INTERNETNUTZUNG DURCH MENSCHEN MIT EINSCHRÄNKUNGEN
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Um das Internet nutzen zu können, benötigen Menschen mit Behinderungen
spezielle Hard- und Software. Im Folgenden wird vorgestellt, mit welchen
Hilfsmitteln sich blinde, sehbehinderte, gehörlose sowie motorisch und kognitiv
beeinträchtigte Internetnutzer elektronische Informationen zugänglich machen
können und wie die Bedürfnisse dieser Nutzergruppen in die Gestaltung von
Internetseiten einfließen.
3.1 Blinde Nutzer
Anders als jemand, der den Bildschirminhalt mit Sehhilfen oder dem bloßen
Auge erfassen kann, sind blinde Nutzer auf technische Lösungen angewiesen.
Deshalb können sie den Inhalt nicht wie Sehende „überfliegen“, sondern
müssen diesen mit ihren Hilfsmitteln linear auslesen.
Kernstück eines blindengerecht ausgestatteten Endgeräts zur Nutzung des
Internets ist eine Brückensoftware, der so genannte Screenreader. Dieser liest
den Bildschirminhalt per Sprachausgabe aus und ermöglicht es, per Tastatur
gezielt zu Überschriften, Absätzen, Links und Eingabefeldern zu navigieren.
Zusätzlich können sich blinde Internetnutzer Informationen auch in Blinden-
schrift taktil auf einer Braillezeile anzeigen lassen. Diese besteht aus mehreren
Braillemodulen mit jeweils acht beweglichen Stiften, die bei Bedarf über den
Screenreader angesteuert und nach oben gedrückt werden.
Damit sich blinde Nutzer im Internet zurechtfinden, müssen Internetseiten
per Tastatur bedienbar sein und die auf dem Bildschirm angezeigten Inhalte
nutzergerecht an den Screenreader weitergereicht werden. Dazu muss der
Sprachausgabe am Anfang einer Seite durch Steuerkommandos die zu ver-
wendende Landessprache und im Text Sprachwechsel bei Fremdwörtern
sowie die Aussprache von Akronymen mitgeteilt werden.
Internetseiten werden oft mit visuellen Elementen wie Bildern, Grafiken und
Schaltflächen gestaltet. Diese kann man jedoch auch blinden Nutzern zugäng-
lich machen, indem man sie mit eindeutigen beschreibenden Alternativtexten
versieht.
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