und Pflege wurde um eine ergänzende Landesförderung ausgebaut und das Gesamtvolumen um 78,4 Mio. € Landesfördermittel auf 156,2 Mio. € verdoppelt. Die zusätzliche Landesförderung ist über Nr. 2 der Richtlinien zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn) als maximal einfaches und pauschalisiertes Zuschussmodell ausgestaltet, das auch Werkzeuge und Dienste zur zentralen Administration von IT-Infrastrukturen einschließt und unabhängig von Beschaffungen im DigitalPakt Schule greift. Es sieht pauschalierte Jahresbudgets nach Schülerzahlen auf Grundlage statistischer Kennzahlen vor.

Zugleich wurde ein weiterer zukunftweisender Beschluss gefasst: Für den nahtlosen Anschluss an die Förderperiode wurde ab 2025 eine dauerhafte hälftige Beteiligung des Staates an den Kosten für Wartung und Pflege beschlossen. Inzwischen wurde der Wartungs- und Pflegezuschuss als dynamische Pro-Kopf-Pauschale in Art. 5 Abs. 3 Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) verankert, der einer lückenlose Anschlussfinanzierung der Ausgaben für die technische Wartung und Pflege der IT-Infrastrukturen sicherstellt.

Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten aus Landesmitteln (15 Mio. €, später 69,6 Mio. €)

Noch ehe am 27. August 2020 gemeinsam von Frau Bundeskanzlerin a. D. und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Förderung von „Leihgeräten für Lehrkräfte“ als Teil des DigitalPakts Schule aus der Taufe gehoben wurde, hatte der Freistaat Bayern bereits den Startschuss für die Bereitstellung von Dienstgeräten für Lehrerinnen und Lehrer gegeben. Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23. Juli 2020 wurden dafür 15 Mio. € aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie vorgesehen Die bayerischen Mittel von 15 Mio. € wurden mit den Finanzhilfen des Bundes (77,8 Mio. €) zur ersten Antragrunde im „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ zusammengeführt, ehe im Schuljahr 2022/2023 über eine weitere Aufstockung auf 147,4 Mio. € eine ergänzende Vollausstattungsrunde durchgeführt werden konnte.

Die BayernCloud Schule (ByCS)

Auf Basis der Beschlüsse des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23.07.2020 hat der Ministerrat im Juli 2020 die Bereitstellung der BayernCloud Schule (ByCS) beschlossen. Die ByCS ist ein weitreichendes Digitalisierungsprogramm der Staatsregierung. Mit der ByCS stellt der der Freistaat allen bayerischen Schulen verschiedene Softwareangebote und pädagogische Inhalte für den digital gestützten Unterricht und den digitalen Schulalltag zur Verfügung – zentral, cloudbasiert, datenschutzkonform, barrierefrei und kostenlos. Das Angebot der BayernCloud Schule wurde schrittweise ausgebaut und umfasst neben den didaktischen Angeboten der Lernplattform einen vollständigen virtuellen Arbeitsplatz mit cloudbasierten Kommunikations- und Kooperations-Werkzeugen (Videokonferenz, E-Mail, Messenger, Web-Office, Cloudspeicher) Durch die zentrale staatliche Übernahme von Konzeption, Beschaffung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Pflege der Anwendungen und Support für diese Anwendungen werden Schulaufwandsträger und Schulen von technischen und administrativen Aufgaben entlastet.

Weitere infrastrukturelle Rahmenbedingungen (Breitband, Rechenzentrum)

Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel vom 23.07.2020 wurde die Verbesserung weiterer infrastruktureller Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt in den Blick genommen und folgende Punkte beschlossen:

  • Forcierung des Ausbaus der Breitband- bzw. Glasfaseranbindungen der Schulen durch das StMFH (außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) und standortbezogene und fortlaufend aktualisierte Daten zur Internetanbindung und Schulhausvernetzung aller bayerischen Schule im digitalen Schulatlas des StMFH,
  • Förderung und Beschleunigung der digitalen Schulhausvernetzung sowie des Ausbaus der schulischen WLAN-Infrastruktur,
  • Bündelung der Softwareentwicklung und Konzentration des Betriebs der einschlägigen Programme im Schulbereich in einem Schulrechenzentrum im IT-Dienstleistungszentrum mit zusätzlichen Stellen am IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ),
  • Erweiterung der Mediathek mit digitalen Medien um eine Plattform zum Teilen von selbst produzierten Erklärvideos („user-generated-content“) der Lehrerinnen und Lehrer („mebis tube“).

Weitere Informationen

Stand: 04. April 2024

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