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Seit dem Erscheinen der

KMBek zur Schulberatung in Bayern

haben sich nicht nur die Schullandschaft und die Merkmale der

einzelnen Schularten deutlich verändert, vielmehr entwickeln sich auch die Aufgabenfelder und Anforderungsprofile der

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen ständig fort. So umfassen die Ausbildungsinhalte in der Weiterbildung zur

„Qualifizierten Beratungslehrkraft“ auch die folgenden Bereiche: Persönlichkeitstheorien, Intelligenz – Begabung – Hoch

begabung, Aufmerksamkeit – Konzentration, Aggression – Gewalt – Mobbing, Schul- und Leistungsangst, Motivation.

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Im Bereich der Schulpsychologie haben eine allgemeine Professionalisierung und die Seminarausbildung im Speziellen zu

einer Qualitätsentwicklung und einer deutlich veränderten Akzeptanz psychologischer Beratung an den Schulen geführt.

Diese findet ihren Ausdruck nicht nur in der deutlich gestiegenen Anzahl von Schulpsychologen über alle Schularten hinweg,

sondern auch in einer Vielzahl hinzugekommener psychologischer Tätigkeitsfelder: Konfliktcoaching und Mediation, Krisen

intervention, Lehrergesundheit, Coaching von Schulleitungen, Schulentwicklung (siehe Kapitel 4.2).

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Die inzwischen alltäglichen Beratungsfälle mit einem klinischen Hintergrund haben eine teils enge Netzwerkbildung mit

Einrichtungen der psychosozialen Versorgung (Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und

Jugendtherapie, Jugendämter, Gesundheitsämter, Suchtberatungsstellen) nach sich gezogen. Eine Weitergabe von persön

lichen Daten von Schülerinnen und Schülern (z.B. Inhalt der Beratung mit dem Schulpsychologen) an außerschulische Stellen

erfolgt hierbei jedoch nur nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. – im Falle der Volljährigkeit – des betroffenen

Schülers (vgl. KMBek vom 29.10.2001, Nr. VI/9-S4305-6/40 922, Ziff. 4.2.4).

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Und schließlich ist in Hinblick auf Inklusion an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) eine

nachhaltige Kultur von Fortbildungen für den Beratungsbereich entstanden, die teils parallel von Beratungslehrkräften und

von Schulpsychologen in Anspruch genommen wird. Als bekannte Beispiele sind dabei zu nennen: Moderation, kollegiale

Fallbesprechung, Supervision, systemisch-lösungsorientierte Beratung, pädagogische Diagnostik, individuelle Förderung

sowie Schulentwicklung. Durch die Qualifikation der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen kann eine hochwertige

Begleitung von Inklusionsfällen sichergestellt werden.

Jenseits des rechtlichen Rahmens sind für die Arbeit der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen im Bereich der

Inklusion von den einzelnen Beratungslehrkräften und Schulpsychologen folgende Punkte individuell zu reflektieren:

Was sind meine eigenen Voraussetzungen? Welcher berufsbiographische Weg, welche Lernprozesse liegen hinter mir?

Welche Schwerpunkte, Veränderungen und Spezialisierungen haben sich in den vergangenen Jahren in meinen

Arbeitsfeldern ergeben?

Welche besonderen Erfahrungen und Kompetenzen kann ich bei inklusiven Fragestellungen einbringen?

In welchen Bereichen ist eine weitere Qualifikation notwendig, um den Aufgabenprofilen im Hinblick auf Inklusion

gerecht werden zu können?

Auf welche Weise kann zwischen den Beratungsfachkräften (Beratungslehrkräften und Schulpsychologen) eine

enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hergestellt werden, die regelmäßig abgesprochen wird und in die die

jeweiligen Stärken zum Wohl des Schülers einfließen? Welche Synergien sind vor dem Hintergrund begrenzter

Ressourcen möglich, welche Aufgabenteilungen?

Welche Kooperationen sind möglich oder notwendig und der Inklusion zuträglich?

Prinzipiell ist jede Schule und jede Lehrkraft zur Beratung verpflichtet

(Art. 78 BayEUG)

. Die Beratungslehrkräfte und Schul

psychologen erfüllen dabei besondere Unterstützungsaufgaben, die durch die Tätigkeit weiterer pädagogischer Kräfte mit

besonderen Aufgabenbereichen (z.B. Klassenleitung, Stufenbetreuung, Verbindungslehrkräfte) und natürlich durch die bera

tende Tätigkeit der Schulleitungen, der staatlichen Schulberatungsstellen und der Schulaufsicht ergänzt werden.