Table of Contents Table of Contents
Previous Page  16 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 16 / 20 Next Page
Page Background

– 2 02

16

z

E

Die Schule wird vom Schulleiter nach

außen vertreten.

Der Schulleiter ist für einen geordneten

Schulbetrieb und den Unterricht verant-

wortlich.

Er ist gegenüber den Lehrkräften, dem

sonstigen pädagogischen Personal, dem

Verwaltungs- und Hauspersonal wei-

sungsberechtigt.

Grundlage: Art. 57 Bayerisches Erzie-

hungs- und Unterrichtsgesetz

(

BayEUG)

An jeder Schule besteht eine Lehrerkon-

ferenz.

Sie hat die Aufgabe, die Erziehungs- und

Unterrichtsarbeit sowie das kollegiale und

pädagogische Zusammenwirken der Lehr-

kräfte an der Schule zu sichern.

Sie beschließt in den Angelegenheiten,

die ihr durch Rechts- und Verwaltungs-

vorschriften zur Entscheidung zugewiesen

sind.

Vorsitzender der Lehrerkonferenz ist der

Schulleiter.

Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und die

jeweiligen Schulordnungen

Ihn gibt es an allen Schulen, an denen die

Schulpflicht erfüllt werden kann. An Be-

rufsschulen tritt der Berufsschulbeirat an

seine Stelle.

An den Volksschulen werden außerdem

Klassenelternsprecher gewählt. An Gym-

nasien, Real- und Wirtschaftsschulen

können auf Antrag des Elternbeirats Klas-

senelternsprecher gewählt werden.

Der Elternbeirat vertritt die Erziehungsbe-

rechtigten der Schüler und die Eltern der

volljährigen Schüler.

Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat

nach Bedarf zu Sitzungen ein, mindestens

jedoch dreimal im Jahr. Er muss ihn ein-

berufen, wenn ein Drittel der Mitglieder

dies beantragt.

Der Elternbeirat kann die Anwesenheit

des Schulleiters sowie eines Vertreters

des Aufwandsträgers verlangen.

Der Elternbeirat wirkt in Angelegenhei-

ten, die für die Schule von allgemeiner

Bedeutung sind, beratend mit.

Die Zustimmung des Elternbeirats ist z.B.

erforderlich für Schullandheimaufent-

halte, Schulskikurse, Studienfahrten oder

Fahrten im Rahmen des internationalen

Schüleraustausches.

Grundlage: Art. 64 - 68 BayEUG und die

jeweiligen Schulordnungen

Zu ihren Aufgaben zählt vor allem das

Durchführen von Veranstaltungen, die

Übernahme von Ordnungsaufgaben, die

Wahrnehmung der schulischen Interes-

sen der Schüler und die Mithilfe bei der

Lösung von Konflikten.

Die Aufgaben der SMV werden insbeson-

dere wahrgenommen durch die Klassen-

sprecher und ihre Stellvertreter, die Klas-

sensprecherversammlung, durch den

ersten, zweiten und dritten Schülerspre-

cher und den Schülerausschuss.

Die drei Schülersprecher bilden den

Schülerausschuss. Er kann im Namen der

SMV dem Schulleiter, der Lehrerkonfe-

renz, dem Elternbeirat, dem Schulforum

Zusammenspiel

Was ist eigentlich die SMV? Wer sitzt im Schulforum?

Worüber bestimmen Schulleitung und Lehrerkonferenz?

Welche Rolle spielt der Elternbeirat?

Hier ein kleiner Leitfaden für den ersten Überblick.

Die Schulleitung

Die Lehrerkonferenz

Der Elternbeirat

Die Schülermitver-

antwortung

(SMV)

SCHÜLER-

MITVERANT-

WORTUNG

(SMV)

EINRICHT

MINISTERIALBEAU

(Realschulen, Gymnasien, Fach-/

EBE