DAS URTEIL DES
BUNDESVERFAS–
SUNGSGERICHTS
ZUM KREUZ IN
BAYERNS SCHULEN
WARHEniG
UMSTRmEN.
KULTUSMINISTER
kt-
.lng
ZEHETMAIR ZU
HINTERGRÜNDEN UND
KONSEQUENZEN
der Schulordnung für die
Volksschulen in Bayern
(VSO), wonach in jedem
Klassenzimmer ein Kreuz an–
zubringen sei, für verfas–
sungswidrig, weil er dem in
Art. 4 Abs. 1 des Grund–
gesetzes festgeschriebenen
Recht auf Gla-ubens- und
Bekenntnisfreiheit zuwider–
laufe.
Durch die höchstrichterli–
che Entscheidung, die im
August publik gemacht wur–
de, sah sich der Freistaat
Bayern zum Handeln ge–
zwungen. Denn auf der ei–
nen Seite gebietet die Baye–
rische Verfassung in Art.
135, daß die Schüler in
Bisher keine
Ausgleichsregelung
den öffentlichen Volksschu–
len "nach den Grundsätzen
der christlichen Bekenntnisse
unterrichtet und erzogen"
werden - das Kreuz als
Symbol des christlichen
Glaubens bringt diesen Wil–
len sichtbar zum Ausdruck -,
auf der anderen Seite muß–
te man dem Spruch aus
Kerlsruhe Rechnung tragen.
ln dieser Situation wurde
der Münchner Verfassungs–
rechtier Prof. Dr. Badure be- ·
auftragt, ein Gutachten über
den Inhalt und die rechtli–
che Tragweite des Beschlus–
ses des Bundesverfassungs–
gerichts zu erstellen . Das Er–
gebnis dieser Expertise war
eindeutig: Mit dem · Urteil
des Ersten Senats war der
bayerische Staat quasi ge–
fordert, nun seinerseits tätig
zu werden und den Konflikt
per Gesetz zu lösen. Denn
ausschlaggebend für die
Karlsruher
Entscheidung
war, daß die besagte Be–
stimmung in der Schulord–
nung für die Volksschulen
keine hinreichende Aus–
gleichsregeluns für den Fall
vorsah, daß die Erziehungs–
berechtigten eines Schülers
ernsthaft und aus einem ein–
sehbaren Grund der An–
bringung des christlichen
Symbols widersprechen.
Es ist aber Sache des
Landtags, die wesentlichen ·
Fragen der Schulorganisati–
on und der Grundrechte der
Schüler und Eltern in der
Ausdruck bayerischer
Tradition
Schule · unter Achtung der
religiösen Empfindungen al–
ler durch Gesetz zu regeln
und zum Ausgleich zu brin–
gen. Allein auf diese Wei–
se können Rechtsfrieden,
Rechtsklarheit und Rechtssi–
cherheit erreicht werden.
Deswegen brachte der
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SCHULE
aktuell
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