3.4 / 8. – 9. Jahrgangsstufe: Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
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3.4 Unzulässige Fragen im
Bewerbungsgespräch
Ziele der Unterrichtseinheiten
Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es,
die Schülerinnen und Schüler für
kritische oder unzulässige Fragen
zu sensibilisieren,
Situationen kennen zu lernen, in
denen diese Fragen durchaus eine
Berechtigung haben können,
durch Wissen Sicherheit zu gewin-
nen, so dass man rechtlich vor un-
angemessenen Fragen geschützt ist,
Reaktionsmöglichkeiten auf unan-
gemessene Fragen kennenzulernen,
auf den Abwägungsprozess hin-
zuweisen, der in der Spannung
zwischen möglicher Ausbildungs-
stelle und Wahrung der Persön-
lichkeitsrechte besteht.
(Vor)Überlegungen
In den verschiedenen Schularten ist das
Thema Bewerbung inkl. Bewerbungsge-
spräch ausführliches Thema. Im Rahmen
dieser Handreichung soll deshalb nur ein
Aspekt daraus vertieft werden: In Bewer-
bungsgesprächen werden manchmal Fra-
gen gestellt, die der Bewerberin bzw. dem
Bewerber unangenehm sein können. Ge-
meint sind Fragen, die weit in die Pri-
vatsphäre einer Person eingreifen. Natür-
lich ist es im Interesse eines potentiellen
Ausbilders oder Arbeitgebers, über seine
künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
umfassend informiert zu sein. Auf der an-
deren Seite steht das Interesse der sich
Bewerbenden auf Wahrung der Persön-
lichkeitsrechte. Leider muss man immer
wieder erleben, dass die Rechte der Per-
sönlichkeit bereits beim Bewerbungsge-
spräch nicht respektiert werden. Dabei ist
es nicht einfach zu unterscheiden, ob es
sich bei bestimmten Fragen im Einzelfall
um zulässige Fragen oder um wirklich un-
zulässige Fragen handelt. Im Einzelfall
zulässige Fragen sind Fragen, die in der
Regel zum Persönlichkeitsschutz eines
Bewerbers oder einer Bewerberin nicht
gestellt werden dürfen. Sie können aus
Arbeitgeberinteresse in einem Bewer-
bungsgespräch aber trotzdem einen Platz
haben. Manche Personalverantwortliche
stellen entsprechende Fragen auch, um
Druck aufzubauen und zu sehen, wie der
Bewerber bzw. die Bewerberin in bedrän-
genden Situationen dann reagieren.
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Solch ein sogenanntes
Stressinterview
kann sowohl aus unzulässigen, als auch
aus zulässigen Fragen bestehen.
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Ziel ist
es in jedem Falle, in einer Verunsiche-
rungs- bzw. Stresssituation die (emotionale)
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Sicherlich gehören nur in ganz wenigen Unter-
nehmen "Grenzüberschreitungen" zum guten Ton;
aber es gibt sie.
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Zulässige Fragen können beispielsweise Fragen
sein, die nicht oder kaum zu beantworten sind, wie
die Frage nach der Anzahl der Autobahnausfahrten
in Deutschland. Anhand solch einer Frage soll auch
die
Flexibilität
und
Kreativität
des Bewerbers erfasst
werden.