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4.2.5 Supervision und Coaching

Supervision und Coaching als professionelle Begleitung von einzelnen Personen oder Personengruppen und als Begleitung

von Schulentwicklungsprozessen können auch bei der Umsetzung des Inklusionsgedankens hilfreich sein.

Supervision

Als berufsbegleitendes Beratungs- und Reflexionsverfahren (Ebbecke-Nohlen 2013)

geht Supervision von Fragestellungen des beruflichen Alltags aus,

führt zu einem angeleiteten Nachdenken über die eigenen beruflichen Haltungen, Denk- und Handlungsmuster,

bezieht die Anteile der eigenen Persönlichkeit ein, die für die Fragestellung und den Beruf bedeutsam sind, und

zielt auf eine Verbesserung des beruflichen Könnens im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe ab.

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Inklusion birgt viele Herausforderungen in sich, bei denen Lehrkräfte sich überfordert und alleine gelassen fühlen können. Die

Anforderungen an den Unterricht mit einer zunehmend heterogenen Schülerschaft oder mit verhaltensauffälligen Schülerin

nen und Schülern können bei Lehrkräften zu einer erhöhten Belastung führen. In der

Fallsupervision

würden solche

konkreten Fälle eingebracht und besprochen werden. Die Betrachtung „von außen“, der Perspektivwechsel und die

Ideen der Kollegen führen zu Entlastung, gegenseitiger Unterstützung und letztlich zu einer Professionalisierung der

eigenen Arbeit. Am Ende einer Supervisionssitzung stehen meist konkrete nächste Handlungsschritte, durch die in eine

Problemstellung wieder Bewegung gebracht wird. Letztlich wird dadurch die berufliche Zufriedenheit erhöht. Für Inklu

sionsprozesse besonders bedeutsam ist, dass sich Grundhaltungen weiterentwickeln können.

Bei der

Teamsupervision

liegt der Fokus auf Arbeits- und Kommunikationsprozessen der Mitglieder eines Teams. Dabei

geht es um das Verstehen von Arbeitsproblemen, um die Verbesserung unzureichender Kooperation, um die Auseinander

setzung mit Leitungsfragen oder die Entwicklung neuer Konzepte und Strukturen.

Supervision schließt als Verfahren therapeutische Herangehensweisen aus. Von der Struktur her nutzen Kollegiale Fall

besprechungen/Fallberatungen ähnliche Abläufe, ohne dass sie auf die gleiche Tiefe wie Supervision abzielen.

Coaching

Im Gegensatz zur Supervision handelt es sich bei Coaching um eine berufsbegleitende Beratung, die auf Führungskräfte

oder Personen mit einer Steuerungsaufgabe ausgerichtet ist. Inklusion verlangt von Schulleitungen geradezu das Steuern

von Schulentwicklungsprozessen als Teil ihrer Führungsaufgabe (siehe Kapitel 4.2.6). Das kann z.B.

einen Wandel des Selbstverständnisses,

die Entwicklung eines neuen Leitbildes,

den Umgang mit dem Thema Heterogenität oder

Veränderungen der Unterrichtsgestaltung sowie eine Individualisierung bzw. Differenzierung beinhalten.

Während eines Coachingprozesses wird an Rollenklärungen, Perspektivenwechsel, an einer fachlichen Auseinandersetzung

mit dem Ziel der Kompetenzerweiterung und vor allem an einer Verbesserung der Handlungssicherheit gearbeitet.

Coaching ermöglicht Schulleitungen somit eine professionelle Begleitung des Wandels und eröffnet einen Weg, eigene

Visionen der inklusiven Schule zu entwickeln und zu kommunizieren. Im Sinne eines Change Management können dadurch

einerseits bei den Mitarbeitern produktive Energien freigesetzt, andererseits Widerstände bearbeitet werden (siehe Buhren/

Rolff 2012, besonders S. 279–282).

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