Table of Contents Table of Contents
Previous Page  23 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 23 / 24 Next Page
Page Background

Immermehr

junge Leute

geraten mit

dem Gesetz

in Konflikt.

Auch diese

Problem–

fälle bear–

beitetdas

Jugendamt.

Es erstellt

Gutachten,

dieden

Richtern

helfen, die

richtigen

Entschei–

dungen zu

treffen.

Kino- und Catchveranstaltun–

gen von der Jugend fernzu–

en.

arum veranstalten sie z. B.

Vorträge und Seminare, in de–

nen Gastwirte, Diskotheken–

oder Kinobesitzer auf einschlä–

gige Bestimmungen und ihre

Beachtung aufmerksam ge–

macht werden .

Das aktuellste Problem für

die Leute vom Jugendamt sind

die Videotheken, die derzeit

wie Pilze aus dem Boden schie–

ßen . Fast auf verlorenem Po–

sten kämpfen sie hier gegen die

wachsende Pest der brutalen

Filmkassetten, in denen Gewalt

triumphiert und die Menschen–

würde mit Füßen getreten wird.

Der gesetzliche Auftrag der

Jugendämter erschöpft sich

aber nicht nur mit Schutz und

Förderung der Jugend in allge–

meiner Form. Sie stehen

ebenso bereit, wenn es um per–

sönliche Schicksale und Einzel-

problerne geht. Wenn z. B.

eine Mutter mit ihrem Kind

nicht mehr selbst zurecht–

kommt, wenn aus einem früher

braven Buben ein "mißratener

Sohn" zu werden droht, dann

bieten sie Nothilfe an.

Wo beim Nachwuchs die

Grenzen zur Kriminalität oder

zum Alkoholismus unscharf

werden, Spannungen und Streit

das Familienleben kaputtma–

chen, sollten Eltern den Weg

zum Jugendamt nicht scheuen.

Die Fachleute dort leisten näm–

lich nicht nur theoretische Be–

ratungsarbeit.

ln besonders gravierenden

Fällen stellen sie einen Beistand

zur Verfügung. Auf Wunsch der

Eltern geht er in die Familie,

führt Vermittlungs- und Frie–

densgespräche. Auch mit Leh–

rern oder Lehrherren nimmt er

Kontakt auf. Von dieser "Erzie–

hungsbeistandschaft" machen

heute vor allem ledige oder ge–

schiedene Mütter Gebrauch .

Ein besonders trauriges Kapi–

tel sind solche Eltern, die als Er–

zieher völlig ausfallen. Das

kann sein, weil sie krank sind

oder weil sie selbst mit dem Le–

ben nicht zurechtkommen,

weil sie trinken, gewalttätig

sind, ihre Kinder vernachlässi–

gen, ja sogar mißhandeln. Um

das Schlimmste abzuwehren,

bleibt oft nur mehr, gefährdete

Kinder vorübergehend aus dem

Elternhaus herauszulösen .

Zum Glück finden sich im–

mer wieder Familien, die dann

als "Eltern auf Zeit" einspringen

und diese Sozialwaisen anneh–

men. Das Jugendamt leistet hier .

die Vermittlung, trifft die Aus–

wahl und hält anschließend

den Kontakt mit den Pflegeel–

tern .

Wo sich keine Pflegeeltern

finden, sucht das Jugendamt

ein geeignetes Heim. Haben

sich im Elternhaus die Dinge

wieder normalisiert, bemüht

sich das Jugendamt auch um

die Rückführung der Kinder.

Wird Eltern das Sorgerecht

über Sohn oder Tochter durch

Gerichtsurteil entzogen, weil

sie es mißbraucht haben, dann

muß ein Vormund bestellt wer–

den . Findet sich keine Person

aus dem Verwandten- oder Be–

kanntenkreis, so übernimmt

das Jugendamt diese Aufgabe.

Beistand in

Rechtsfragen

A

uch bei jeder unehe–

lichen Geburt muß

das Jugendamt tätig

werden. Ist die Mut–

ter

minderjährig,

übernimmt es die Vormund-

schaft für das Neugeborene.

Selbst wenn die Mutter volljäh–

rig ist, leistet es eine Pflege–

schaft. Der amtliche Vormund

oder die Pfleger helfen, daß

auch diesen Kindern alle Rech–

te gesichert werden, insbeson–

dere die Unterhalts- und Erban–

sprüche.

Zu diesem Zweck ist es wich–

tig, daß die Vaterschaft amtlich

festgestellt wird. Meistens er–

kennen sie die Männer freiwil–

lig an. Streiten sie sie jedoch

ab, klagt das Jugendamt die

Feststellung der Vaterschaft bei

Gericht ein. Nur dadurch kann

der Unterhalt des Kindes dauer–

haft gesichert werden.

Schließlich gehört es noch zu

den Pflichten des Jugendamtes,

vor Gericht mitzuwirken, so–

bald dort gegen einen Minder–

jährigen verhandelt wird. Es

muß dann einen Bericht über

die persönlichen und familiä–

ren Verhältnisse des jugendli–

chen Angeklagten erstellen .

Dieses Gutachten ist für die

Beurteilung der Straftat wichtig.

Der Vertreter des Jugendamtes

unterbreitet dem Richter auch

einen Vorschlag, wie die Tat

bestraft werden könnte oder

welche pädagogischen Maß–

nahmen in Frage kommen.

Durch die Herabsetzung der

Volljährigkeit auf 18 Jahre ist

diese "Jugendgerichtshilfe" be–

sonders wichtig geworden. Das

Jugendamt ist bei der Entschei–

dung beteiligt, ob ein Täter

zwischen 18 und 21 Jahren

nach dem Jugendstrafrecht be–

handelt wird oder ob die volle

Härte des Erwachsenenstraf–

rechts zum Zuge kommt. Ju–

gendlichen

Haftentlassenen

sind die Jugendämter bei der

Arbeits- und Wohnungssuche

behilflich .

Auch im Rahmen der "Fami–

liengerichtshilfe" müssen die

Jugendämter heute immer öfter

bei Scheidungen tätig werden .

Ihnen wird die Frage vorgelegt,

welchem Elternteil nach der

Trennung das Sorgerecht über

die Kinder anvertraut wird. Es

ist eine oft zermürbende, un–

dankbare Aufgabe, im Interes–

senstreit der Eltern das Wohl

des Kindes zu vertreten.

"Ehe und Familie stehen un–

ter dem besonderen Schutz des

Staates", so heißt es in der

Bayerischen Verfassung. Es

wird Zeit, daß einer breiten Öf–

fentlichkeit bewußt wird, wie

intensiv sich gerade unsere Ju–

gendämter um diesen Verfas–

sungsgrundsatz bemühen . Mit

ihrer Arbeit für Jugend und Fa–

milie leisten sie uns allen einen

unschätzbaren Dienst.

e

23