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17

– 2 02

z

E

Schulgremien

oder einzelnen Lehrern Beschlüsse der

Klassensprecherversammlung und Anre-

gungen vortragen.

Grundlage: Art. 62 u.a. BayEUG und die

jeweiligen Schulordnungen

An allen Schulen, an denen es einen El-

ternbeirat gibt – Ausnahme: Grundschule

– wird ein Schulforum eingerichtet.

Mitglieder sind: der Schulleiter, zwei von

der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte,

der Elternbeiratsvorsitzende, zwei vom

Elternbeirat gewählte Mitglieder und der

Schülerausschuss.

Den Vorsitz führt der Schulleiter.

Das Schulforum berät Fragen, die

Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam

betreffen, und gibt Empfehlungen ab.

In den Angelegenheiten, die dem Schul-

forum zur Entscheidung zugewiesen wer-

den, beschließt es mit bindender Wir-

kung für die Schule.

Grundlage: Art. 69 BayEUG und die

jeweiligen Schulordnungen

Hinweis: Im BayEUG und anderen Geset-

zen sind Änderungen vorgesehen, die das

Schulforum betreffen. Sie müssen erst

noch vom Bayerischen Landtag beschlos-

sen werden und sollen am 1.8.2002 in

Kraft treten.

Er ist keine Einrichtung „innerhalb der

Schule“, auch wenn er für die Schule

tätig ist und sie finanziell unterstützt.

Es handelt sich dabei um einen eingetra-

genen Verein, der eigenständig handelt

und nicht dem Schulleiter untersteht.

Das Schulforum

Der Förderverein

SCHULE

SCHUL-

FORUM

FÖRDER-

VEREIN

LEHRER-

KONFERENZ

ELTERN-

BEIRAT

UNGEN INNERHALB DER SCHULE

STAATLICHE SCHULÄMTER

(Volks- und Förderschulen)

FTRAGTE

Berufsoberschulen)

REGIERUNGEN

(Volks- und Förderschulen)

KULTUSMINI STER IUM

NEN DER SCHULAUFSICHT