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3.4 / 8. – 9. Jahrgangsstufe: Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

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3.4 Unzulässige Fragen im

Bewerbungsgespräch

Ziele der Unterrichtseinheiten

Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es,

die Schülerinnen und Schüler für

kritische oder unzulässige Fragen

zu sensibilisieren,

Situationen kennen zu lernen, in

denen diese Fragen durchaus eine

Berechtigung haben können,

durch Wissen Sicherheit zu gewin-

nen, so dass man rechtlich vor un-

angemessenen Fragen geschützt ist,

Reaktionsmöglichkeiten auf unan-

gemessene Fragen kennenzulernen,

auf den Abwägungsprozess hin-

zuweisen, der in der Spannung

zwischen möglicher Ausbildungs-

stelle und Wahrung der Persön-

lichkeitsrechte besteht.

(Vor)Überlegungen

In den verschiedenen Schularten ist das

Thema Bewerbung inkl. Bewerbungsge-

spräch ausführliches Thema. Im Rahmen

dieser Handreichung soll deshalb nur ein

Aspekt daraus vertieft werden: In Bewer-

bungsgesprächen werden manchmal Fra-

gen gestellt, die der Bewerberin bzw. dem

Bewerber unangenehm sein können. Ge-

meint sind Fragen, die weit in die Pri-

vatsphäre einer Person eingreifen. Natür-

lich ist es im Interesse eines potentiellen

Ausbilders oder Arbeitgebers, über seine

künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

umfassend informiert zu sein. Auf der an-

deren Seite steht das Interesse der sich

Bewerbenden auf Wahrung der Persön-

lichkeitsrechte. Leider muss man immer

wieder erleben, dass die Rechte der Per-

sönlichkeit bereits beim Bewerbungsge-

spräch nicht respektiert werden. Dabei ist

es nicht einfach zu unterscheiden, ob es

sich bei bestimmten Fragen im Einzelfall

um zulässige Fragen oder um wirklich un-

zulässige Fragen handelt. Im Einzelfall

zulässige Fragen sind Fragen, die in der

Regel zum Persönlichkeitsschutz eines

Bewerbers oder einer Bewerberin nicht

gestellt werden dürfen. Sie können aus

Arbeitgeberinteresse in einem Bewer-

bungsgespräch aber trotzdem einen Platz

haben. Manche Personalverantwortliche

stellen entsprechende Fragen auch, um

Druck aufzubauen und zu sehen, wie der

Bewerber bzw. die Bewerberin in bedrän-

genden Situationen dann reagieren.

27

Solch ein sogenanntes

Stressinterview

kann sowohl aus unzulässigen, als auch

aus zulässigen Fragen bestehen.

28

Ziel ist

es in jedem Falle, in einer Verunsiche-

rungs- bzw. Stresssituation die (emotionale)

27

Sicherlich gehören nur in ganz wenigen Unter-

nehmen "Grenzüberschreitungen" zum guten Ton;

aber es gibt sie.

28

Zulässige Fragen können beispielsweise Fragen

sein, die nicht oder kaum zu beantworten sind, wie

die Frage nach der Anzahl der Autobahnausfahrten

in Deutschland. Anhand solch einer Frage soll auch

die

Flexibilität

und

Kreativität

des Bewerbers erfasst

werden.