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2020
GYMNASIUM
Prozesse und Gremien
Interne Evaluation von Einzelmaßnahmen
• Interne Evaluation der Umsetzung von Zielvereinbarungen
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Zielvereinbarungen stellen im Idealfall am Ende einer externen Evaluation die Weichen für die mittelfristige
Schulentwicklungsarbeit.
Dabei hat es sich in der Praxis bewährt, bereits bei der Verabredung von Zielvereinbarungen einer klaren
Planung mit zeitlich und inhaltlich definierten Meilensteinen zu folgen und von vornherein möglichst brei-
te Kreise der Schulgemeinschaft einzubinden. Wenn die externe Evaluation mit der Berichtskonferenz für
das Kollegium endet, ist dieses über die Ergebnisse informiert. Klare Handlungsanreize ergeben sich dar-
aus allerdings noch nicht. Als besonders erfolgreich erweist es sich deshalb, wenn die Gymnasien, z. B. in
einer Pädagogischen Konferenz (vgl. u. S. 46ff.), den Bericht intern aufarbeiten und selbst einen Konsens
hinsichtlich der möglichen Ziele herstellen. So übernimmt die Schule letztlich die Prozess-Eignerschaft von
der externen Evaluation, worin sie von der MB-Dienststelle unterstützt wird. Konkret wird diese Prozess-
Eignerschaft, wenn die Gymnasien mit Vorschlägen zu Zielvereinbarungen auf ihre MB-Dienststellen zu-
gehen. Diese werden in der Regel derartige Vorschläge dankbar aufnehmen, die Schulen in der Folge bei
der Umsetzung unterstützen und diese überprüfen. Allerdings ist einschränkend zu bemerken, dass den
MB-Dienststellen hier derzeit nur geringe personelle und materielle Mittel zur Verfügung stehen.
Bei den Zielvereinbarungen ist es zunächst sinnvoll, zwischen Sofortmaßnahmen, Schwerpunktmaßnah-
men und externen Maßnahmen zu unterscheiden. Sofortmaßnahmen stellen überschaubare, aber drän-
gende Mängel ab und lassen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand realisieren. Schwerpunktmaß-
nahmen sind mittel- bis langfristig angelegt, verlangen größeren Aufwand und berühren den Kern der
Identität einer Schule, z. B. ihr avisiertes Profil. Externe Maßnahmen berühren häufig Fragen der Ausstat-
tung oder bauliche Maßnahmen, die der Einbindung des Sachaufwandsträgers bedürfen.
Bei der konkreten Formulierung von Zielvereinbarungen sollte darauf geachtet werden, dass sie tatsächlich
durch die Befunde im Evaluationsbericht gestützt sind und dass sie nicht zu breit und allgemein, sondern
konkret und klar umgrenzt formuliert sind. Ihre Umsetzung sollte nicht über-ambitioniert sein. Greifbarer
wird dies in der so genannten SMART-Regel, die folgende Eigenschaften von Zielen verlangt:
•
S
pezifisch: Ziele müssen klar formuliert sein.
• M
essbar:
Die Erreichung des Zieles muss messbar sein.
•
A
ttraktiv:
Der Nutzen der Zielerreichung muss ersichtlich sein und anspornen.
•
R
ealistisch: Die Erreichung des Zieles muss möglich sein.
•
T
erminiert: Es muss einen Termin für die Zielerreichung geben.
Entscheidend ist es, bei der Planung von Zielen nicht Maßnahmen mit Zielen zu verwechseln. Setzt sich
ein Gymnasium beispielsweise zum Ziel, die Anzahl der Mädchen in abiturrelevanten Kursen der Quali-
fikationsphase auf die Hälfte zu steigern, so handelt es sich bei einem in der Mittelstufe angebotenen
Plus-Kurs Mathematik oder Physik nur für Mädchen um eine Maßnahme, also einen Teil des Wegs zum
Ziel, aber nicht um das Ziel selbst. Der Plus-Kurs wäre ebenso wenig messbar wie ein vage formuliertes Ziel
wie etwa die „Steigerung der Teilhabe von Mädchen an MINT-Fächern“. Das Ziel sollte klar definiert und
quantifiziert werden, damit seine Erreichung auch messbar ist.
29 vgl. E. M. Lankes/F. Huber, Leitfaden für die Erstellung von Zielvereinbarungen, München 2012