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1 Dialektförderung in der Schule – Grundlagen, Ziele, Maßnahmen: Eine Standortbestimmung

MundART WERTvoll – lebendige Dialekte an bayerischen Schulen

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Status quo

Trotz aller Maßnahmen von offizieller Seite ist in den Schulen in Bezug auf die Be-

schäftigung mit dem Dialekt auch heute noch eine ambivalente Wahrnehmung

festzustellen (vgl. Arzberger, 2008, Ascherl, 2016 und Cornelius, 2012). Daher

sollte eine idealisierende Sichtweise ebenso vermieden werden wie eine ableh-

nende Haltung; vielmehr bedarf es einer sachlichen Bestandsaufnahme dessen,

was an der eigenen Schule zum Thema Dialekt durchgeführt wird, sowie einer

angemessenen und ausgewogenen Herangehensweise in Form eines breit gefä-

cherten Bündels an Maßnahmen zur Dialektförderung.

Dabei wird Dialektförderung in der Schule einerseits in der Regel im Deutsch-

unterricht aufgrund von extrinsischer Motivation durch Vorgaben des Lehr-

plans betrieben, andererseits zusätzlich durch in diesem Bereich weiterführend

engagierte Lehrkräfte, die durch ihre Begeisterung für die Dialektpflege intrin-

sisch motiviert sind und so durch Projekte und Ähnliches das Interesse ihrer

Schülerinnen und Schüler für die Reflexion von und den Umgang mit Sprach-

varietäten wecken. Dass Letzteres vorrangig in den ländlichen Gegenden

Bayerns mit ihren gewachsenen homogenen (sprachlichen) Gemeinwesen der

Fall ist, liegt auf der Hand, denn unter anderem aufgrund der Heterogeni-

tät und Mobilität der Gesellschaft hat die Dialektkompetenz in den Ballungs-

räumen mittlerweile sehr stark abgenommen (vgl. Renn/König,

2

2006, S. 21).

Nun ist zwar auch mit Nicht-Dialektsprecherinnen und -sprechern eine Aus-

einandersetzung mit regionalen Sprachvarietäten möglich, jedoch auf einer

anderen Ebene, und in diesen Fällen beschränkt sie sich zwangsläufig auf

andere Formen und Aspekte.

Gründe für die Dialektförderung

Der Wert der Mundarten und ihr Stellenwert sollten grundsätzlich keinesfalls

in Frage gestellt werden, und gerade die Schule ist – im Sinne der bayerischen

Verfassung und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter-

richtswesen (BayEUG) – neben dem Kindergarten der geeignete Ort, Kinder

und Jugendliche jenseits des Elternhauses dafür zu sensibilisieren:

Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erzie-

hungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen

Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Cha-

rakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor

religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleich-

berechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verant-

wortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Auf-

geschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungs-

bewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schülerinnen und Schüler sind

im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum

deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen (BayEUG,

Art. 131).