)er Religionsunterricht
l'lill aus den Kindern
ceine kleinen Theologen
nachen. Aber Wissen
md Kenntnisse sind
1uch in diesem Fach
mentbehrlich.
gen Lebensfragen. Wie soll der
Heranwachsende die rechte
Einstellung zum Partner finden?
Was soll er von Ehe und Fami–
lie halten? Wie steht er zur Se–
xualität?
Der Religionsunterricht hält
für diese Entscheidungsfragen
zwar keine Patentrezepte be–
reit. Aber er hilft dem jungen _
Menschen, eigene Wege zu fin–
den, bietet Ratschläge an und
setzt Orientierungspunkte.
Wer darum den Religionsun-
ht als rückständig und
ü erholt abtut, der ist nicht auf
der Höhe der Zeit. Seine Kritik
entzieht der Jugend ein Funda–
ment, ohne zugleich tragfähi–
gen Ersatz anzubieten.
DasVorbild
entscheidet
Der Religionsunterricht er–
schöpft sich nicht in der Ver–
mittlung des Lehrstoffs. Letzt–
lich kommt es darauf an, die
Herzen der Kinder zu errei–
chen. Darum ist der Lehrer die–
ses Faches besonders gefordert.
Er braucht nicht nur Wissen,
sondern auch sehr viel pädago–
gisches Fingerspitzengefühl.
Ein Thema wie die Auferste–
hung Christi läßt sich nicht ein–
fach "durchnehmen" wie Kom–
geln oder das Einmaleins.
rzeugungsarbeit kann nur
ein überzeugter Religionslehrer
leisten. Die Jugendlichen spü–
ren schnell, wie er persönlich
zu seinen Worten steht, ob er
sie vorlebt.
Aber jeder Religionslehrer
kämpft auf verlorenem Posten,
wenn er nicht von den Eltern
unterstützt wird. Gläubiges Le–
ben junger Menschen muß
auch zu Hause eingeübt wer–
den, und zwar von klein auf.
Wenn das Beten und der Gang
zum Gottesdienst für eine Fa–
milie selbstverständlich sind,
wächst und festigt sich der
Glaube, entsteht religiöses
Leben .
Das gute Vorbild von Vater
und Mutter leistet mehr als vie–
le Worte. Ein religiöses Schwei–
gen der Eltern ist durch den Un–
terricht in der Schule nur
schwer auszugleichen.
e
Wo kämen
.
d hin?
Wir
a
.
Der Fall:
Simon hat Sorgen.
Der Mathe-Lehrer drückt ge–
waltig auf seine Stimmung.
Die ganze Sache fing damit
an, daß Simon in der Schüler–
zeitung den Lehrer aufs Korn
genommen hatte. Der reagier–
te sauer und drohte: "Das
wird ernste Konsequenzen
haben."
Zwar liegt der Zwist schon
drei Jahre zurück, aber jetzt
im Abitur fürchtet Simon die
Rache; denn der angegriffene
Mathe-Lehrer ist Mitglied der
Prüfungskommission.
"Der
wird mich ganz schön in die
Pfanne hauen", denkt Simon.
Doch dann hat er eine Idee:
"Ich lehne den Lehrer wegen
Befangenheit ab, weil ich
fürchten muß, daß er mir im
Zweifelsfall die schlechtere
Note gibt."
Im Direktorat aber schüttelt
man den Kopf: "Ich sehe kei–
nen Anlaß, Herrn K. aus der
Prüfungskommission zu neh–
men", erklärt der Schulleiter.
"Das ist doch eine längst ver–
gessene Geschichte. Solche
Auseinandersetzungen wird
es immer geben. Wo kämen
wir da hin, wenn jedes Wort
auf die Goldwaage gelegt
würde?
Dann könnte man bald alle
Lehrer wegen Befangenheit
ablehnen. Durch geschickte
Provokationen mit nachfol–
genden Befangenheitsanträ–
gen ließe sich im Handum–
drehen jede Prüfungskommis–
sion sprengen."
Das Recht:
Simons Gefühle
sind verständlich, gehen aber
in die Irre. Gewiß kann es,
wie überall in der Verwal–
tung, auch bei einem Lehrer
Befangenheit geben. Sie liegt
grundsätzlich dann vor, wenn
er etwa mit einem Prüfungs–
kandidaten verwandt oder
eng verschwägert ist. Auch
Probleute
und
Paragraphen
Wer hat recht? Fälle aus dem Leben der Schule
geschäftliche Verbindungen
können Zweifel an der objek–
tiven
Amtsführung
be–
gründen.
Simon konstruiert die Vor–
eingenommenheit seines Leh–
rers jedoch aus Unmutsäuße–
rungen, die noch dazu Jahre
zurückliegen. Zunächst müß–
te er beweisen, daß ihm der
Lehrer damals tatsächlich
"ernste Konsequenzen" ange–
droht hat. Drei Jahre nach
dem Krach dürfte das recht
schwerfallen.
Aber selbst wenn: Die Ver–
mutung einer ungerechten
Notenbildung im Abitur ließe
sich auf diese zwei Wörter al–
lein nicht gründen. Sie sind
viel zu unbestimmt, um als
Ankündigung eines Racheak–
tes zu bestimmter Zeit gedeu–
tet zu werden. Könnte Simons
Lehrer nicht ebensogut eine
Beschwerde beim Schulleiter
oder einen Antrag im Schul–
forum gemeint haben?
Seit immerhin drei Jahren
bekam Simon keinerlei nach–
teilige Konsequenzen von sei–
nem Mathematiklehrer zu
spüren. Simon kennt auch
den Prüfungsstoff aus dem
vorhergehenden Unterricht
ganz genau. Es liegt somit
weitgehend bei ihm selbst,
durch Fleiß und Mitarbeit das
Ergebnis zu seinen Gunsten
zu beeinflussen. Zusätzlich
garantiert die Mitwirkung
weiterer Lehrer im Abitur die
gerechte Beurteilung seiner
Leistungen. Der Schulleiter
entschied daher richtig.
Letztlich fiel Simon einem
falschen Vergleich zum Op-
fer. Ohne auf wichtige Unter–
schiede zu achten, übertrug
er ein Element der Rechtspre–
chung kurzerhand in die Welt
der Schule. Im Unterschied
zu den Richtern, die Entschei–
dungen in Rechtsstreitigkeiten
treffen, ist es die Aufgabe
eines Lehrers, sich um die
charakterliche und geistige
Entwicklung junger Men–
schen zu bemühen. Das aber
setzt ein sehr enges menschli–
ches
Beziehungsgeflecht
voraus.
Persönliche Anteilnahme
und Zuwendung sind hier un–
verzichtbar. Das darf keines–
wegs nur im Sinne eines fort–
währenden Lobspendens, un–
kritischer Billigung und gut–
mütiger Hinnahme auch noch
der letzten Schülerentgleisung
verstanden werden, Zurecht–
weisung, Tadel, Kritik und
Mißbilligung gehören ebenso–
gut dazu.
Ausgerüstet mit Simons fal–
scher Befangenheits-Theorie
müßten wohl viele Schüler
Anlaß sehen, prüfende Lehrer
abzulehnen. Ein vernünftiger
Unterrichtsbetrieb wäre da
kaum mehr aufrechtzuhalten.
Auch der Erziehungsauftrag
der Schule käme zu kurz.
Andererseits stehen Simon
von der Aufsichtsbeschwerde
bis zur gerichtlichen Klage al–
le Rechtsmittel offen, um sich
gegen eine unkorrekte Prü–
fungsnote zur Wehr zu set–
zen. Im übrigen war es rich–
tig, daß er sein Problem mit
dem Direktor besprach. Der
ist nämlich für solche Fragen
zuständig.
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