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Dazu agiert die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe als Experte

für die Strukturierung von Prozessen, z.B. Leitung von Diskussionen und Gesprächen, Durchführung von Projekten,

für das Herstellen eines offenen Austausches und allgemeinen Mitwirkens und

für die Visualisierung von Inhalten und Ergebnissen.

Zum Gelingen der Moderation trägt nicht nur die Methode bei, sondern auch die Grundhaltung des Moderators:

Eigene Ziele und Meinungen werden zurückgestellt.

Es erfolgen keine Wertungen der Gesprächsbeiträge.

Die Neutralität gegenüber allen Teilnehmern wird gewahrt.

Vor dem Termin des „Runden Tisches“ führt die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe ein Gespräch mit dem Initia

tor, im obigen Beispiel mit dem Schulleiter. Mögliche Inhalte sind hierbei:

-

Information über die Rolle der Beratungslehrkraft bzw. des Schulpsychologen als Moderator – Klärung der Rolle des

Schulleiters beim Gespräch.

Welchen Anlass gibt es? Möchten die Lehrkräfte den Schulbegleiter nur kennenlernen oder gibt es konkrete Fragen?

Wer möchte den „Runden Tisch“ und aus welchen Beweggründen?

Wer nimmt von welcher Institution in welcher Rolle und mit welcher Aufgabe daran teil?

Wie und wann wird oder wurde eingeladen?

Welcher Zeitrahmen und welcher Raum sind vorgesehen?

Wer dokumentiert die Ergebnisse?

Wer ist für die Evaluation zuständig, für den nächsten Termin?

Auf der Grundlage dieses Gesprächs erstellt die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe ihr Konzept einschließlich

Zeitstruktur, Methode und Material. Zur Nachbereitung gehört die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse als Nieder

schrift und das Ausformulieren der weiteren Schritte, die von den Beteiligten genannt worden sind. Eine gute Visualisierung

während der Moderation erleichtert diese Arbeit.

-

„Stolpersteine“:

Über das Beispiel hinausgehend können folgende Aspekte die Moderation eines „Runden Tisches“

durch die Beratungslehrkraft bzw. den Schulpsychologen erschweren und die Ergebnisse gefährden. Problematisch ist, wenn

die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe sowohl Moderator als auch Vertreter der Familie sein soll,

die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe einen (verdeckten) Auftrag z.B. der Klassenlehrkraft verfolgt,

Konflikte im Vorgespräch nicht erwähnt oder bagatellisiert werden,

das Unterstützersystem Inhalt des „Runden Tisches“, die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe aber ein

Teil davon ist,

Verflechtungen der Beratungslehrkraft bzw. des Schulpsychologen mit einer Person oder Organisation am „Runden

Tisch“ vorliegen,

der Initiator des „Runden Tisches“ versteckt als Gesprächsleiter handelt und sich in die Moderation einmischt,

der Teilnehmerkreis nicht dem in der Vorbesprechung genannten Kreis entspricht oder

wichtige Rahmenbedingungen ohne Absprache geändert werden.

4.2.3 Konfliktcoaching

Konflikte können als allgegenwärtiges Phänomen verstanden werden, ohne die ein soziales Leben nicht denkbar ist. Sie

lassen sich als „Unvereinbarkeiten im Denken, Vorstellen, Fühlen, Wollen oder Handeln“ definieren, die als solche von

mindestens einem der Interaktionspartner erlebt werden (Glasl 1994, S. 14). Es ist also nicht notwendig, dass ein anderer

Interaktionspartner einen Konflikt beabsichtigt.

Gerade am Beispiel der Inklusion ist oft erlebbar, wie schnell unterschiedliche Haltungen, Sichtweisen und Erwartungen

aufeinanderprallen und Spannungsfelder entstehen können. Inklusion fordert Veränderungen und Umstrukturierungen ein,

bei denen folgende Aspekte brisant werden können: