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Politikfeld Wald
Einsichten und Perspektiven 4 | 16
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren viele Wälder weit-
gehend devastiert; die nutz- und bringbaren und damit
verfügbaren Holzvorräte waren entsprechend aufge-
braucht. Die Einführung der Steinkohle als fossiler Brenn-
stoff, sowie der Eisenbahnausbau haben den Druck, der
auf den Wäldern als Hauptenergielieferant lastete, verrin-
gert. In dieser Atempause konnten sich die Wälder wieder
erholen. Durch Saat und Pflanzung konnten sie wieder
aufgebaut werden, weil die Nachfrage nach dem Brenn-
stoff Holz durch die Kohle kompensiert werden konnte.
Insgesamt blieb jedoch der Anteil der Waldflächen stabil.
Heute noch existierende große zusammenhängende Wald-
gebiete wurden schon sehr früh mit einem Bann belegt.
Weniger die Holzproduktion, als vielmehr das Jagdver-
gnügen der Landesherrschaft und des Adels stand im Vor-
dergrund und ein Erhalt dieser Wälder konnte durch die
Machtbefugnis der Fürsten durchgesetzt werden. Andere
Nutzungen waren weitgehend ausgeschlossen. Es handelt
sich hier also um eine sehr frühe Form der Segregation.
Seit der Neuzeit und der später einsetzenden Industri-
alisierung kam es vor allem in den Verdichtungsräumen
Nürnberg und München für den Bau von Siedlungen und
Infrastruktureinrichtungen zu umfangreichen Rodun-
gen. Wald wurde in andere Formen der Landnutzung,
wie Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Industrie,
Gewerbe umgewandelt. Die Zunahme der Walderho-
lung seit den 1960er Jahren hat zu einer veränderten
Betrachtung der Rolle der Wälder, vor allem im Umfeld
von Verdichtungsräumen, geführt. Die gesellschaftliche
Bedeutung der Wälder wurde überwiegend aus einer
funktionalen Perspektive der sogenannten Waldfunktio-
nen (Wasserschutz, Klimaschutz, Erosionsschutz, Biotop-
schutz) wahrgenommen. Die intensive Thematisierung
insbesondere der Schutzaspekte hat zu der Vorstellung
geführt, dass die Wälder selbst geschützt werden müs-
sen, da sie menschliche Grundbedürfnisse (Wasser, Luft)
sicherstellen und damit unabdingbar für die Daseins-
vorsorge sind. Rechtlich niedergeschlagen hat sich diese
Grundhaltung und Überzeugung im sogenannten „Bann-
wald“. Dieser ist nach der Definition des Bayerischen
Waldgesetzes (BayWaldG) Wald in Verdichtungsräu-
men und waldarmen Gebieten, der unersetzlich ist. Die
Rodung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert
laut Gesetz entsprechende Kompensationsmaßnahmen in
Form von Aufforstungen an räumlich funktional gleicher
Stelle, um die Waldflächensubstanz in diesen Räumen
Historischer Kupferstich Schloss Zeil mit Umgebung
Quelle:
©
Waldburg-Zeil’sches Gesamtarchiv Schloß Zeil