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2.3 Schulische und außerschulische Hilfsangebote

2.3.1 Beratungsfachkräfte an Schulen

Beratung zur Inklusion ist Aufgabe aller Beratungsfachkräfte (Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte), die vor Ort an den

Schulen erste Ansprechpartner für Ratsuchende sind (siehe auch Kapitel 3.1).

Sie wirken bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Inklusion an der eigenen Schule mit.

Aufgabenbereiche können dabei sein:

Alle in der

KMBek zur Schulberatung in Bayern

genannten Aufgabengebiete der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragenstellungen zu Inklusion

Information von Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern (und ggf. Ausbildungsbetrieben) z.B. zur Einschulung,

zum Übertritt, zur Durchlässigkeit in Hinblick auf Abschlüsse

Ansprechpartner für Lehrkräfte im konkreten Inklusionsfall

Unterstützung der Schulleitung bei Vorgehensweisen und Entscheidungen

Mithilfe bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Erstellung des Förderdiagnostischen

Berichts durch die Sonderpädagogik

Zusammenarbeit mit den zuständigen Förderzentren und mit den für die Schule tätigen MSD und MSH

Vernetzung mit Fachdiensten

Fallbegleitung

Beratung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen, in Fragen der Schulbegleitung ggf. in Absprache mit der zustän

digen Schulaufsicht

-

2.3.2 Die Ansprechpartner für Inklusion an den staatlichen Schulberatungsstellen

Mit dem Schuljahr 2011/12 wurden an den staatlichen Schulberatungsstellen Ansprechpartner für Inklusion benannt, die im

jeweiligen Regierungsbezirk als zentrale und schulartübergreifende Ansprechpartner für den Beratungsbereich Inklusion

fungieren sollen. Sie sind selbst Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Beratungsfachkräfte) mit einem entsprechen

den Erfahrungshintergrund und stehen als unvoreingenommene, neutrale und vertrauliche Gesprächspartner zur Verfügung.

Über Einzelfallberatungen hinaus bringen sie sich für die Beratungsfachkräfte vor allem in folgenden Punkten ein:

Ansprech- und Kooperationspartner in allen Fragestellungen zu Inklusion

Bereitstellung von Informationen zum Themenbereich einschließlich Informationen über bestehende Unterstützungs

s

ysteme und Hilfestrukturen (siehe d

ie Homepages der staatlichen Schulberatungsstellen, Ausgangspunkt:

www.schulberatung.bayern.de )

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Mitwirkung an den Dienstbesprechungen und Fortbildungen der staatlichen Schulberatungsstelle für die Beratungsfachkräfte

2.3.3 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

§ 25 Abs. 1 Satz 1 VSO-F:

Mobile Sonderpädagogische Dienste in den verschiedenen Fachrichtungen unterstützen auf

Anforderung die allgemeinen Schulen oder Förderschulen mit einem anderen Förderschwerpunkt. Die Tätigkeit des

Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nach

Art. 30a Abs. 3 Satz 2

und

Art. 30b Abs. 2 Satz 2 BayEUG

in Verbindung

mit

Art. 2 BayEUG

umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

1. Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von

Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule;

2. die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext;

3. die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds;

4. Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schu-

lischen Lernorten.

§ 25 Abs. 2 Satz 1 VSO-F:

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät die allgemeine Schule bei Zurückstellungen

gemäß

Art. 41 Abs. 7 BayEUG

, bei der Förderplanung sowie bei individuellen Abschlusszeugnissen und Empfehlungen

zum Übergang von der Schule in den Beruf nach

Art. 30a Abs. 5 Satz 5 BayEUG

.

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