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3.4 / 8. – 9. Jahrgangsstufe: Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

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nach deren Ideologien und Wertvorstel-

lungen auch am Arbeitsplatz handelt, kann

als zulässig bei der Besetzung einer Ver-

trauensstellung gelten.

Bei Bewerbungen für den Staatsdienst

(sowohl als Angestellter und erst recht als

Beamter) gelten weitere Ausnahmen, z. B.

können Vorschriften hinsichtlich Frisur oder

Körperschmuck (Tattoo) oder die Frage

nach der Nationalität, der politisch-

weltanschaulichen Gesinnung erlaubt sein.

Es kann auch zulässig sein, nach den Al-

ter oder nach aktuellen Krankheiten zu

fragen, wenn diese für die aufzunehmende

Tätigkeit relevant sind, wie z. B. bei be-

stimmten Berufsgruppen (Piloten, Polizis-

ten oder Zugführer).

Nach Vorstrafen oder Vermögensverhält-

nissen zu fragen kann erlaubt sein, wenn

diese für die mögliche Berufstätigkeit von

Bedeutung sind. Bewirbt man sich z. B. als

Kraftfahrer, wäre der zukünftige Arbeitge-

ber auf Nachfrage darüber zu informieren,

wenn man z. B. wegen Trunkenheit am

Steuer rechtskräftig verurteilt worden ist.

Fragen nach Vermögensverhältnissen (z. B.

Schulden) können zulässig sein, wenn es

sich um eine Position handelt, bei der be-

sonderes Vertrauen in den Mitarbeiter mit

dieser Aufgabe gesetzt werden muss (z. B.

Kassierer bei einer Bank).

Wenn im Bewerbungsgespräch zulässige

Fragen des Arbeitsgebers falsch beant-

wortet wurden, besteht für den Arbeitgeber

die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag anzu-

fechten. Falsche Antworten auf unzulässige

Fragen des Arbeitgebers bleiben – juris-

tisch – folgenlos.

Das Allgemeine Gleichbehandlungs-

gesetz (AGG)

Wichtiger rechtlicher Rahmen für die Mög-

lichkeit, sich gegen unzulässige Fragen in

Bewerbungsgesprächen zur Wehr zu set-

zen, ist das

Allgemeine Gleichbehand-

lungsgesetz

. Dieses – umgangssprachlich

auch

Antidiskriminierungsgesetz

genannte

– Bundesgesetz soll in Deutschland Be-

nachteiligungen aufgrund von

Rasse

ethnischer Herkunft

Geschlecht

Religion oder Weltanschauung

Behinderung

Alter

sexueller Orientierung

verhindern und beseitigen.

Aus diesem Gesetz können sich für Per-

sonen Rechtsansprüche gegen Arbeitge-

ber und Privatpersonen begründen, wenn

diese sich ihnen gegenüber diskriminie-

rend verhalten.

Der Einstieg in eine fragwürdige Unter-

nehmenskultur?

Sicherlich ist es schwierig – angesichts

von Ausbildungs- und Arbeitsplatzknapp-

heit – auf eine Ausbildungs- bzw. Arbeits-

stelle zu verzichten und genau diese Ge-

fahr läuft man, wenn man gestellte Fragen

nicht beantwortet. Wenn sich unzulässige

Fragen im Bewerbungsgespräch aller-

dings häufen bzw. der Gesprächspartner

die Relevanz der Frage für die Arbeitsstel-

le/den Ausbildungsplatz nicht beantworten

kann, wird eine Bewerberin oder ein Be-

werber tatsächlich abwägen müssen, ob

er/sie „in einem Unternehmen mit solch

einem Personalverantwortlichen über-

haupt arbeiten möchte. Im Allgemeinen

deuten derartige – führende – Mitarbeiter

auf eine unangenehme Unternehmenskul-

tur hin“ (o.V. (2014), Stand: 06.08.2014).

Lehrplanbezüge (beispielhaft)

Mittelschule

GSE 8.3.1 Streben nach sozialer Gerech-

tigkeit

Eth 8.2.1 Bedingungen der eigenen Le-

benswegplanung

ATW 8.3.3: Entscheidungsphase und kriti-

sche Bestandsaufnahme des eigenen Be-

rufswahlprozesses

D 9.1.1 Miteinander sprechen und Alltags-

situationen bewältigen (Gesprächsverhal-

ten für Vorstellungsgespräche wiederholen

und verfeinern)

Realschule

WiR II 9.3: Berufsfindung und Berufsaus-

bildung