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23

2020

GYMNASIUM

Prozesse und Gremien

Sowohl die externe Evaluation als auch die interne Evaluation als Instrumente des Qualitätsmanagements

verfolgen vor diesem Hintergrund das Ziel, die Arbeit an den bayerischen Gymnasien weiter zu professio-

nalisieren und die Prozesse an den einzelnen Schulen weiter zu optimieren. Dabei gelten zwei Grundsätze:

Zum einen lassen sich auch Dinge, die gut sind, weiter verbessern. Zum zweiten ist es sinnvoller, konti-

nuierlich und mit moderatem Kraftaufwand an Veränderungen zu arbeiten als großen Anpassungsbedarf

auflaufen zu lassen, dem dann nur schwer und mit erheblichem Aufwand begegnet werden kann.

Beide Formen der Evaluation wurden 2008 gesetzlich verankert. Während die externe Evaluation zu die-

sem Zeitpunkt schon im Alltag der bayerischen Gymnasien präsent war und mit dem Schuljahr 2010/11 in

einen zweiten Durchlauf mit weiter entwickeltem Instrumentarium eintrat, stellt die interne Evaluation vie-

le Schulen noch vor neue Herausforderungen, die sich aus Art. 113c Abs. 1 Satz 1 und 2 BayEUG ergeben:

„Die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden verfolgen das Ziel, die Qualität schulischer Arbeit zu si-

chern und zu verbessern. Zur Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität evaluieren sich die Schulen

regelmäßig selbst (interne Evaluation) und evaluieren die Schulaufsichtsbehörden in angemessenen

zeitlichen Abständen im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel die staatlichen Schulen und, so-

weit dies im Rahmen der Schulaufsicht notwendig ist, die Schulen in kommunaler Trägerschaft (externe

Evaluation)“.

Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Formen der Evaluation ist, dass das Konzept und der

Ablauf der externen Evaluation von außen bestimmt werden, während im Falle der internen Evaluation die

Prozess-Eignerschaft bei den Schulen liegt.

Externe Evaluation

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Die externe Evaluation der Gymnasien wird in Bayern auf Bezirksebene von Evaluationsteams in Abstim-

mung mit der jeweiligen Schule geplant und durchgeführt. Ziele und Verfahren sind durch die Qualitäts-

agentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung informativ und ausführlich dokumen-

tiert.

Als bestimmend für den Mehrwert, den eine externe Evaluation leisten kann, haben sich zwei Faktoren

erwiesen. Zum einen ist dies die grundsätzliche Bereitschaft der Schulgemeinschaft, die Ergebnisse der

Evaluation als Spiegelbild tatsächlicher Zustände anzunehmen und aktiv mit diesen weiterzuarbeiten. Zum

anderen münden etwaige durch eine externe Evaluation festgestellte Verbesserungspotenziale in Zielver-

einbarungen, die zwischen dem Ministerialbeauftragten und der Einzelschule getroffen werden. Auch die

Qualität der Zielvereinbarungen ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Evaluation in der

einzelnen Schule. Kann ein Kollegium die Zusammenhänge zwischen Evaluationsbericht und Zielverein-

barung nicht nachvollziehen, fühlt es sich hinsichtlich der Umsetzung nicht angesprochen. Empfindet es

die Ziele aber als zutreffend und sinnvoll, so wird es sich motiviert an ihrer Umsetzung und der internen

Evaluation der Umsetzung (vgl. u. S. 28) beteiligen.

Interne Evaluation

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Interne Evaluation als systemischer Prozess

Für die Planung und Durchführung der internen Evaluation ist die einzelne Schule verantwortlich. Nach,

gegebenenfalls auch schon während der Umsetzung der Zielvereinbarungen aus der externen Evaluation

kann die Schule in der internen Evaluation eigene Ziele verfolgen. Angesichts der Tatsachen, dass die

Abstände zwischen zwei externen Evaluationsverfahren in der Regel sechs Jahre und mehr betragen und

27 Externe Evaluation an Bayerns Schulen. Das Konzept, die Instrumente, die Umsetzung, hrsg. Vom Bayerischen Staatsministerium

für Unterricht und Kultus, München 2006

28 vgl. ISB-Portal zur internen Evaluation

(http://www.interne-evaluation.isb.bayern.de/)