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DIE „SIEBEN SÄULEN DER BARRIEREFREIHEIT“

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4.2 Kontraste und Farben

Wie ein Nutzer den Bildschirminhalt wahrnimmt, hängt von dessen Seh-

vermögen ab. Daher muss sichergestellt sein, dass

alle Informationen, zum Beispiel Hervorhebungen und Warnungen,

auch bei voreingestelltem Farbschema in einem beliebigen Browser

angezeigt werden

und alle Farbkombinationen die Anforderungen an ausreichende

Kontrastverhältnisse erfüllen.

4.3 Skalierbarkeit

Nutzer, die auf eine vergrößerte Darstellung des Bildschirminhalts angewiesen

sind, verwenden in der Regel eine Vergrößerungssoftware. Ist jedoch aus-

schließlich eine größere Schrift im Web-Browser gewünscht, so muss diese

auch im Browser skalierbar sein und über ein anpassbares Layout verfügen.

Die Barrierefreiheit in diesem Bereich wird erfüllt, wenn

auf der Internetseite eine nutzerseitige Änderung der Schriftgröße in

allen Texten sowie in Eingabefeldern möglich ist,

der Nutzer nicht horizontal scrollen muss, damit er alle Textblöcke,

auch bei geringer Bildschirmauflösung und/oder einer Vergrößerung

des Textes, lesen kann

und das Layout derart flexibel ist, dass es sich bei unterschiedlichen

Schriftvergrößerungen und geringeren Bildschirmauflösungen auto-

matisch anpasst.

4.4 Linearisierbarkeit

Kopfzeile, Navigation und Inhalt einer Internetseite haben auf dem Bildschirm

ihren festen Platz. Ein Screenreader liest den Bildschirminhalt jedoch immer

linear (gradlinig) aus. Dies bedeutet, dass der Bildschirminhalt zunächst in einer

semantisch sinnvollen Reihenfolge angeordnet und anschließend an Sprachaus-

gabe und Braillezeile weitergereicht wird. Hierdurch bedingt, muss der Nutzer

mitunter lange warten, bis er die gewünschten Informationen erhält. Voraus-

gesetzt, Strukturelemente und Inhalte sind in einer logisch sinnvollen Reihen-

folge angelegt und können per Tastatur bedient werden, so kann man mit

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