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Die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0)

definieren das Grundgerüst für Barrierefreiheit im Internet nach den vier

Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robust-

heit (Zugänglichkeit zum Internet unter anderem mit verschiedenen

Browsern und assistiven Technologien),

unterstützen Autoren von Inhalten anhand von 12 technisch neutral

formulierten und zielübergreifenden Richtlinien bei der behinderungs-

übergreifenden Umsetzung der Barrierefreiheit,

benennen insgesamt 61 allgemein formulierte und technisch über-

prüfbare Erfolgskriterien mit konkreten Handlungsanweisungen zur

Umsetzung dieser 12 Richtlinien sowie zum Testen der Zugänglichkeit

und ordnen diese Erfolgskriterien den Konformitätsstufen A, AA und

AAA zu.

In ergänzenden und fortlaufend aktualisierten Dokumenten geben die

WCAG 2.0 unter anderem Informationen zu Sinn und Zweck der Kon-

formitätsstufen und beschreiben

Techniken zur Erfüllung der Erfolgskriterien (ausreichende und

sichere Techniken),

Techniken, die nicht zur Erfüllung eines Erfolgskriteriums ausreichen,

die Barrierefreiheit jedoch fördern (empfohlene Techniken)

sowie Techniken, die die Erfüllung eines Erfolgskriteriums verhindern

(Fehlertechniken).

5.4 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und

Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG)

und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-

Verordnung (BayBITV)

BayBGG

Analog zum BGG haben die Bundesländer eigene Behinderungsgleichstellungs-

gesetze auf Landesebene erlassen. In Bayern gilt seit dem 9. Juli 2003 das

„Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen

mit Behinderung“ (BayBGG) mit Landesverordnungen zur barrierefreien Kom-

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BARRIEREFREIES WEBDESIGN IN GESETZEN, RICHTLINIEN UND VERORDNUNGEN

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