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Die Schule wird vom Schulleiter nach
außen vertreten.
Der Schulleiter ist für einen geordneten
Schulbetrieb und den Unterricht verant-
wortlich.
Er ist gegenüber den Lehrkräften, dem
sonstigen pädagogischen Personal, dem
Verwaltungs- und Hauspersonal wei-
sungsberechtigt.
Grundlage: Art. 57 Bayerisches Erzie-
hungs- und Unterrichtsgesetz
(
BayEUG)
An jeder Schule besteht eine Lehrerkon-
ferenz.
Sie hat die Aufgabe, die Erziehungs- und
Unterrichtsarbeit sowie das kollegiale und
pädagogische Zusammenwirken der Lehr-
kräfte an der Schule zu sichern.
Sie beschließt in den Angelegenheiten,
die ihr durch Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften zur Entscheidung zugewiesen
sind.
Vorsitzender der Lehrerkonferenz ist der
Schulleiter.
Grundlage: Art. 58 u.a. BayEUG und die
jeweiligen Schulordnungen
Ihn gibt es an allen Schulen, an denen die
Schulpflicht erfüllt werden kann. An Be-
rufsschulen tritt der Berufsschulbeirat an
seine Stelle.
An den Volksschulen werden außerdem
Klassenelternsprecher gewählt. An Gym-
nasien, Real- und Wirtschaftsschulen
können auf Antrag des Elternbeirats Klas-
senelternsprecher gewählt werden.
Der Elternbeirat vertritt die Erziehungsbe-
rechtigten der Schüler und die Eltern der
volljährigen Schüler.
Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat
nach Bedarf zu Sitzungen ein, mindestens
jedoch dreimal im Jahr. Er muss ihn ein-
berufen, wenn ein Drittel der Mitglieder
dies beantragt.
Der Elternbeirat kann die Anwesenheit
des Schulleiters sowie eines Vertreters
des Aufwandsträgers verlangen.
Der Elternbeirat wirkt in Angelegenhei-
ten, die für die Schule von allgemeiner
Bedeutung sind, beratend mit.
Die Zustimmung des Elternbeirats ist z.B.
erforderlich für Schullandheimaufent-
halte, Schulskikurse, Studienfahrten oder
Fahrten im Rahmen des internationalen
Schüleraustausches.
Grundlage: Art. 64 - 68 BayEUG und die
jeweiligen Schulordnungen
Zu ihren Aufgaben zählt vor allem das
Durchführen von Veranstaltungen, die
Übernahme von Ordnungsaufgaben, die
Wahrnehmung der schulischen Interes-
sen der Schüler und die Mithilfe bei der
Lösung von Konflikten.
Die Aufgaben der SMV werden insbeson-
dere wahrgenommen durch die Klassen-
sprecher und ihre Stellvertreter, die Klas-
sensprecherversammlung, durch den
ersten, zweiten und dritten Schülerspre-
cher und den Schülerausschuss.
Die drei Schülersprecher bilden den
Schülerausschuss. Er kann im Namen der
SMV dem Schulleiter, der Lehrerkonfe-
renz, dem Elternbeirat, dem Schulforum
Zusammenspiel
Was ist eigentlich die SMV? Wer sitzt im Schulforum?
Worüber bestimmen Schulleitung und Lehrerkonferenz?
Welche Rolle spielt der Elternbeirat?
Hier ein kleiner Leitfaden für den ersten Überblick.
Die Schulleitung
Die Lehrerkonferenz
Der Elternbeirat
Die Schülermitver-
antwortung
(SMV)
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SCHÜLER-
MITVERANT-
WORTUNG
(SMV)
EINRICHT
MINISTERIALBEAU
(Realschulen, Gymnasien, Fach-/
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