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J

eder Autofahrer weiß: Es

geht nicht ohne Verkehrs–

regeln. Sie stehen in der

Straßenverkehrsordnung

und bestimmen, wer was

darf oder nicht darf.

Auch im Schulalltag regiert

nicht die Willkür oder das

Faustrecht. Gesetze und Ver–

ordnungen sorgen dafür, daß

Recht Recht bleibt und jeder–

mann zu dem seinen kommt:

Schüler, Lehrer und auch die

Eitern. Die wichtigsten dieser

" Verkehrsregeln " für den

Schulbetrieb und wo man sie

findet, steht auf der rechten

Seite. Daß sich diese Rechts–

regeln nicht zuletzt auch an

die Eitern wenden, hat sei–

nen guten Grund: Sie sind

laut Grundgesetz Artikel 6

die" Erziehungsberechtigten" .

Ihr Erziehungsrecht und ihre

Erziehungspflichten

enden

nicht am SchulportaL

Manche der schulischen

" Verkehrsregeln"

betreffen

nicht einzelne Eitern, son–

dern ihre demokratisch ge–

wählte Vertretung, den El–

ternbeirat. · Ein solcher Beirat

spricht in vielen Schulen ein

gewichtiges Wort mit - so–

fern es sich nicht um ein Pri–

vatgymnasium oder um eine

private Realschule handelt.

Hier ist der Schulleiter näm–

lich nicht verpflichtet, eine

Elternbeirats-Wahl abzuhal–

ten. Weil die Vorteile der El–

ternmitwirkung aber auf der

Hand liegen, gibt es heute

auch an fast allen Privatschu–

len Elternbeiräte auf freiwilli–

ger Basis.

Was der Elternbeirat ist,

das steht mit fast den glei–

chen Worten im Artikel 56

des Bayerischen Volksschu l–

gesetzes und im

§

69 der

Allgemeinen Schulordnung

(ASchO). Hier der Text der

ASchO:

" Der Elternbeirat ist die

Vertretung der Erziehungsbe–

rechtigten einer Schule."

Der Inhalt dieses Satzes ist

gewichtiger als man beim er–

sten Lesen meint.

Zunächst, so legt das Ge–

setz fest, vertritt der Eltern–

beirat die Erziehungsberech–

tigten einer Schule. Wer aber

ist

,.erziehungsberechtigt"?

Antwort: " Jeder, dem die

Sorge für die Person eines

Kindes obliegt." Das müssen

durchaus nicht immer der

leibliche Vater oder die leib–

liche Mutter sein. Das kann

auch ein Vormund oder ein

gerichtlich bestellter Pfleger

sein. Eitern volljähriger Schü–

ler dürfen an den Wahlen

zum Elternbeirat weder aktiv

teilnehmen noch sich passiv

als Kandidaten wählen las–

sen. Sie sind nämlich - juri–

stisch gesehen - nicht mehr

"erziehungsberechtigt". Wer

jedoch schon Mitglied des

Elternbeirats ist, während

sein Kind gerade 18 Jahre alt

wird, der behält sein Man-

dat bis zum Ende der Wahl–

periode.

Mütter und Väter, die

an der Schule ihres Kin–

des als Lehrer oder päd–

agogischer Assistent ar-

beiten, äürfen bei der

Wahl des Elterngre–

miums wohl ihre Stim-

me abgeben, sich

selbst aber nicht zur

Wahl stellen - aus

begreifli'chen Grün–

den: Der Elternbei–

rat soll ausschließ-

lich ein Sprachrohr

der Eitern sein .

Wie steht es

mit der Wahl von

Elternbeiräten ,

wenn die Kin-

der nicht zu Hause woh.–

nen, sondern Hunderte ·

.~

Kilometern entfernt in einem

Schülerheim? Müssen dann

die Eitern eigens zur Wahl

anreisen oder können sie sich

durch den Heimleiter vertre–

ten lassen? Sofern dieser

nicht gleichzeitig an der

Schule als Lehrer tätig ist und

sofern eine bestimmte Min–

destzahl seiner Schutzbefoh–

lenen dort unterrichtet wird,

fällt dem Heimleiter automa–

tisch ein Sitz im Elternbei.rat

zu. Bei Volks- und Sonder–

schulen müssen mindestens

15 Schüler in seinem Heim

wohnen, bei den anderen

Schularten liegt die Grenze

höher: Erst wenn das Heim

50 Schüler oder mindestens

ein Fünftel der Gesamtschü–

lerzahl z. B. eines

Gymn:> –

siums stellt, gibt es dort

den Heimleiter automatisch

Sitz und Stimme im Eltern–

beirat.

Zum Wesen einer demo–

kratischen Wahl gehört, daß

sich mehr Kandidaten bewer–

ben, als Sitze zu vergeben

sind. Ein Kandidat für den

Elternbeirat, der nicht zum

Zuge kam, hat aber dennoch

eine Chance: Er ist Ersatz–

mann bzw. -frau. Wenn wäh–

rend der Wahlperiode einer

oder mehrere Plätze im El–

ternbeirat frei werden, rük–

ken die Ersatzleute mit der

jeweils höchsten Stimmen–

zahl nach. Das tritt ein,

wenn ein gewählter Eltern–

vertreter den Wohnsitz wech–

selt und deshalb sein Kind

von der Schule abmeldet

Schulparagraphen mundgerecht serviert: Elternbeiräte