Probleme
und.
"Schwarzer Peter"
v
Wer hat recht?
Fälle aus dem Leben
der Schule
.Paragraphen
kehrt aber die privaten Son- lung, die Peters Einordnung
derschulen dann auch die ih- und Leistungsfähigkeit trotz
nen zugewiesenen Problem- durchschnittlicher Begabung
kinder aus den staatlichen so empfindlich störte, daß alle
Schulen aufnehmen. Peter pädagogischen Bemühungen
wegen seines schlechten Leu- der Volksschule scheiterten
munds einfach abzuweisen, und sogar eine Gefährdung
Der Fall:
Peter besucht keine gig in der Stadt herum. Ihm ist war also nicht zulässig.
der Mitschüler sich abzeich–
Schule mehr! ln der Kindheit es recht. Nicht aber dem ju-
Aber auch nicht alle vom nete, stellt eine Behinderung
viel herumgestoßen und ohne gendamt. Pausenlos hat es Staatlichen Schulamt getroffe- im Sinne des Sonderschulge–
Liebe aufgewachsen, wurde nämlich Scherereien mit ihm. nen Maßnahmen sind recht- setzes dar. Die Voraussetzun–
erinder 8. Klasse der Haupt- Der Hausjurist soll den Fall lieh einwandfrei . Als Peter gen für Peters Einweisung in
schule zum Problem: Er zeigt noch einmal prüfen.
von der Sonderschule abge- eine Sonderschule für Erzie-
kein Interesse am Schulge-
lehnt wurde, durfte er nicht hungsschwierige waren also
schehen mehr, stört laufend
Das Recht:
Hier wurde gleich vom Besuch der Hauptschule zweifellos gegeben .
den Unterricht, bedroht die gegen mehrere Gesetze ver- ausgeschlossen und einfach
Vor der Überweisung sind
Lehrer und wendet sogar Ge- stoßen . Zunächst ist die Son- auf die Straße geschickt wer- das Gesundheitsamt und die
walt gegen seine Mitschüler derschule, der ein Schüler den. Der Staat muß nämlich Erziehungsberechtigten ledig–
an - vor allem gegen die vom Staatlichen Schulamt zu- alles tun, um den Vollzug der lieh anzuhören. Einer aus–
Mädchen. Mehrfach ist er
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drückliehen Zustimmung der
auch schon mit dem Strafge-
Eitern zu der geplanten Maß-
setz in Konflikt gekommen ,
nahme bedarf es also nicht.
sein unheilvoller Einfluß wirkt
Das Schulamt kann einen
sich spürbar auf die Mitschü-
Schüler sogar gegen den aus-
ler aus.
drückliehen Willen unein-
Die Eitern sind hilflos, Iei-
sichtiger Eitern zum Besuch
den selbst unter seiner Tyran-
einer Sonderschule verpflich-
nei und versuchen schon gar
ten, und zwar mit sofortiger
nicht mehr, erzieherischen
Vollziehbarkeit, so daß ein
Einfluß auf ihn auszuüben .
eventuell eingeleitetes Wider-
Dem
Schulleiter
bleibt
spruchsverfahren gar nicht
schließlich nur noch ein Aus-
erst abgewartet werden muß.
weg: Er stellt beim Staatlichen
Nur falls Peter in einem Heim
Schulamt Antrag auf Über-
untergebracht oder in Fami-
weisung Peters in die Sonder-
lienpflege gegeben werden
schule für Erziehungsschwie-
sollte, müßten die Eitern aus-
rige. Sie wird am Ort von
drücklieh zustimmen.
einem privaten Wohlfahrts-
Daß Peter an der Haupt-
verband betrieben und be-
schule nicht länger geduldet
treut schon jahrelang solche
werden kann, steht fest. Der
Problemschüler. Doch dies-
Staat ist verpflichtet, den übri-
mal gibt es Schwierigkeiten.
gen Schülern einen geordne-
Nicht nur Peters Eitern prote-
ten Unterricht ohne Furcht
stieren nämlich gegen die Ein- gewiesen wird, verpflichtet, Schulpflicht sicherzustellen . anzubieten. Wenn Peter seine
weisung, sondern auch der ihn auch aufzunehmen. Für Er selbst hat sie ja eingeführt. alte Klasse besucht, ist das
Leiter der Sonderschule. Er staatliche Sonderschulen er- Darum darf er auch keinen aber ausgeschlossen . Darum
verweigert Peter schlicht die gibt sich dies aus ihrem Cha- Schüler daran hindern, ihr muß im Endergebnis das
Aufnahme, als ihm dessen rakter als öffentliche Pflicht- nachzukommen. Sein ., Recht Schulamt jetzt Peter so
Vorstrafenregister
bekannt schulen. Aber auch eine pri- auf Schule" könnte Peter schnell wie möglich wieder
wird .
vate Sonderschule wie hier möglicherweise sogar ein- von der Straße holen und da-
Da es die Sonderschule ab- kommt daran nicht vorbei, klagen.
für sorgen, daß er statt zur
lehnt, Peter aufzunehmen, rechtmäßig
zugewiesene
Und wie steht es mit seiner Hauptschule, wo er untragbar
gleichzeitig aber auch die Schüler aufzunehmen . Laut Überweisung aus der Haupt- ist, in die Sonderschule für Er–
Hauptschule sich außerstande Art. 8 des Sonderschulgeset- schule in die Sonderschule? ziehungsschwierige
geht.
erklärt, Peter mit all seinen zes verzichtet der Staat näm- War sie juristisch im Lot? Wer Mag der dortige Rektor dar–
Schwierigkeilen weiter zu lieh darauf, ein eigenes lük- infolge einer Behinderung am über auch noch so verzweifelt
verkraften,
untersagt das kenloses Netz öffentlicher Unterricht der Volksschule die Hände ringen . Viel besser
Schulamt Peter kurzerhand Sonderschulen einzurichten . nicht mit genügendem Erfolg wäre es freilich gewesen,
überhaupt den
weiteren Er räumt hier den privaten ge- teilnehmen kann, muß eine wenn Peter schon einige Jahre
Schulbesuch. Das gebiete, so meinnützigen Trägern Vor- geeignete Sonderschule besu- früher. als er noch leichter ge–
teilt es den Eitern mit, die rang ein und fördert sie dabei chen. Zu den Behinderungen führt und gebessert werden
Pflicht der Fürsorge gegen- auch zu 100% mit staatlichen zählen aber nicht nur körper- konnte, in die Sonderschule
über den Mitschülern . So Mitteln. Aufgrund dieser ,.Mo- liehe Leiden . Auch die see- für Erziehungsschwierige ge-
streunt Peter jetzt also ganztä- nopolstellung" müssen umge- lisch-geistige
Fehlentwick- kommen wäre.
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