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Garderoben–

zwang

In der Grundschule

unseres Sohnes müs–

sen die Kinder ihre

Jacken in der gänz–

lich unbewachten

Garderobe aufhängen.

Kann man sie denn

dazu zwingen? Und

wer übernimmt die

Haftung, falls etwas

gestohlen oder be–

schädigt wird?

Gertraud K. - R.

Grundsätzlich kann man wohl

Schüler nicht von vornherein

dazu zwingen, ihre Jacken

8 SCHULE

aktuell

at

&

Auskw

SCHULE aktuell beantwortet Lese

und Mäntel in einer Gardero–

be aufzuhängen, wenn An–

laß zu der Befürchtung be–

steht, daß das Kleidungsstück

entwendet wird. Ist jedoch

die Garderobe entweder ab–

schließbar oder entsprechend

plaziert, so ist das Verlangen

des Lehrers, sie zu benutzen,

gerechtfertigt. Falls eine Gar–

derobe allerdings nicht die–

sen Vorgaben entspricht, so

haftet für Diebstähle und Be–

schädigungen letztlich der

Schulaufwandsträger.

Doppelpack

Wir, die Schüler

der 8. Klasse einer

Realschule, schrei-

ben in zwei Wochen

eine Schulaufgabe in

Rechnungswesen. Zum

gleichen Termin müs–

sen wir .Die Bürg–

schaft" von Schiller,

eine Ballade mit 20

Strophen, auswendig

gelernt haben. Darf

die Deutschlehrerin

ein so langes Ge–

dicht an einem

Schulaufgabentag

überhaupt abfragen?

Themas F. - H.

Eine Regelung dahingehend,

daß an einem Schulaufgaben–

tag kein langes Gedicht ver–

langt werden darf, gibt es

natürlich nicht. Es sollte aber

selbstverständlich sein, daß

Lehrer bei der Erhebung von

derartig umfangreichen münd–

lichen leistungsnachweisen

auf die Belastung_ der Schüler

an dem betreffenden Tag

Rücksicht nehmen. ln einem

Fall wie dem Euren läßt sich

das Abfragen des Gedichtes

sicher auf eine der nachfolgen–

den Deutschstunden legen.

Rückgriff

Vor kurzem wurde .ich

in Physik - ich bin

in der 10. Klasse

einer Realschule -

über ein Stoffgebiet

ausgefragt, das wir

schon vor über zwei

Monaten abgeschlos–

sen hatten. Ist das

erlaubt?

Andreas K. · - M.