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Viele Eltern haben Schulprobleme
Mit dem
Daumen
unterwegs
Die Studienfahrt
meiner Klasse soll
heuer nach Be.rlin
gehen. Ich möchte
mir gerne die hun–
dert Mark Bahn'–
kosten sparen und
per Anhalter das
Ziel erreichen.
Unser Klassenlei–
ter lehnt diesen
Vorschlag jedoch
strikt ab. Mein
Argument, daß ich
schon
18
Jahre bin
und damit die
volle Verantwor–
tung für mich
übernehme, läßt er
nicht gelten. Was
sollen dann eigent–
lich die großen
Sprüche über Voll–
jährigkeit und so?
Sebastian P. - L.
Der Lehrer tut gut daran,
sich nicht auf Ihren Vor–
schlag einzulassen. Klas–
senfahrten sind nämlich
Schulveranstaltungen.
Die
uneingeschränkte
Aufsichts- und Fürsorge–
pflicht liegt hier bei den
Lehrern. Sie müssen die
größtmögliche Sicherheit
aller Teilnehmer gewähr–
leisten, auch der volljähri–
gen. Der Alleingang eines
Schülers bei einer Stu–
dienfahrt würde die Erfül–
lung dieser Pflicht unmög–
lich
machen.
Hinzu
kommt, daß Klassenfahr–
ten Gemeinschaftsveran–
staltungen sind. Jenseits
von Schule und Unterricht
soll man sich dabei per–
sönlich
näherkommen,
sich besser kennen- und
verstehenlernen.
Die
Fahrt auf eigene Faust wi–
derspräche diesem päd–
agogischen Zweck.
Noten
für Papa?
Weil meine Tochter
eine schriftliche
Hausaufgabe in
Mathematik falsch
löste, bekam sie
eine Sechs einge–
tragen. Bisher
glaubte ich immer,
Hausaufgaben wür–
den nicht benotet.
Wenn das ein Irr–
tum war, werde ich
künftig jeden
Abend die Hefte
me~
ner Tochter eigen–
händig ausbessern.
Eberhard F. - R.
Den Aufwand können Sie
sich sparen. Schriftliche
Hausaufgaben
werden
nämlich allein zu dem
Zweck gestellt, den Lehr–
stoff einzuüben und den
Schüler zu eigener Tätig–
keit anzuregen. Sie dar–
über hinaus noch zu be–
noten, sieht das Schul–
recht nicht vor. Wie will
man auch feststellen, ob
und in welchem Umfang
die Arbeit selbständig
oder mit fremder Hilfe er–
ledigt wurde? Hat ein
Schüler keine Hausaufga–
ben gemacht und sich so–
mit ungenügend auf den
Unterricht
vorbereitet,
kann die Schule Erzie–
hungsmaßnahmen ergrei–
fen, indem sie z. B. den
Eltern einen Hinweis gibt.
Bei schweren und häufi–
gen Versäumnissen dieser
Art muß sogar ein Hin–
weis erfolgen.
S& W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
..............
Haarig
Fünfzig Mark habe
ich für meine
Punker-Frisur be–
zahlt (zitronen–
gelb mit rosa).
Als ich damit in
die Schule kam,
war es eine große
Schau. Der Rektor
aber verlangt, daß
ich jetzt so
schnell wie mög–
lich 1deder mit
einer "normalen''
Frisur zu erschei–
nen habe. Das sehe
ich überhaupt
nicht ein. Außer–
dem habe ich kein
Geld für die neue
Haartracht.
Gisela K. - W.
Die pffichten der Schüler
an öffentlichen Schulen
sind in Artikel 35 Absatz 4
des Bayerischen Erzie–
hungs- und Unterrichtsge-
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~
setzes festgelegt. Danach
haben sie alles zu unter–
lassen, was den Schulbe–
trieb oder die Ordnung an
der Schule stören könnte.
Eine bestimmte Frisur fällt
nicht darunter.
..............
Blaues
Wunder
Kürzlich kassierte
ich in der Berufs–
schule einen Ver–
weis. Obwohl ich
schon achtzehn bin,
wurde der blaue
Brief trotzdem an
meine Eltern ge–
schickt. Hat die
Schule das Recht,
mich in dieser
Weise zu über–
gehen?
Peter L. - K.
Das Sorgerecht der Eltern
erlischt, sobald ihr Kind
das 18. Lebensjahr vollen–
det hat. Von diesem Tag
an muß die Schule alle
amtlichen Schreiben an
die Adresse des Volljähri–
gen richten. Dann bleiben
Vater und Mutter eines
Berufsschülers zwar von
blauen Briefen verschont.
Nicht so jedoch der Aus–
bildungsbetrieb oder der
Arbeitgeber. Nach
§
69
Abs. 5 der Berufsschul–
ordnung müssen diesen
nämlich alle Ordnungs–
maßnahmen von der
Schule mitgeteilt werden,
und zwar mit Angabe der
Gründe.
Probe–
stück
An der Grund- und
Hauptschule, die
meine beiden
Töchter besuchen,
werden die schrift–
lichen Probe–
arbeiten nicht an–
gesagt. Nun habe
ich erfahren, daß
in der Hauptschule
des Nachbarortes
solche Termine
jedesmal vorher
angekündigt werden.
Ist das in Bayern
nicht einheitlich
geregelt?
Hannelore M.-T.
Die Volksschulordnung
legt nach
§
17 Abs. 2 fest,
daß an Grundschulen Pro–
bearbeiten nicht angekün–
digt werden. Damit will
man Prüfungsängste und
häusliche Paukerei von
den Kleinen fernhalten.
An der Hauptschule liegt
die Entscheidung dagegen
im pädagogischen Ermes–
sen des Lehrers. Er kann
von Fall zu Fall beurtei–
len, ob es im Interesse der
Schüler sinnvoll ist, den
Termin einer. Probearbeit
vorher bekanntzugeben
oder nicht.
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SCHULE&WIR
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S
&
W behan–
delt Ihre Zu·
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.
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