~lfreiheit
hat in Bayern Tradition. Sie ist so
:;rundgesetz und kostet den Steuerzahler
llionen Mark im Jahr. Doch Vater Staat muß
tren. Hier ein Bericht über neue Bestimmungen.
Gutachter. Sie wi rd
vielmehr geregelt
durch eine Reihe von
Verordnungen und
Richtlinien. Welche
Anforderungen muß
ein Schulbuch erfüllen,
damit es das amtliche
Gütesiegel erhält?
Ein robuster Umschlag
und eine solide Papier–
qualität sollen gewährlei–
sten, daß es sich nicht
schon nach einem Jahr in
seine Bestandteile auflöst. Ge–
prüft wird auch, ob der Lehr–
stoff in sinnvollen, pädagogi–
schen Schritten dargeboten
wird und das jeweilige Alter der
Schüler berücksichtigt.
Auch die Sprache, in der das
Lehrbuch abgefaßt ist, muß klar
sein, anschaulich und dennoch
fachlich fehlerfrei. Die wichtig–
ste Arbeit der Prüfer besteht
darin zu untersuchen, ob die
-"' hrpläne eingehalten wurden .
e Schulbücher müssen den
Stoff, der darin vorgeschrieben
ist, lückenlos enthalten .
Unverzichtbar ist es auch,
daß ein Schulbuch mit der Ver–
fassung und den übrigen Geset–
zen unseres Rechtsstaates im
Einklang steht. Stellen die Gut–
achter hier Verstöße fest, gibt es
keine Zulassung.
Wie groß ist eigentlich die
Chance für ein neues Lernmit–
tel, das Klassenziel zu errei–
chen und an den Schulen zuge–
lassen zu werden? Von den
über 3000 in den letzten bei–
den Jahren eingereichten Titeln
schafften knapp 1400 die Hür–
de. Die restlichen wurden ab–
gelehnt oder zur Umarbeitung
an die Verlage zurückgegeben.
Dennoch bleibt noch ein
sehr großes Angebot zur Aus–
wahl. Das Amtsblatt Nr. 11 von
1983 des Kultusministeriums, tern alle auf eigene Kosten an-
das alle lieferbaren Titel auf- schaffen. Dazu zählen zu-
führt, umfaßt stattliche 149 Sei- nächst Schreib- und Zeichenge-
ten. Das letzte Wort, welche räte, Rechenstäbe und Ta-
Bücher von den lernmittelfrei schenrechner. Aber auch Lexi-
zugelassenen am Ende in die ka und Wörterbücher, Aufga-
Hand der Schüler gelangen, bensammlungen, Lektüren für
spricht die Lehrerkonferenz .
- das Fach Deutsch und die
Für den Unterricht wird den Fremdsprachen gehören hier-
Schulen kein bestimmtes Buch her. Das gleiche gilt für Geset-
aufgezwungen . Aus der Fülle zestexte und -Sammlungen. Sie
des Zulassungsverzeichnisses alle sind nicht lernmittelfrei.
wählen sie in eigener Verant-
Die Schule darf den Kauf nur
wortung die für ihre Arbeit am solcher "übriger Lernmittel" an-
besten geeigneten Bücher aus. ordnen, denen der Elternbeirat
Dieses Verfahren hat sich be- zugestimmt hat. Zu diesen "üb-
währt.
rigen Lernmitteln" zählen neu-
Das Gesetz über die Lernmit–
telfreiheit gilt für alle öffentli–
chen Schulen in Bayern . Es
mußte im Laufe der Jahre schon
mehrfach geändert, neuen Ver–
hältnissen angepaßt werden.
Die letzte Änderung verab–
schiedete der Bayerische Land–
tag im Sommer 1983.
ln den Zeiten der Hochkon–
junktur war das Steuersäckel
stets prall gefüllt. Darum konn–
te Vater Staat großzügig sein
bei den Lernmitteln. Doch die–
se Zeiten sind vorbei, Vater
Staat schnallt den Gürtel jetzt
enger.
Daher muß nun der Rotstift
walten- auch bei der Lernmit–
telfreiheit. Sie gilt seit 1. August
1983 nicht mehr für Atlanten
im Erdkundeunterricht, für For–
melsammlungen in Mathematik
und Physik. Diese Lernmittel
müssen jetzt die Eitern auf ihre
eigenen Kosten anschaffen.
Ausnahme:
Einkommens–
schwache Fam ilien, die ständig
von der Sozialh ilfe leben, er–
halten diese Lernmittel weiter–
hin auf Antrag kostenlos von
der Schule.
Auch die sogenannten "übri–
gen Lernmittel" müssen die EI-
Arbeitsblätter
in zwei Typen
erdings auch Arbeitshefte. Frü–
her waren sie teilweise lernmit–
telfrei, heute gilt dies nur mehr
für die zweisprachigen Arbeits–
hefte ausländischer Kinder.
Arbeitshefte sind eine be–
stimmte Art von Lernhilfen.
Durch Einsetzübungen und Er–
gänzungsaufgaben wiederholt
und vertieft der Schüler damit
den Lehrstoff. Weil solche Ar–
beitshefte meist handschriftli–
che Eintragungen enthalten,
können sie im nächsten Jahr
von einem anderen Schüler
nicht mehr verwendet werden .
Darum hat man für sie nun die
Lernmittelfreiheit aufgehoben.
Arbeitshefte gibt es heute fast
für alle Unterrichtsfächer. jähr–
lich erscheint ein Riesenange–
bot neuer Ausgaben auf dem
Markt. Wie ein Schulbuch müs–
sen sie sich der amtlichen Prü–
fung unterziehen . Erst nach der
Zulassung dürfen sie in der
Schule verwendet werden .
Zu den " übrigen Lernmitteln"
zählen schließlich auch noch
die Arbeitsblätter. Hiervon gibt
es zwei verschiedene Typen.
Die einen werden vom Bayeri–
schen Rundfunk oder der Lan–
desbildstelle Südbayern heraus–
gegeben und dienen zur Ergän–
zung von Sendungen des
Schulfunks und -fernsehens. Sie
werden vom Kultusministerium
pauschal zugelassen.
Nicht zulassungspflichtig ist
der andere Typ von Arbeitsblät–
tern. Der Lehrer stellt sie selbst
her und setzt sie nur in seinem
Unterricht ein . Kosten, die da–
bei entstehen, darf die Schule
als "Papiergeld" von den Eitern
sich erstatten lassen . Da es sich
in der Regel um kleinere Beträ–
ge handelt, ist dies allen zu–
mutbar.
Die vom Lehrer selbst herge–
stellten Arbeitsblätter dürfen al–
lerdings nur unter bestimmten
Voraussetzungen im Unterricht
verwendet werden. So müssen
siez. B. ein bestimmtes Stoffge–
biet über das hinaus, was das
Lehrbuch bietet, näher erläu–
tern und veranschaulichen.
Auch wenn sie den Schülern
zusätzliches Übungsmaterial
an die Hand geben, ist gegen
sie nichts einzuwenden.
Solche Arbeitsblätter jedoch,
auf denen Schüler nur Lücken–
texte ausfüllen oder fertige Ant–
worten ankreuzen müssen, sind
pädagogisch oft nicht sinnvoll.
Sie erziehen die Kinder häufig
dazu, schematisch zu arbeiten,
statt selbständig zu denken und
zu entscheiden .
Auch dürfen Arbeitsblätter
nicht im Übermaß eingesetzt
werden. Sonst verlernen die
Schüler nämlich, mit dem
Schulbuch umzugehen und ei–
gene Texte zu verfassen. Ar–
beitsblätter sollen deshalb stets
sparsam und wohlüberlegt ver–
wendet werden.
Sie müssen auf die Altersstufe
und einen bestimmten Stoff zu–
geschnitten sein. Dann sind sie
eine wichtige Hilfe für Schüler
und Lehrer. Und dafür aus der
eigenen Tasche einen kleinen
Betrag zu leisten, sind Eitern
gewiß gern bereit.
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