DIE „SIEBEN SÄULEN DER BARRIEREFREIHEIT“
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4.2 Kontraste und Farben
Wie ein Nutzer den Bildschirminhalt wahrnimmt, hängt von dessen Seh-
vermögen ab. Daher muss sichergestellt sein, dass
alle Informationen, zum Beispiel Hervorhebungen und Warnungen,
auch bei voreingestelltem Farbschema in einem beliebigen Browser
angezeigt werden
und alle Farbkombinationen die Anforderungen an ausreichende
Kontrastverhältnisse erfüllen.
4.3 Skalierbarkeit
Nutzer, die auf eine vergrößerte Darstellung des Bildschirminhalts angewiesen
sind, verwenden in der Regel eine Vergrößerungssoftware. Ist jedoch aus-
schließlich eine größere Schrift im Web-Browser gewünscht, so muss diese
auch im Browser skalierbar sein und über ein anpassbares Layout verfügen.
Die Barrierefreiheit in diesem Bereich wird erfüllt, wenn
auf der Internetseite eine nutzerseitige Änderung der Schriftgröße in
allen Texten sowie in Eingabefeldern möglich ist,
der Nutzer nicht horizontal scrollen muss, damit er alle Textblöcke,
auch bei geringer Bildschirmauflösung und/oder einer Vergrößerung
des Textes, lesen kann
und das Layout derart flexibel ist, dass es sich bei unterschiedlichen
Schriftvergrößerungen und geringeren Bildschirmauflösungen auto-
matisch anpasst.
4.4 Linearisierbarkeit
Kopfzeile, Navigation und Inhalt einer Internetseite haben auf dem Bildschirm
ihren festen Platz. Ein Screenreader liest den Bildschirminhalt jedoch immer
linear (gradlinig) aus. Dies bedeutet, dass der Bildschirminhalt zunächst in einer
semantisch sinnvollen Reihenfolge angeordnet und anschließend an Sprachaus-
gabe und Braillezeile weitergereicht wird. Hierdurch bedingt, muss der Nutzer
mitunter lange warten, bis er die gewünschten Informationen erhält. Voraus-
gesetzt, Strukturelemente und Inhalte sind in einer logisch sinnvollen Reihen-
folge angelegt und können per Tastatur bedient werden, so kann man mit
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