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2. Schritt: Klärung der Frage, ob eine Aufnahme an der Mittelschule ermöglicht werden kann und welche Rahmenbedingun

gen dafür die Voraussetzung sind

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3. Schritt: Schulpsychologische Teamarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Das vorbereitende Gespräch zwischen den Schulpsychologen ergibt, dass auch der Schulpsychologe für die Mittelschule

nach Sichtung der Gutachten und Aktenlage Andreas´ Besuch der Mittelschule unterstützen wird. Das folgende Dreier

gespräch mit der Schulleitung der Mittelschule sondiert die rechtlichen Grundlagen und die seitens der Schule denkbaren

Stützfaktoren. Für die Schulleitung sind eine Unterstützung durch die MSD, eine Schulbegleitung sowie Klärung der Fragen

eines Nachteilsausgleichs Voraussetzung für die Aufnahme. Da für die Schulleitung die vertrauensvolle Zusammenarbeit

mit den Erziehungsberechtigten von zentraler Bedeutung ist, wünscht die Schulleitung im Vorfeld ein Gespräch mit den

Erziehungsberechtigten und Andreas.

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch der Schulpsychologen für Mittelschulen und Förderschulen werden die Vorge

schichte der Beschulung von Andreas, die dabei entstandenen Verletzungen und Befürchtungen (im „Rucksack“ lastende

Erfahrungen), die Ergebnisse der bisherigen Vorgespräche und die sich daraus ergebenden Chancen durchgesprochen. Die

Bedürfnisse und (verdeckten) Wünsche der Erziehungsberechtigten werden herausgearbeitet und verschriftlicht. Davon

ausgehend werden Haltungen formuliert, mit denen die Erziehungsberechtigten in das Gespräch mit der Schulleitung gehen

wollen. Sie wollen das klare Signal geben, dass es ihnen wichtig ist, dass Andreas die Chance bekommt, auf einer weiter

führenden Schule beschult zu werden, und dass sie zur Unterstützung ihres Sohnes und der Schule einen wesentlichen

Beitrag leisten werden.

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4. Schritt: „Runder Tisch“ zur direkten Vorbereitung des Übertritts

Nach dem positiv verlaufenen Gespräch zwischen der Schulleitung, Andreas und den Erziehungsberechtigten laden die

beiden Schulpsychologen und die Schulleitung die wesentlichen Kooperationspartner des Unterstützernetzes zu einem

großen „Runden Tisch“. Teilnehmer sind neben den Genannten die Beratungslehrkraft der Mittelschule, die Schulbeglei

tung, der zuständige Sachbearbeiter des Amts für Jugend und Familien, die Klassenlehrkraft der Schule zur Erziehungshilfe

und der voraussichtliche Klassenleiter an der Mittelschule. Die Leitung des Gesprächskreises übernimmt die Schulleitung,

die Moderation der einzelnen Phasen der Schulpsychologe der Förderschule.

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Als Vereinbarungen werden schriftlich fixiert:

Andreas wird mit Beginn des neuen Schuljahres in die 6. Jahrgangsstufe der Mittelschule aufgenommen.

Die Schulbegleitung wird weiterhin genehmigt.

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Zu Schuljahresbeginn wird eine Klassenkonferenz aller in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte einberufen, zu der auch

die Schulbegleitung hinzukommt. Der Schulpsychologe der Förderschule informiert über die Belastungen von Andreas.

Davon ausgehend wird die Gestaltung des Übergangs an die Mittelschule geplant. Die Aufgaben der Schulbegleitung in

Abgrenzung zur Tätigkeit der Lehrkräfte werden besprochen und erste pädagogische Vereinbarungen getroffen (Modera

tion durch den Schulpsychologen der Mittelschule):

– Gestaltung von unstrukturierten Situationen (Pausen, Ankommen am Morgen)

– Platzwahl

– Art der Information der Klasse

– Umgehen mit aggressivem Verhalten

– Einrichten eines Rückzugsraumes

Der von den Erziehungsberechtigten formlos beantragte Nachteilsausgleich wird von der Schule bearbeitet.

Nach der Genehmigung des Nachteilsausgleichs wird dessen praktische Umsetzung in einer erneuten Klassenkonferenz

durchgesprochen.

In der Schule werden als feste Ansprechpartner der Klassenleiter und die Beratungslehrkraft als Team bestimmt.

Als Ansprechpartner für – bei Bedarf – Teamsupervision wird die staatliche Schulberatungsstelle benannt ( www. schulberatung.bayern.de).

Stattfindende Elterngespräche von Lehrkräften werden durch den Schulpsychologen der Mittelschule moderiert.

In Krisensituationen wird kurzfristig das unterstützende Netzwerk (Schulpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater,

Sachbearbeiter des Amtes für Jugend und Familie) im Sinne eines fachlichen Beraterteams mobilisiert. Ansonsten wird

das Netzwerk in regelmäßigen Abständen allgemein über die Entwicklung von Andreas informiert.