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A

skunft

SCHULE aktuell beantwortet Leserfrag

Offenes Geheimnis

Einer unserer Lehrer am Gymna–

sium liest , wenn er Schulauf–

gaben zurückgibt, jeweils die

Noten der einzelnen Schüler

laut vor . Obwohl wir ihn schon

mehrmals darauf hingewiesen

haben, daß uns das- vor allem

bei schlechten Zensuren - sehr

unangenehm ist, will er trotz–

dem an seiner Gewohnheit fest–

halten. Können wir gar nichts

dagegen unternehmen? Schließ–

lich möchten wir doch selbst

bestimmen, wer unsere Noten

erfährt oder nicht.

Josef E.- H.

Die Schulordnung für die Gymnasien

(GSO) enthält keine Regelung darüber,

wie Noten bekanntgegeben werden müs–

sen. Daher ist es dem Lehrer nicht verbo–

ten, die einzelnen Zensuren vor der ge–

samten Klasse zu erwähnen. Allerd ings

darf dies nicht in einer Weise erfolgen,

welche die Schüler in ihrer Selbstachtung

und · Würde herabsetzt. Pädagogisch

sinnvoll mag die Notenbekanntgabe vor

der Klasse z. B. in den Fällen sein, wo der

Lehrer eine Leistungssteigerung heraus–

stellen will, um damit den Fleiß und das

Bemühen des Schülers zu loben.

8 SCHULE

aktuell

Wetterlage

Als vor kurzem - bedingt durch

starke Schneefälle - die Stra–

ßen sehr glatt waren, wartete

meine Tochter am Morgen eine

halbe Stunde lang vergeblich

auf den Schulbus; völlig

durchgefroren kam sie schließ–

lich wieder nach Hause . Um un–

ser Kind zu entschuldigen,

rief ich in der Schule an, be–

kam von dort aber mitgeteilt,

daß der Bus nur verspätet ge–

kommen sei und ich meine Toch–

ter mit dem Privatauto zum Un–

terricht bringen solle. Bin

ich dazu wirklich verpflich–

tet , und wie lange müssen

Schüler eigentlich auf den

Schulbus warten?

Anna U.- S.

Eine allgemeine Bestimmung dafür, wie

lange Kinder auf den Schulbus warten

müssen, gibt es nicht; zu berücksichtigen

sind hier jeweils das Alter der Schüler, die

Witterung und die örtlichen Verhältnisse.

Falls ein Bus tatsächlich einmal ausfällt,

besteht für die Eitern keine Verpflichtung,

ihr Kind mit dem Privatauto zum Unter–

richt zu bringen; allerdings sollte die

Schule verständigt werden. Im übrigen

wäre es sicher vorteilhaft, wenn der

Schulleiter zusammen mit dem Elternbei–

rat für einen solchen Problemfall nähere

Verhaltensregeln aufstellen würde.

Neue Broschüre

Woche für Woche erhält die Re–

daktion zahlreiche Anfragen zu

Problemen, die sich im Schul–

alltag ergeben. Alle diese Zu–

schriften leiten wir, selbst–

verständlich unter Wahrung der

Vertraulichkeit, an die je–

weils zuständigen Referenten

hier im Kultusministerium wei–

ter. Deren juristische oder

pädagogische Beurteilung wird

von uns den Fragestellern dann

schriftlich mitgeteilt - als

verbindliche Rechtsauskunft

der obersten bayerischen

Schulbehörde. Probleme, die

häufiger zur Sprache kommen

oder die besonders interessant

erscheine~,

wählen wir für die

Rat

&

Auskunft-Seiten aus.

Nun gibt es von

allen Fällen, die

seit der ersten

Ausgabe von SCHU–

LE aktuell veröf–

fentlicht wur–

den, einen SON–

DERDRUCK,

den

man

kostenlos

bei der Redak–

tion bestellen

kann. Ergänzt

haben wir die–

se Sammlung

durch ein Stichwort–

verzeichnis undeinschlägige

Rechtstexte.

Bestelladresse:

Bayerisches

Kultusministerium

Redaktion SCHULE aktuell

Salvators tr. 2,

8

München 2

Telefon 089/2186-1513

Telefax 089/2186 - 1803