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Danach wird erstmals für diejenigen

Schüler, die im Schuljahr 1993/94 in

die Jahrgangsstufe 12 kommen, die

Regelung wirksam, daß die drei

Kernfächer Deutsch, Mathematik und

eine fortgeführte Fremdsprache bis

zum Abitur zu belegen und jeweils

mindestens drei Halbjahresleistun- ·

gen einzubringen sind. Bislang galt

diese Forderung nur für das Fach

Deutsch, während Mathematik und

eine fortgeführte Fremdsprache für

zwei bzw. vier Halbjahre zu belegen

waren. Um bei der stärkeren Ge–

wichtung der Kernfächer eine zu ho–

he Stundenbelastung zu vermeiden,

wurde gleichzeitig die Belegver–

pflichtung im gesellschaftswissen–

schaftliehen Bereich gesenkt. Aus

den drei Fächern Erdkunde, Sozial–

kunde sowie Wirtschafts- und Rechts–

lehre müssen die Schüler künftig nur

noch ein Fach für wenigstens zwei

Kurshalbjahre wählen.

W IEDERHOLUNG

Erleichtert wird den Kollegiaten ab

sofort das Wiederholen von Grund–

kursen, wenn sie in der Jahrgangs–

stufe 12 wegen einer Halbjahreslei–

stung von 0 Punkten die vorgeschrie–

bene Belegverpflichtung nicht erfül–

len. Denn sollte dies nicht durch den

Besuch eines Fortsetzungskurses in

der Jahrgangsstufe 13 möglich sein,

kann die Schule dem Kollegiaten auf

Antrag gestatten, die ersten beiden

Kurshalbjahre des betreffenden Fa–

ches mit dem nachfolgenden Jahr–

gang zu wiederholen. Dadurch be–

steht die Chance, die Zulassung zur

Abiturprüfung zu erhalten, ohne die

Ausbildungsabschnitte 12/1 und 1212

insgesamt wiederholen zu müssen

und damit ein Jahr zu verlieren.

Aufgehoben wurde dagegen die

Möglichkeit, in den beiden Leistungs–

kursfächern die erste Klausur aus

dem Abschnitt 12/1 freiwillig zu wie–

derholen. Ursprünglich sollte dies

den Schülern helfen, sich an die neue

Aufgabenstellung in der Kollegstufe

zu gewöhnen. Heute dagegen, über

15 Jahre nach Einführung der Kolleg–

stufe, informiert man die Schüler be–

reits im Vorfeld der Kursphase auch

6 SCHULE

aktuell

über die Anforderungen so umfas–

send, daß ein derartiges Angebot

nicht mehr notwendig ist.

LEISTUNGSKURSE

Eine weitere Neuregelung verfolgt

das Ziel, die Kernfächer auch dann

zu sichern, wenn aus personellen

Gründen die Zahl der zulässigen Lei–

stungskurse gesenkt werden muß.

Künftig gilt daher folgende Rege–

lung: Kernfächer haben gegenüber

den anderen Fächern Vorrang bei

der Einrichtung von Leistungskursen,

sobald die erforderliche Mindestzahl

an Teilnehmern erreicht ist. Nicht–

Kernfächer wie z. B. Biologie, Sport,

Kunsterziehung oder Musik kommen

demnach erst dann zum Zug, wenn

die vorher genannte Bedingung er–

füllt ist. Da jedoch meist die Zahl der

Leistungskurse. die der Kernfächer

übersteigt, bedeutet diese Bestim–

mung keineswegs, daß die Nicht–

Kernfächer aus dem Kursprogramm

ausgeschlossen sind.

GRUNDKURR

Auch die Anhebung der Teilungs–

grenze bei den Grundkursen von 25

auf 28 Schüler gehört zu den Ände-

rungen im Rahmen der Kursbildung.

Diese Erhöhung der Richtzahl war mit

die Ursache für eine weitere Neue–

rung, die in diesem Schuljahr in Kraft

trat. Sie beinhaltet, daß in den Jahr–

gangsstufen 12 und 13 Stegreifauf–

gaben grundsätzlich zulässig sind.

Ob allerdings von dieser Regelung

an einer Schule Gebrauch gemacht

werden soll, darüber entscheidet die

jeweilige Lehrerkonferenz. Aber

selbst bei einem positiven Beschluß

bleibt es letztlich der einzelnen Lehr–

kraft überlassen, ob sie diese Mög–

lichkeit wahrnehmen will oder nicht.

Sinn und Zweck dieser Neuerung ist

es, objektive mündliche Noten zu er–

möglichen, die in größeren Kursen

allein durch Abfragen und Unter–

richtsbeitröge nicht mehr in der not–

wendigen Zahl zu erbringen sind.

Daß Stegreifaufgaben auch an Ta–

gen verlangt werden können, an de–

nen eine Klausur geschrieben wird,

auch dafür sprechen gute Gründe.

Denn da die einzelnen Teilnehmer ei–

nes Grundkurses häufig ein sehr un–

terschiedliches Kursprogramm auf–

weisen und deshalb die Tage mit

Klausuren sehr breit gestreut sind,

würde sich die Möglichkeit, Stegreif–

aufgaben abzuhalten, auf einige we–

nige Termine reduzieren. Dennoch

wird jede Lehrkraft auf eine Stegreif–

aufgabe verzichten, wenn der größte

Teil des Kurses am gleichen Tag eine

Schulaufgabe schreibt. Sollten nur

einzelne Kollegiaten betroffen sein,

so ist ihnen die Teilnahme an der