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2020
GYMNASIUM
Prozesse und Gremien
Beispiele:
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Bei größeren Entscheidungen werden alle betroffenen Gremien (Lehrerkonferenz, Personalrat, SMV,
Schulforum, Elternbeirat) eingebunden und laufend und rechtzeitig über die vorbereitenden Schritte
und Überlegungen informiert.
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Es empfiehlt sich, wichtigen Entscheidungen immer einen Abgleich mit den vereinbarten Zielen der
Schule voranzustellen.
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Dem Kollegium werden anstehende Entscheidungen mit Lösungsvorschlägen der Schulleitung in den
Konferenzen vorgestellt. Im Anschluss an eine Diskussion wird durch Abstimmung entschieden, ggf.
wird die Entscheidung in die folgende Konferenz verlagert, um dem Kollegium die Zeit zur Meinungs-
bildung zu geben. Betroffene werden schon im Vorfeld um ihre Meinung gefragt. Dies ermöglicht ein
zügiges und transparentes Vorgehen.
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Die Gründe, z. B. für die Einrichtung oder Ablehnung von W- und P-Seminaren, für Klassenstärken, für
Erhalt oder Abwahl eines Ausbildungszweiges, für die Einrichtung von Sprachgruppen, Intensivierungs-
und Fördergruppen, werden den Betroffenen selbst oder in den Fachschaften fundiert dargestellt.
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Funktionenbesetzungen werden von der Schulleitung rechtzeitig per Aushang ausgeschrieben und
mit einer Beschreibung der Eignungsvoraussetzung und einem Anforderungsprofil so im Lehrerzimmer
ausgehängt, dass alle Lehrkräfte zeitnah darauf aufmerksam werden.
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Bei wichtigen Angelegenheiten wie der Unterrichtsverteilung oder dem Stundenplan sollte stets das
Mehr-Augen-Prinzip gelten. Der Personalrat sollte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
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Fachlehrkräfte und Fachbetreuer werden an der jährlichen Unterrichtsverteilung der Oberstufe mit
Berücksichtigung des Wunschzettels der Lehrkräfte zum Unterrichtseinsatz beteiligt, Schwierigkeiten
während der Erstellung der Unterrichtsverteilung am Schuljahresende werden kommuniziert und er-
läutert.
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Die vorläufige Unterrichtsverteilung wird bereits zum Ende des vorhergehenden Schuljahres – speziell
für die Oberstufe – bekanntgegeben. Dies erleichtert die Unterrichtsjahresplanung und ermöglicht eine
gute Vorbereitung, insbesondere wenn eine Lehrkraft eine Jahrgangsstufe noch nicht unterrichtet hat.
Ein bewährtes Mittel, Entscheidungsprozesse voranzutreiben, sind Arbeitskreise. Sie erarbeiten unter Ein-
beziehung von Vertretern der beteiligten Gruppen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern) Vorschlä-
ge zur Lösung von Fragestellungen. Ideen für solche Arbeitsgruppen können von verschiedenen Seiten
kommen, von der Schulleitung ebenso wie vom Personalrat oder aus dem Kollegium.
Andere Entscheidungsprozesse sind genuin bei der Schulleitung verankert. Dabei steht mitunter, etwa bei
der Unterrichtsplanung oder der Vergabe von Funktionen, dem Wunsch nach Transparenz die notwendige
Verschwiegenheit entgegen.
Trotz des Bemühens um die Berücksichtigung aller Interessen wird es immer wieder Entscheidungen ge-
ben, die für eine Partei ungünstig sind. In diesem Fall ist es wichtig, schon im Vorfeld die Probleme und
Gründe für diese Entscheidung transparent zu machen. Dies wirkt deeskalierend und den Betroffenen
gegenüber wertschätzend.
2. Evaluation als Teil der Qualitätsentwicklung
Am Anfang allen Qualitätsmanagements (QM) steht die Einsicht, dass eine höhere Qualität nur dann zu
erreichen ist, wenn alle Prozessbeteiligten bereit sind, sich Beobachtungs- und Überprüfungsverfahren zu
unterziehen, die die Stärken und Entwicklungsbereiche der jeweiligen Systeme und Prozesse, aber auch
der jeweiligen Prozessbeteiligten offenbaren. Nur eine rationale Einsicht in die Notwendigkeit solcher
Verfahren und der damit verbundenen Veränderungen erzeugt das Vertrauen und die Akzeptanz, die alle
Beteiligten benötigen, um Veränderungsprozesse annehmen zu können. Nur so können Stärken kultiviert
und Entwicklungspotenziale besser ausgeschöpft werden.