BARRIEREFREIES WEB-DESIGN N GESETZEN, RICHTLINIEN UND VERORDNUNGEN
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Im internationalen, europäischen und deutschen Recht gibt es verschiedene
gesetzliche Regelungen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu
schützen und umfassende Barrierefreiheit in allen Lebenslagen zu ermöglichen.
Als Vorreiter gilt hierbei das Behindertenrecht in den USA mit dem „Americans
with Disabilities Act“ (ADA) von 1990. Dessen Abschnitt 508 verpflichtet die
dortigen Bundesbehörden seit 1998 unter anderem dazu, barrierefreie Informati-
onstechnik zu beschaffen und ihre Informationsangebote barrierefrei zu gestalten.
Im Folgenden werden Gesetze und Verordnungen vorgestellt, die sich auf inter-
nationales, europäisches, deutsches und bayerisches Recht beziehen. Diese ent-
halten in Teilen oder ausschließlich Regelungen zur barrierefreien Kommunikation
sowie dem barrierefreien Zugang zu Informationsangeboten im Internet.
5.1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union (EU) markiert die UN-BRK einen einschneidenden Wende-
punkt in der Behindertenpolitik. Indem sie eine umfassende gesellschaftliche
Teilhabe durch Inklusion, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit in allen Lebens-
bereichen fordert, stellt die UN-BRK die Bedürfnisse von Menschen mit Behinde-
rungen in den Mittelpunkt. Zu diesen näher benannten Lebensbereichen gehören
unter anderem der allgemeine Zugang behinderter Menschen zu Informationen
und zu elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, einschließlich
des Internets. Ferner verpflichtet die UN-BRK die Vertragsstaaten dazu,
Mindeststandards auch für die Zugänglichkeit von staatlichen und öffentlich
zugänglichen Informations- und Kommunikationstechnologien vorzugeben,
deren Einhaltung zu überwachen
und bei öffentlich zugänglichen Diensten privater Anbieter darauf hinzu-
wirken, dass diese die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
berücksichtigen.
Zudem sollen die Vertragsstaaten mit geeigneten Maßnahmen dazu beitragen,
dass Hersteller assistiver Technologien diese kostengünstiger produzieren und
auf dem Markt anbieten.
Zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland hat die Bundesregierung einen
nationalen Aktionsplan verabschiedet. Ebenso haben bereits einige Bundes-
länder, darunter auch Bayern, sowie Städte und Kommunen (zum Beispiel
Würzburg) eigene Aktionspläne erstellt und setzen diese um.
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