Immermehr
junge Leute
geraten mit
dem Gesetz
in Konflikt.
Auch diese
Problem–
fälle bear–
beitetdas
Jugendamt.
Es erstellt
Gutachten,
dieden
Richtern
helfen, die
richtigen
Entschei–
dungen zu
treffen.
Kino- und Catchveranstaltun–
gen von der Jugend fernzu–
en.
arum veranstalten sie z. B.
Vorträge und Seminare, in de–
nen Gastwirte, Diskotheken–
oder Kinobesitzer auf einschlä–
gige Bestimmungen und ihre
Beachtung aufmerksam ge–
macht werden .
Das aktuellste Problem für
die Leute vom Jugendamt sind
die Videotheken, die derzeit
wie Pilze aus dem Boden schie–
ßen . Fast auf verlorenem Po–
sten kämpfen sie hier gegen die
wachsende Pest der brutalen
Filmkassetten, in denen Gewalt
triumphiert und die Menschen–
würde mit Füßen getreten wird.
Der gesetzliche Auftrag der
Jugendämter erschöpft sich
aber nicht nur mit Schutz und
Förderung der Jugend in allge–
meiner Form. Sie stehen
ebenso bereit, wenn es um per–
sönliche Schicksale und Einzel-
problerne geht. Wenn z. B.
eine Mutter mit ihrem Kind
nicht mehr selbst zurecht–
kommt, wenn aus einem früher
braven Buben ein "mißratener
Sohn" zu werden droht, dann
bieten sie Nothilfe an.
Wo beim Nachwuchs die
Grenzen zur Kriminalität oder
zum Alkoholismus unscharf
werden, Spannungen und Streit
das Familienleben kaputtma–
chen, sollten Eltern den Weg
zum Jugendamt nicht scheuen.
Die Fachleute dort leisten näm–
lich nicht nur theoretische Be–
ratungsarbeit.
ln besonders gravierenden
Fällen stellen sie einen Beistand
zur Verfügung. Auf Wunsch der
Eltern geht er in die Familie,
führt Vermittlungs- und Frie–
densgespräche. Auch mit Leh–
rern oder Lehrherren nimmt er
Kontakt auf. Von dieser "Erzie–
hungsbeistandschaft" machen
heute vor allem ledige oder ge–
schiedene Mütter Gebrauch .
Ein besonders trauriges Kapi–
tel sind solche Eltern, die als Er–
zieher völlig ausfallen. Das
kann sein, weil sie krank sind
oder weil sie selbst mit dem Le–
ben nicht zurechtkommen,
weil sie trinken, gewalttätig
sind, ihre Kinder vernachlässi–
gen, ja sogar mißhandeln. Um
das Schlimmste abzuwehren,
bleibt oft nur mehr, gefährdete
Kinder vorübergehend aus dem
Elternhaus herauszulösen .
Zum Glück finden sich im–
mer wieder Familien, die dann
als "Eltern auf Zeit" einspringen
und diese Sozialwaisen anneh–
men. Das Jugendamt leistet hier .
die Vermittlung, trifft die Aus–
wahl und hält anschließend
den Kontakt mit den Pflegeel–
tern .
Wo sich keine Pflegeeltern
finden, sucht das Jugendamt
ein geeignetes Heim. Haben
sich im Elternhaus die Dinge
wieder normalisiert, bemüht
sich das Jugendamt auch um
die Rückführung der Kinder.
Wird Eltern das Sorgerecht
über Sohn oder Tochter durch
Gerichtsurteil entzogen, weil
sie es mißbraucht haben, dann
muß ein Vormund bestellt wer–
den . Findet sich keine Person
aus dem Verwandten- oder Be–
kanntenkreis, so übernimmt
das Jugendamt diese Aufgabe.
Beistand in
Rechtsfragen
A
uch bei jeder unehe–
lichen Geburt muß
das Jugendamt tätig
werden. Ist die Mut–
ter
minderjährig,
übernimmt es die Vormund-
schaft für das Neugeborene.
Selbst wenn die Mutter volljäh–
rig ist, leistet es eine Pflege–
schaft. Der amtliche Vormund
oder die Pfleger helfen, daß
auch diesen Kindern alle Rech–
te gesichert werden, insbeson–
dere die Unterhalts- und Erban–
sprüche.
Zu diesem Zweck ist es wich–
tig, daß die Vaterschaft amtlich
festgestellt wird. Meistens er–
kennen sie die Männer freiwil–
lig an. Streiten sie sie jedoch
ab, klagt das Jugendamt die
Feststellung der Vaterschaft bei
Gericht ein. Nur dadurch kann
der Unterhalt des Kindes dauer–
haft gesichert werden.
Schließlich gehört es noch zu
den Pflichten des Jugendamtes,
vor Gericht mitzuwirken, so–
bald dort gegen einen Minder–
jährigen verhandelt wird. Es
muß dann einen Bericht über
die persönlichen und familiä–
ren Verhältnisse des jugendli–
chen Angeklagten erstellen .
Dieses Gutachten ist für die
Beurteilung der Straftat wichtig.
Der Vertreter des Jugendamtes
unterbreitet dem Richter auch
einen Vorschlag, wie die Tat
bestraft werden könnte oder
welche pädagogischen Maß–
nahmen in Frage kommen.
Durch die Herabsetzung der
Volljährigkeit auf 18 Jahre ist
diese "Jugendgerichtshilfe" be–
sonders wichtig geworden. Das
Jugendamt ist bei der Entschei–
dung beteiligt, ob ein Täter
zwischen 18 und 21 Jahren
nach dem Jugendstrafrecht be–
handelt wird oder ob die volle
Härte des Erwachsenenstraf–
rechts zum Zuge kommt. Ju–
gendlichen
Haftentlassenen
sind die Jugendämter bei der
Arbeits- und Wohnungssuche
behilflich .
Auch im Rahmen der "Fami–
liengerichtshilfe" müssen die
Jugendämter heute immer öfter
bei Scheidungen tätig werden .
Ihnen wird die Frage vorgelegt,
welchem Elternteil nach der
Trennung das Sorgerecht über
die Kinder anvertraut wird. Es
ist eine oft zermürbende, un–
dankbare Aufgabe, im Interes–
senstreit der Eltern das Wohl
des Kindes zu vertreten.
"Ehe und Familie stehen un–
ter dem besonderen Schutz des
Staates", so heißt es in der
Bayerischen Verfassung. Es
wird Zeit, daß einer breiten Öf–
fentlichkeit bewußt wird, wie
intensiv sich gerade unsere Ju–
gendämter um diesen Verfas–
sungsgrundsatz bemühen . Mit
ihrer Arbeit für Jugend und Fa–
milie leisten sie uns allen einen
unschätzbaren Dienst.
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