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Folgende Grafik veranschaulicht Anlaufstellen für Ratsuchende und deren Hauptaufgaben:

Einrichtungen der Schulaufsicht

Schulämter/Regierungen/Ministerialbeauftragte

Impulse gebend

vermittelnd

Entscheidungen treffend

Inklusionsberatung am Schulamt

für Grundschulen, Mittelschulen und

Förderschulen

Unterstützung in Konfliktfällen

Klärung offener Fragen

Festlegung von Nachteilsausgleich

Einberufen eines Runden Tisches

ggf. Klärung von Fragen zur Schüler

beförderung

-

zusätzlich: Vernetzung mit kommunalen

Schulaufwandsträgern und mit der Ein

gliederungs- und Jugendhilfe

-

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

aller Schularten an den neun staatlichen

Schulberatungsstellen

neutral

unabhängig

schulartübergreifend arbeitend

Pädagogisch-psychologische Beratung

Unterstützung der Beratungslehrkräfte und

Schulpsychologen vor Ort durch Auskünfte und

Fortbildungen

Moderation in Konfliktfällen

Zusammenarbeit mit Fachdiensten

Angebote im Bereich Coaching und Supervision

für Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und Schul

psychologen und Schulleitungen

-

Unterstützung der Schulaufsicht

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

an den Schulen

erste Ansprechpartner vor Ort

unabhängig

der Verschwiegenheit verpflichtet

Pädagogisch-psychologische Beratung

Fragen zur Schullaufbahnberatung

Unterstützung der Schulleitung

Vermittlung von Kontakten

Regionale Vernetzung

Die

Schulen vor Ort

sind die unmittelbaren und ersten Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion. Die an den Schulen tätigen

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen leisten Beratung im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabenfelder. Die

Förderschulen als Kompetenzzentren im Bereich der Sonderpädagogik unterstützen die Beteiligten regelmäßig auch vor Ort

an der Regelschule durch ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).

-

Auf regionaler Ebene gibt es

neun staatliche Schulberatungsstellen

als neutrale, unabhängig von den lokalen Interessen

einer einzelnen Schule und schulartübergreifend arbeitende Beratungsstellen. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion (siehe

Kapitel 2.3.2) benannt, damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert

wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Schulpsychologen und

Beratungslehrkräfte aus allen Schularten. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz

für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften

der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullauf

bahnfragen beraten. Sie können zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Moderation bei

Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und