Stegreifaufgabe freigestellt. Nicht
zulässig wäre es jedoch, daß ein
Schüler, für den die Doppelbelastung
zutrifft, nach der Bewertung seine
Teilnahme wieder zurückzieht.
Hinzuweisen ist schließlich noch
auf eine Änderung im Bereich der
Abiturprüfung, die erstmals für dieje–
nigen Schüler wirksam wird, die im
nächsten Schuljahr in die Jahrgangs–
stufe 12 kommen. Für sie gilt, dciß
keine Leistung, die im Rahmen der
Reifeprüfung in den vier Prüfungsfä–
chern einzubringen ist, mit 0 Punkten
bewertet sein darf. Damit soll in Zu–
kunft ausgeschlossen werden, daß
ein Schülertrotz einer ungenügenden
Leistung in der Abiturprüfung die all–
gemeine Hochschulreife erhält.
AUSBILDUNGSZEIT
Dem von vielen Seiten immer wieder
geäußerten Wunsch, das Durch–
schnittsalter unserer Abiturienten zu
senken, dienen die beiden folgenden
Neuerungen in der Schulordnung für
die Gymnasien. Demnach verkürzt
sich die maximale Verweildauer am
Gymnasium von 12 auf 11 Jahre. Das
bedeutet, daß innerhalb der 9jähri–
gen Ausbildungszeit künftig nur noch
höchstens zweimal wiederholt wer–
den darf. Allerdings gilt diese neue
Bestimmung nicht ·für diejenigen
Schülerinnen und Schüler, die schon
in diesem Schuljahr die Höchstaus–
bildungsdauer ausgeschöpft haben
oder die Ausbildung am Gymnasium
aufgrund der Neuregelung nicht
mehr abschließen könnten.
Daneben wird ab nächstem Schul–
jahr auch das Höchstalter beim Ein–
tritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gym–
nasiums um ein Jahr gesenkt. Die
Aufnahme in ein Gymnasium setzt
nun voraus, daß man bei Beginn des
5. Schuljahres das 12. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat; über Aus–
nahmen entscheidet der Schulleiter.
PROBEZEIT UND NOTENAUSGUICH
Auf die Unterstufe beziehen sich
noch zwei weitere wesentliche Neu–
regelungen. Zu nennen ist hier zu–
nächst die Abschaffung der Probezeit
beim Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe,
die bereits in diesem Schuljahr wirk–
sam wird. Diese Änderung basiert
auf Erfahrungen, die man bei Schul–
versuchen mit der Orientierungsstufe
machte. Dort zeigte sich nämlich,
daß viele Kinder in der neuen Schul–
art Gymnasium leichter Fuß faßten,
wenn der Druck der Probezeit entfiel.
Um den gymnasialen Anspruch aber
auch in der Unterstufe deutlicher zu
betonen, wurde die Bestimmung neu
gefaßt, die den Notenausgleich re–
gelt, also dem Schüler die Möglich–
keit bietet, unter bestimmten Voraus-
setzungen in die nächsthöhere Klasse
aufzurücken, obwohl er das Klassen–
ziel nicht erreicht hat. Demnach ist
ein solcher Notenausgleich künftig in
den beiden Jahrgangsstufen 5 und 6
nicht mehr möglich.
ÜBERGANGS· UND
ANSCHLUSSKLASSEN
Abschließend sei noch auf zwei
Neuerungen hingewiesen, von denen
die Übergangs- und Anschlußklas–
sen und die Besondere Prüfung be–
troffen sind. Schon seit vielen Jahren
können an bayerischen Gymnasien
sogenannte Übergangs- und An–
schlußklassen eingerichtet werden,
um sehr erfolgreichen und begabten
Absolventen von Real - und Wirt–
schaftsschulen nachträglich die Mög–
lichkeit zu bieten, in drei bzw. vier
Jahren das Abitur abzulegen. Die
Anschlußklasse ist eine besondere
11 . Klasse; die Schülern den Eintritt in
die Jahrgangsstufe 12 des Gymna–
siums ermöglicht, ohne ein Schuljahr
zu verlieren. ln einer Übergangsklas–
se, einer besonderen 10. Klasse, wer–
den Schüler auf die Jahrgangsstufe
11 des Gymnasiums vorbereitet. Seit
dem laufenden Schuljahr nun darf
man diese beiden Klassen nicht mehr
wiederholen. Denn das Nicht-Beste–
hen muß als ein deutliches Zeichen
dafür gewertet werden, daß ein
Schüler für den Bildungsweg des
Gymnasiums nicht geeignet ist. Ein
Wiederholen wäre deshalb in diesem
Fall pädagogisch nicht sinnvoll.
BESONDERE PRÜFUNG
Die Besondere Prüfung schließlich
gestattet unter bestimmten Voraus–
setzungen Gymnasiasten der 10.
Klasse, die aufgrund ihrer Leistungen
nicht in die Oberstufe vorrücken
durften, einen mittleren Schulab–
schluß zu erwerben. Diese Prüfung,
die bisher am Gymnasium abgelegt
wurde, findet in Zukunft an der Real–
schule statt. Die Verlagerung ändert
allerdings nichts an der Tatsache,
daß die Aufgaben nach wie vor zen–
tral für ganz Bayern erstellt und da–
bei die Lehrpläne für die Jahrgangs–
stufe 10 des Gymnasiums berück:.
sichtigt werden.
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SCHULE
aktuell
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