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Ritzeratze!

Was bei Wllhelm Busch Spaß macht, wäre im wirklichen Leben

Voller Tücke•..

ein ganzes Bündel von

Delikt~n

bis hin zum versuchten Totschlag.

Die Aufsichtspflichtigen der Ubeltäter hätten nichts zu lachen.

,,Aber

wehe,

wenn

ichaufdie

Folgen

selie...

cc

Der Weg der weltberühmten

Bösewicbter Max und Moritz

nahm ein schlimmes Ende,

weil niemand ihren Streichen

Einhalt bot.

Die Aufsichtspflicht der Er–

wachsenen sor_gt heute dafür,

daß Kinder kernen Schaden

stiften und selbst heil bleiben.

16

M

iemand hat -je ein

Wort darüber ver–

nommen, wer eigent–

lich die Eitern von

ax und Moritz waren . Wo

steckten sie, als ihre mißrate–

nen Kinder mit schlimmen

Streichen die Umwelt in Atem

hielten? Brathendldiebstahl,

begangen an einer"Witwe, war

noch das harmloseste Delikt.

Schwerer wiegt schon das

Sprengstoffattentat mittels Ta–

bakspfeife auf einen verdien–

ten Pädagogen. Beim An–

schlag gegen einen Mann aus

der Modebranche tritt uns

gleich ein ganzes Bündel gra–

vierender Rechtsbrüche ent–

gegen : von der vorsätzlichen

Sachbeschädigung

einer

Brücke über ein Beleidigungs–

delikt bis hin zur Verkehrsge–

fährdung und Körperverlet–

zung, wenn nicht gar zum

versuchten Totschlag.

Wilhelm Busch tat gut dar–

an, die Eitern der beiden min–

derjährigen Übeltäter Max

und Moritz aus dem Spiel zu

lassen: denn schier unglaubli–

che Verstöße gegen die im

Straf- und Zivilrecht veranker–

ten Grundsätze der Aufsichts–

pflicht hätten ihnen die Rich–

ter vorhalten müssen. Sehr

rasch hätte dann der Spaß an

den lustigen Lausbubenstrei–

chen ein Ende gehabt.

Schadensersatzprozesse

und Schmerzensgeldzahlun–

gen, vielleicht sogar Freiheits–

strafen wären ihr Los gewe–

sen. Auch die bösen Buben

wären ihres Lebens kaum

mehr froh geworden. Nur

weil sie zuletzt ihren Misseta–

ten selbst zum Opfer fielen,

blieben ihnen die sonst unver–

meidlichen, möglicherweise

jahrelangen Schadensersatz–

zahlungen erspart.

Jeder, der heute irgendwie

mit Kindern und Minderjähri–

gen umgeht, hat das Wort

Aufsichtspflicht schon einmal

gehört. Aber die wenigsten

wissen genau, was eigentlich

damit gemeint ist, wie weit sie

betroffen sind von dieser

Pflicht. Wer hat was wann zu

tun? Was geschieht dem, der

hier pflichtwidrig handelt und

bei der Aufsicht säumig ist?

Wer ist dran, wenn Kinder et–

was anstellen oder' ihnen et–

was zustößt, und wozu über–

haupt der ganze Aufwand?

Gibt es denn noch nicht ge–

nug Gesetze und Vorschriften

in unserem Land?

Wenn der Gesetzgeber sich

für die Aufsicht über Minder–

jährige stark macht, dann hat

er dafür gute Gründe. Nicht

aus Humorlosigkeit hält er

wenig von Lausbubenstrei–

chen

a

Ia Max und Moritz.

Auch nicht der Schutz öffent–

lichen oder privaten Eigen-