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– 2 02
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E
Schulgremien
oder einzelnen Lehrern Beschlüsse der
Klassensprecherversammlung und Anre-
gungen vortragen.
Grundlage: Art. 62 u.a. BayEUG und die
jeweiligen Schulordnungen
An allen Schulen, an denen es einen El-
ternbeirat gibt – Ausnahme: Grundschule
– wird ein Schulforum eingerichtet.
Mitglieder sind: der Schulleiter, zwei von
der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte,
der Elternbeiratsvorsitzende, zwei vom
Elternbeirat gewählte Mitglieder und der
Schülerausschuss.
Den Vorsitz führt der Schulleiter.
Das Schulforum berät Fragen, die
Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam
betreffen, und gibt Empfehlungen ab.
In den Angelegenheiten, die dem Schul-
forum zur Entscheidung zugewiesen wer-
den, beschließt es mit bindender Wir-
kung für die Schule.
Grundlage: Art. 69 BayEUG und die
jeweiligen Schulordnungen
Hinweis: Im BayEUG und anderen Geset-
zen sind Änderungen vorgesehen, die das
Schulforum betreffen. Sie müssen erst
noch vom Bayerischen Landtag beschlos-
sen werden und sollen am 1.8.2002 in
Kraft treten.
Er ist keine Einrichtung „innerhalb der
Schule“, auch wenn er für die Schule
tätig ist und sie finanziell unterstützt.
Es handelt sich dabei um einen eingetra-
genen Verein, der eigenständig handelt
und nicht dem Schulleiter untersteht.
Das Schulforum
Der Förderverein
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SCHULE
SCHUL-
FORUM
FÖRDER-
VEREIN
LEHRER-
KONFERENZ
ELTERN-
BEIRAT
UNGEN INNERHALB DER SCHULE
STAATLICHE SCHULÄMTER
(Volks- und Förderschulen)
FTRAGTE
Berufsoberschulen)
REGIERUNGEN
(Volks- und Förderschulen)
KULTUSMINI STER IUM
NEN DER SCHULAUFSICHT