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Bei der Planung und Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen zum Thema Inklusion können Beratungslehrkräfte

und Schulpsychologen als Teil einer Steuergruppe auf folgende Punkte besonders achten:

Im Vorfeld Abfrage des Fortbildungsbedarfs, des Vorwissens und der aktuellen Problemlagen bei einem möglichst

breiten Adressatenkreis; es geht um Transparenz und Partizipation.

Einbettung der Einzelveranstaltung in einen längerfristigen stimmigen schulinternen Fortbildungsplan.

Formulierung klarer Ziele der SchiLF: Die Fortbildungsveranstaltung muss für die Teilnehmer Hilfen erwarten lassen,

mit denen sie die bei Inklusionsprozessen auftretenden Problemstellungen in ihrer alltäglichen praktischen Arbeit

besser bewältigen können („close to the job“).

Entsprechend sollten theoretische und praktische bzw. handlungsorientierte Teile in einem sinnvollen Verhältnis

stehen. Bezugspunkt sind konkrete Situationen mit den Inklusionsfällen aus dem Schulalltag.

Zudem muss die Auseinandersetzung mit den Vorerfahrungen der Teilnehmer Raum bekommen.

Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn neben Anregungen von externen Referenten bewusst auf schulinterne Ressour

cen zurückgegriffen wird. Oft ist in Schulen und Kollegien nicht ausreichend bekannt, wie viel schon an Know-how vorhan

den ist. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Fähigkeiten fördert die Kooperation untereinander und stärkt die Motivation,

gemeinsam Aufgaben und Problemstellungen anzupacken und zu lösen. Da Inklusion viel mit Haltungen („handlungsleitende

subjektive Theorien“, Buhren/Rolff 2012) und der Veränderung von Haltungen zu tun hat, dürfen SchiLF zu diesen Themen

Impulse und Angebote beinhalten, die die Selbstreflexion anregen. Die Ergebnisse der SchiLF sollten zusammengestellt und

für das gesamte Kollegium nochmals aufbereitet werden.

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Schulpsychologen bzw. Beratungslehrkräfte können auf Grund ihres Studiums bzw. (Weiterbildungs-) Studiums, vielfältiger

Zusatzqualifikationen und eines Netzes zu anderen Beratern und Referenten bei der Erstellung eines Fortbildungskonzeptes

und bei der Planung und Durchführung einzelner SchiLF zum Thema Inklusion einen wichtigen Beitrag für die Schulen leis

ten. Sie können

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Ideengeber sein,

einen Prozess initiieren,

Teile von Fortbildungen in Arbeitsgruppen mitplanen, mitorganisieren und durch eigene Beiträge und Kontakte zu

Referenten unterstützen und

die Gesamtprozesse im Blick behalten und Nachhaltigkeit einfordern.

4.2.2 Moderation eines „RundenTisches“

Bei einem „Runden Tisch“ in der Schule versammeln sich in der Regel Personen mit verschiedenen Professionen, Interes

sen und Aufgaben, um für den Schüler eine gute Lösung zu erarbeiten oder aber einen Konflikt zwischen den einzelnen

Parteien rund um die Beschulung eines Kindes zu lösen.

Als Beispiel im Handlungsfeld Inklusion sei der Einsatz eines Schulbegleiters für einen Schüler mit einer Autismus-Spektrum

Störung in der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums genannt:

Die Eltern haben nach Beratung mit dem MSD Autismus und erfolgreicher Antragstellung beim Kostenträger

erneut den Schulbegleiter, der bereits in der Grundschule tätig war, für ihren Sohn bekommen. Am Gymna

sium sollen nun die betroffenen Lehrkräfte mit den Aufgaben eines Schulbegleiters vertraut gemacht werden.

Um im aktuellen Fall möglicherweise vorhandene Bedenken zu klären, lädt der Schulleiter alle betroffenen Personen zu

einem „Runden Tisch“ ein: Lehrkräfte, Eltern, einen Vertreter des MSD und den Schulbegleiter. Die Beratungslehrkraft

bzw. der Schulpsychologe bekommt den Auftrag diesen „Runden Tisch“ zu moderieren.

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Aufgabe eines Moderators ist es, einen Kommunikationsprozess zu organisieren, den roten Faden herzustellen und quasi

als Katalysator zu wirken. Die Verantwortung für die erreichten Ergebnisse bleibt in der Hand der Teilnehmer (vgl. Buhren/

Rolff 2012, Kleber u.a. 2006).