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Folgende Grafik veranschaulicht Anlaufstellen für Ratsuchende und deren Hauptaufgaben:
Einrichtungen der Schulaufsicht
Schulämter/Regierungen/Ministerialbeauftragte
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Impulse gebend
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vermittelnd
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Entscheidungen treffend
Inklusionsberatung am Schulamt
für Grundschulen, Mittelschulen und
Förderschulen
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Unterstützung in Konfliktfällen
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Klärung offener Fragen
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Festlegung von Nachteilsausgleich
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Einberufen eines Runden Tisches
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ggf. Klärung von Fragen zur Schüler
beförderung
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zusätzlich: Vernetzung mit kommunalen
Schulaufwandsträgern und mit der Ein
gliederungs- und Jugendhilfe
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Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
aller Schularten an den neun staatlichen
Schulberatungsstellen
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neutral
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unabhängig
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schulartübergreifend arbeitend
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Pädagogisch-psychologische Beratung
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Unterstützung der Beratungslehrkräfte und
Schulpsychologen vor Ort durch Auskünfte und
Fortbildungen
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Moderation in Konfliktfällen
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Zusammenarbeit mit Fachdiensten
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Angebote im Bereich Coaching und Supervision
für Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und Schul
psychologen und Schulleitungen
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Unterstützung der Schulaufsicht
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
an den Schulen
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erste Ansprechpartner vor Ort
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unabhängig
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der Verschwiegenheit verpflichtet
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Pädagogisch-psychologische Beratung
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Fragen zur Schullaufbahnberatung
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Unterstützung der Schulleitung
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Vermittlung von Kontakten
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Regionale Vernetzung
Die
Schulen vor Ort
sind die unmittelbaren und ersten Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion. Die an den Schulen tätigen
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen leisten Beratung im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabenfelder. Die
Förderschulen als Kompetenzzentren im Bereich der Sonderpädagogik unterstützen die Beteiligten regelmäßig auch vor Ort
an der Regelschule durch ihre Lehrkräfte im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).
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Auf regionaler Ebene gibt es
neun staatliche Schulberatungsstellen
als neutrale, unabhängig von den lokalen Interessen
einer einzelnen Schule und schulartübergreifend arbeitende Beratungsstellen. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion (siehe
Kapitel 2.3.2) benannt, damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert
wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Schulpsychologen und
Beratungslehrkräfte aus allen Schularten. Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz
für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften
der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullauf
bahnfragen beraten. Sie können zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Moderation bei
Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und