Danach wird erstmals für diejenigen
Schüler, die im Schuljahr 1993/94 in
die Jahrgangsstufe 12 kommen, die
Regelung wirksam, daß die drei
Kernfächer Deutsch, Mathematik und
eine fortgeführte Fremdsprache bis
zum Abitur zu belegen und jeweils
mindestens drei Halbjahresleistun- ·
gen einzubringen sind. Bislang galt
diese Forderung nur für das Fach
Deutsch, während Mathematik und
eine fortgeführte Fremdsprache für
zwei bzw. vier Halbjahre zu belegen
waren. Um bei der stärkeren Ge–
wichtung der Kernfächer eine zu ho–
he Stundenbelastung zu vermeiden,
wurde gleichzeitig die Belegver–
pflichtung im gesellschaftswissen–
schaftliehen Bereich gesenkt. Aus
den drei Fächern Erdkunde, Sozial–
kunde sowie Wirtschafts- und Rechts–
lehre müssen die Schüler künftig nur
noch ein Fach für wenigstens zwei
Kurshalbjahre wählen.
W IEDERHOLUNG
Erleichtert wird den Kollegiaten ab
sofort das Wiederholen von Grund–
kursen, wenn sie in der Jahrgangs–
stufe 12 wegen einer Halbjahreslei–
stung von 0 Punkten die vorgeschrie–
bene Belegverpflichtung nicht erfül–
len. Denn sollte dies nicht durch den
Besuch eines Fortsetzungskurses in
der Jahrgangsstufe 13 möglich sein,
kann die Schule dem Kollegiaten auf
Antrag gestatten, die ersten beiden
Kurshalbjahre des betreffenden Fa–
ches mit dem nachfolgenden Jahr–
gang zu wiederholen. Dadurch be–
steht die Chance, die Zulassung zur
Abiturprüfung zu erhalten, ohne die
Ausbildungsabschnitte 12/1 und 1212
insgesamt wiederholen zu müssen
und damit ein Jahr zu verlieren.
Aufgehoben wurde dagegen die
Möglichkeit, in den beiden Leistungs–
kursfächern die erste Klausur aus
dem Abschnitt 12/1 freiwillig zu wie–
derholen. Ursprünglich sollte dies
den Schülern helfen, sich an die neue
Aufgabenstellung in der Kollegstufe
zu gewöhnen. Heute dagegen, über
15 Jahre nach Einführung der Kolleg–
stufe, informiert man die Schüler be–
reits im Vorfeld der Kursphase auch
6 SCHULE
aktuell
über die Anforderungen so umfas–
send, daß ein derartiges Angebot
nicht mehr notwendig ist.
LEISTUNGSKURSE
Eine weitere Neuregelung verfolgt
das Ziel, die Kernfächer auch dann
zu sichern, wenn aus personellen
Gründen die Zahl der zulässigen Lei–
stungskurse gesenkt werden muß.
Künftig gilt daher folgende Rege–
lung: Kernfächer haben gegenüber
den anderen Fächern Vorrang bei
der Einrichtung von Leistungskursen,
sobald die erforderliche Mindestzahl
an Teilnehmern erreicht ist. Nicht–
Kernfächer wie z. B. Biologie, Sport,
Kunsterziehung oder Musik kommen
demnach erst dann zum Zug, wenn
die vorher genannte Bedingung er–
füllt ist. Da jedoch meist die Zahl der
Leistungskurse. die der Kernfächer
übersteigt, bedeutet diese Bestim–
mung keineswegs, daß die Nicht–
Kernfächer aus dem Kursprogramm
ausgeschlossen sind.
GRUNDKURR
Auch die Anhebung der Teilungs–
grenze bei den Grundkursen von 25
auf 28 Schüler gehört zu den Ände-
rungen im Rahmen der Kursbildung.
Diese Erhöhung der Richtzahl war mit
die Ursache für eine weitere Neue–
rung, die in diesem Schuljahr in Kraft
trat. Sie beinhaltet, daß in den Jahr–
gangsstufen 12 und 13 Stegreifauf–
gaben grundsätzlich zulässig sind.
Ob allerdings von dieser Regelung
an einer Schule Gebrauch gemacht
werden soll, darüber entscheidet die
jeweilige Lehrerkonferenz. Aber
selbst bei einem positiven Beschluß
bleibt es letztlich der einzelnen Lehr–
kraft überlassen, ob sie diese Mög–
lichkeit wahrnehmen will oder nicht.
Sinn und Zweck dieser Neuerung ist
es, objektive mündliche Noten zu er–
möglichen, die in größeren Kursen
allein durch Abfragen und Unter–
richtsbeitröge nicht mehr in der not–
wendigen Zahl zu erbringen sind.
Daß Stegreifaufgaben auch an Ta–
gen verlangt werden können, an de–
nen eine Klausur geschrieben wird,
auch dafür sprechen gute Gründe.
Denn da die einzelnen Teilnehmer ei–
nes Grundkurses häufig ein sehr un–
terschiedliches Kursprogramm auf–
weisen und deshalb die Tage mit
Klausuren sehr breit gestreut sind,
würde sich die Möglichkeit, Stegreif–
aufgaben abzuhalten, auf einige we–
nige Termine reduzieren. Dennoch
wird jede Lehrkraft auf eine Stegreif–
aufgabe verzichten, wenn der größte
Teil des Kurses am gleichen Tag eine
Schulaufgabe schreibt. Sollten nur
einzelne Kollegiaten betroffen sein,
so ist ihnen die Teilnahme an der