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Je nach Aufgabenverteilung in den Schulen und Kompetenzen können Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen in

folgenden Bereichen tätig werden:

Information und Beratung von Schulleitungen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten über den Schulbegleiter,

dessen Möglichkeiten und Grenzen

Beratung über Beantragungswege, Vermittlung von Adressen und Ansprechpartnern

Information über weitere Unterstützungsmaßnahmen z.B. der Jugendhilfe (siehe z.B. MSD-Infonews 13:

Zusammenarbeit zwischen MSD und der Jugendhilfe

www.isb.bayern.de/download/8119/msd13.pdf)

zentraler Ansprechpartner bei einer entsprechenden Beauftragung durch die Schulleitung

Die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen sind zudem im Vorfeld des Beantragungsverfahrens eines Schulbeglei

ters eines der zentralen schulischen Unterstützungssysteme. Gemeinsam mit Erziehungsberechtigten und Lehrkräften

suchen sie bei Schülern mit Auffälligkeiten im Verhalten oder Schwierigkeiten, sich in die Klassengemeinschaft einzu

gliedern, nach Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten.

3 Profile der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

(Beratungsfachkräfte)

3.1 Überblick über mögliche Handlungsfelder undTätigkeiten

Die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen als pädagogisch-psychologische Experten sind aufgrund ihrer Ausbildung,

ihrer Erfahrung und nicht zuletzt ihrer zugewiesenen Tätigkeitsbereiche dazu prädestiniert, inklusive Fragestellungen aufzu

greifen. Die

KMBek zur Schulberatung in Bayern vom 29.10.2001 (KWMBl. I Nr. 22/2001)

verweist vor dem Hintergrund der

zunehmenden Differenzierung des Unterrichts und der gesellschaftlichen Veränderungen auf die Aufgabe der Schulberatung,

Schülern zu helfen, zu einer ihren erkennbaren Fähigkeiten entsprechenden schulischen Bildung und Förderung zu gelangen.

Bei inklusiven Prozessen fallen folgende Tätigkeiten an, die genuin dem Aufgabenspektrum der Beratungslehrkräfte und Schul

psychologen zugeordnet werden können. Ein besonderer Akzent liegt neben Interventionen auf der Diagnostik und Prävention

sowie auf der Begleitung von Fällen.

Aufgaben der Beratungslehrkraft lt.

KMBek

Aufgaben des Schulpsychologen lt.

KMBek

Schullaufbahnberatung:

Informationen zur Aufnahme in

Schulen, Schullaufbahnwahl, Übergänge zwischen Schul

stufen und Schularten, schulische Abschlüsse; Teilnahme

an Klassenelternversammlungen zu allgemeinen, alters

und klassenspezifischen Fragestellungen

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Schullaufbahnberatung:

Testung und folgende Beratung

bzgl. der Bildungsgänge auf der Grundlage der Diagnostik

Pädagogisch-psychologische Beratung:

Einleitung von

notwendigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den

Lehrkräften und ggf. dem Schulpsychologen

Pädagogisch-psychologische Beratung:

Durchführung

psychologischer Interventionen zur Bewältigung spezieller

und akuter Krisen; Durchführung von Gruppenmaßnah

men in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitun

gen zur Förderung bei Teilleistungsschwierigkeiten und zur

Konfliktbewältigung; Unterstützung der Zusammenarbeit

der Schule mit den Erziehungsberechtigten bei pädago

gisch-psychologischen Themen

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Beratung von Schule und Lehrkräften:

Unterstützung

von Schulleitung und Lehrkräften in Klassen und Stufen, in

denen besondere Beratung und Information notwendig ist

Beratung von Schule und Lehrkräften:

Mitwirkung bei

Dienstbesprechungen und Fortbildungen von Beratungs

lehrkräften sowie Lehrkräften; psychologische Beratung

von Lehrkräften und Schulen (Supervision, Fallbesprechun

gen, pädagogische Gesprächskreise)

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Zusammenarbeit:

Kooperation mit dem Arbeitsamt,

Zusammenstellung von Informationen über die örtlich

zuständigen Einrichtungen der Schulberatung, Erziehungs

beratung, Berufs- und Studienberatung

Zusammenarbeit:

Vermittlung weitergehender Beratungs

maßnahmen