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Impulse zur Klärung:
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In welchen Handlungsfeldern, ausgehend von dem übernommenen Auftrag, bewege ich mich?
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Welche Erwartungen sind durch den/die Auftraggeber und durch die anderen beteiligten Personen an mich gerichtet?
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Welche Rollen ergänzen sich, welche widersprechen sich? Welche Rollenkonflikte können sich ergeben? Wie kön
nen sie proaktiv angegangen und aufgelöst werden? Wie können entstehende Rollenkonflikte aufgegriffen werden?
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Welche externen Fachkräfte können hinzugezogen werden, um konflikthafte Situationen zu entzerren und Hand
lungsfelder ggf. auszugliedern?
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Welche Kompetenzen sind notwendig, damit ich die jeweiligen Rollen sach- und zielgerecht ausfüllen kann?
Wo liegen meine Stärken und Handlungsschwerpunkte? In welchen Bereichen muss ich mich nachqualifizieren?
Welche Handlungsfelder trete ich zum Wohl des Kindes an andere Personen ab?
4 Aufgabenfelder der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen im
Rahmen der Inklusion
4.1 Kernaufgabe Fallbegleitung
Die Hauptaufgabe der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen (Beratungsfachkräfte) im Feld der Inklusion besteht wie in
jedem herkömmlichen Beratungsfall (siehe Kapitel 3.2) zunächst in der Begleitung von Ratsuchenden. Durch die Klärung der
Anliegen und Ziele, durch fundierte Anamnese, Exploration, Diagnostik (sofern nicht eine spezifische Fachlichkeit des MSD
erforderlich ist) und Unterrichtbeobachtung, durch Vermittlung von Sachinformationen und Erarbeiten von Lösungen über
Gespräche, durch eine Unterstützung aller Betroffenen, teils auch im Team, werden Hilfesuchende in schwierigen Situatio
nen begleitet.
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Dieses Kapitel zeigt an Hand durchgeführter Fallbegleitungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen mögliche
Vorgehensweisen und Ablaufschemata in verschiedenen konkreten Situationen auf und liefert zusätzliches Arbeitsmaterial.
Obwohl die Strukturen und Ansätze meist auf alle Schularten, aber auch auf weitere Fragestellungen der Inklusion bei anderen
zugrunde liegenden Förderschwerpunkten übertragbar sind, bleibt natürlich jeder Beratungsfall ein Einzelfall. Als solcher muss
er jeweils individuell entsprechend der Ausgangssituation, der Wünsche und Erwartungen aller Beteiligten, aber auch mit Blick
auf die äußeren Ressourcen sowie auf die Ressourcen der Beratungslehrkraft bzw. des Schulpsychologen bearbeitet werden.
4.1.1 Praxisbeispiel: Einstieg in einen Beratungsprozess
Am Schuljahresende der 2. Jahrgangsstufe nehmen die Erziehungsberechtigten zusammen mit der Klassen
lehrerin Kontakt mit der Beratungslehrkraft bzw. dem Schulpsychologen auf. Die Erziehungsberechtigten
beschreiben folgende Problemstellung: Ihre Tochter Anna habe große Schwierigkeiten im sprachlichen
Bereich, im Lesen- und Schreibenlernen, im Rechnen im Zahlenraum bis 20 und allgemein bei der Aneignung von Lern
stoff. Die Klassenlehrkraft habe diese Schwierigkeiten schon im Laufe der 1. Jahrgangsstufe festgestellt, sie habe
jedoch gedacht, Anna könnte den Entwicklungsrückstand in der 2. Klasse aufholen. Da sich Annas Leistungen trotz
individueller Förderung kaum gebessert hätten, vermutet die Klassenlehrerin einen sonderpädagogischen Förder
bedarf. Ihrer Meinung nach müsse sie in einem Sonderpädagogischen Förderzentrum beschult werden. Die Erzie
hungsberechtigten können sich die Schwierigkeiten in der Schule nicht erklären. Die Mutter unterstütze Anna immer
bei den Hausaufgaben, dabei habe Anna kaum Probleme, den Anforderungen gerecht zu werden. Eine Beantragung der
Aufnahme in eine Förderschule komme für die Familie nicht in Frage.
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Als Auftrag nimmt die Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologe das Anliegen der Erziehungsberechtigten an, entspre
chend ihrem Recht auf eine inklusive Beschulung
(siehe Art. 41 Abs. 1 BayEUG)
die vorhandenen Unterstützungsmöglich
keiten und Wege für Anna transparent zu machen. Ihr Ziel ist es, ergebnisoffen zu beraten und Vertrauen zu den Ratsuchen
den aufzubauen. Als mögliche Schritte hin zu einer passgenauen Unterstützung werden von der Beratungslehrkraft bzw.
dem Schulpsychologen im Gespräch die folgenden aufgefächert: