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lliJSißJNI~'I,

Viele Eltern haben Schulprobleme

Halbe Sache

Meine Tochter

brachte neulich

eine gut benotete

Religionsarbeit

nach Hause. Darin

wimmelte

PS

nur

so von Recht–

schreibfehlern.

Keiner davon

aber war ange–

strichen. Als ich

die Lehrkraft

darauf ansprach,

sagte sie mir, sie

würde nur die

Leistungen in

Reli gion prüfen

und nicht die im

Facrr Deutsch. Das

sei die Aufgabe

des zuständigen

Ko llegen . Ich

f:i,nde so etwas

nicht richtig.

Die Schulen soll–

ten bei allen

schrif'tlichen

Arbeiten darauf

achten, daß die

Kinder ihre

Muttersprache

richtig an–

wender~.

S. Fritz - K.

Mit dieser Meinung kön–

nen Sie sich auf die Leh–

rerdienstordnung berufen.

Dort heißt es: ,.ln einer

der jeweiligen Altersstufe

der Schüler angemesse–

nen Weise überwacht er

(der Lehrer) die Heftfüh–

rung, kontrolliert die

Schülerarbeiten und wirkt

durch regelmäßige Kor–

rekturen auf die Beseiti–

gung von Mängeln hin."

Zu den Mängeln, die be–

seitigt werden müssen,

gehören zweifellos auch

Rechtschreibfehler

und

nicht nur die Schwach–

stellen aus dem Lehrstoff

der einzelnen Fächer. Die

korrekte Rechtschrift ist

nämlich ein Prinzip, das

den gesamten Unterricht

durchzieht und also in al–

len Stunden beachtet wer–

den

muf~.

Aroma

Zum Faschingsauf –

takt ging bei uns

eine Stinkbombe

hoch. Das ganze

Schulhaus war

verpestet. Leider

wurde der Täter

nicht gefunden.

Jetzt heißt es ,

die Schule wird

f'ür einen Tag

geschlossen,

wenn so etwas

noch einmal vor–

kommt. Der ausge–

fallene Unter–

richt würde dann

an einem Ferien–

tag nachgeholt.

Wäre so etwas

überhaupt zu–

lässig?

Renate W. - B.

Artikel

66

Abs.

2

Nummer

3

des neuen Bayerischen

Erziehungs- und Unter–

richtsgesetzes gibt dem

Schulleiter das Recht, zu–

sammen mit dem Eltern–

beirat einen Tag im Jahr

für unterrichtsfrei zu er–

klären. Die ausgefallenen

Stunden sind dann an

einem Ferientag oder

einem sonst unterrichts–

freien Tag der gleichen

Woche

nachzuholen,

z. B. am Samstag. Auf die–

se Weise kann die Schule

ein Ortsjubiläum oder den

traditionellen Kirchweih–

montag besser mitfeiern.

Stinkbombenanschläge

sind allerdings kein aus–

reichender Grund, die er–

wähnte Vorschrift anzu-

wenden. Stellvertretend

für das Fehlverhalten

eines einzelnen Übeltä–

ters darf nicht die ganze

Schulgemeinschaft

be–

straft und um einen sonst

freien Tag gebracht wer-

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

den; denn Kollektivstrafen

- in welcher Form auch

immer - sind unzulässig

(Art.

63

Abs.

3

BayEUG).

••••••••••••••••

OhnemichI

Kürzlich stritten

wir, was eigent –

l ich passiert,

wenn an einem

Tag ohne Schul–

aufgaben eine Ex

gehalten werden

soll und die Klas–

se weigert sich

geschloss e n, die

Arbeit zu schrei–

ben. Jedem Schüler

einen Sechser ge–

ben, ist nicht

möglich, weil das

ja eine Kollek–

tivstrafe wäre.

und die ist laut

Schulordnung ver–

boten. Im Grund

kan,n man uns

also gar nichts

anhaben.

Oskar F. - M.

Da täuscht Ihr Euch ge–

waltig. Wenn die Klasse

nach der Bearbeitungszeit

keine Blätter oder nur un–

beschriebenes Papier ab–

gibt, erhält jeder einzelne

Schüler darauf die Note

6.

Er hat nämlich eine recht–

mäßig geforderte Leistung

nicht erbracht. Außerdem

muß jeder noch mit einer

Ordnungsmaßnahme we–

gen seines ungehörigen

Verhaltens rechnen . Mit

einer Kollektivstrafe hat ·

das deshalb nichts zu tun,

weil ja jeder einzelne

Schüler sich falsch ver–

hielt und dementspre–

chend auch jeder einzel–

ne zur Rechenschaft gezo–

gen werden

muf~.

Ausgezirkelt

Der Mathe-Lehrer

verlangt von uns

in der

9.

Klass e

Gymnasium, daß

wir Lote, Paral–

l e len und mög–

lichst auch Win–

kel mit dem

Zirke l konstruie–

ren. Bei Schul–

aufgaben bringt

uns d iese s um–

ständliche .Ver–

fahren stets in

Zeitdruck. Dabei

ließen sich alle

derartigen Auf–

gaben mit dem

Geodreieck

schneller und

gerrauer lösen.

Aber wer damit

arbeitet , be–

kommt Punkte

abgezogen. Darf

man uns wirk–

lich die Be–

nützung des

Geodreiecks

verbieten?

0. Ludwig - R.

Deine Frage ist aus zwei

Gründen mit ja zu beant–

worten. Zunächst ist laut

Lehrplan vorgeschrieben,

daß Anfänger im Fach

Geometrie zu lernen ha–

ben, wie man mit Zirkel

und Lineal Figuren kon–

struiert. Folglich muß die–

se Fähigkeit auch bei lei–

stungsproben geprüft wer–

den. Zweitens erreicht

man mit Zirkel und Lineal

bei sorgfältigem Arbeiten

mindestens dieselbe Ge–

nauigkeit wie mit dem

Geodreieck. Genaues Ar–

beiten aber ist ebenfalls

ein wichtiges Ziel, zu dem

Schüler erzogen werden

müssen.

••••••••••••••••

Maloche

Mein Sohn Herbert

geht in die

4.

Klasse und hat

am Mittwoch sechs

Stunden Unter–

richt, dazu nach–

mittags noch zwei

Stunden Sport.

Wenn er erschöpft

h eimkommt, muß er

sich gleich an die

Hausaufgaben für

Donnerstag setzen.

Da kommt er auf

einen Arbeitstag

von gut 9-10

Stunden, die

Fahrtzeiten noch

gar nicht mitge–

rechne·t. Verlangt

man da nicht zu–

viel von den

· Kindern?

Irene K.-L.

Nach

§

17 Abs. 1 der

Volksschulordnung muß

bei den Hausaufgaben

Rücksicht auf Nachmit–

tagsunterricht genommen

werden. Das bedeutet,

daß Hausaufgaben von

einem ",angen" Unter–

richtslag auf den nächsten

Vormittag zwar gelegent–

lich gegeben werden kön–

nen, keinesfalls aber stete

Übung sein dürfen. je

mehr Schulstunden am

Nachmittag

stattfinden

und je länger der Schul–

weg dauert, desto mehr

reduziert sich der Umfang

der Hausaufgaben gegen

Null. Aber auch wenn der

Unterricht schon am Mit–

tag endet, darf nur so viel

Hausaufgabe gestellt wer–

den, daß ein durchschnitt–

lich leistungsfähiges Kind

der Grundschule sie in et–

wa einer Stunde bewälti–

gen kann.

•••••••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE

&

WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi·

ger Absender·

angabewird

beantwortet.

S & W behan–

delt Ihre Zu·

schrift ver·

traulich. Bei

der Veröffent·

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.

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