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)er Religionsunterricht

l'lill aus den Kindern

ceine kleinen Theologen

nachen. Aber Wissen

md Kenntnisse sind

1uch in diesem Fach

mentbehrlich.

gen Lebensfragen. Wie soll der

Heranwachsende die rechte

Einstellung zum Partner finden?

Was soll er von Ehe und Fami–

lie halten? Wie steht er zur Se–

xualität?

Der Religionsunterricht hält

für diese Entscheidungsfragen

zwar keine Patentrezepte be–

reit. Aber er hilft dem jungen _

Menschen, eigene Wege zu fin–

den, bietet Ratschläge an und

setzt Orientierungspunkte.

Wer darum den Religionsun-

ht als rückständig und

ü erholt abtut, der ist nicht auf

der Höhe der Zeit. Seine Kritik

entzieht der Jugend ein Funda–

ment, ohne zugleich tragfähi–

gen Ersatz anzubieten.

DasVorbild

entscheidet

Der Religionsunterricht er–

schöpft sich nicht in der Ver–

mittlung des Lehrstoffs. Letzt–

lich kommt es darauf an, die

Herzen der Kinder zu errei–

chen. Darum ist der Lehrer die–

ses Faches besonders gefordert.

Er braucht nicht nur Wissen,

sondern auch sehr viel pädago–

gisches Fingerspitzengefühl.

Ein Thema wie die Auferste–

hung Christi läßt sich nicht ein–

fach "durchnehmen" wie Kom–

geln oder das Einmaleins.

rzeugungsarbeit kann nur

ein überzeugter Religionslehrer

leisten. Die Jugendlichen spü–

ren schnell, wie er persönlich

zu seinen Worten steht, ob er

sie vorlebt.

Aber jeder Religionslehrer

kämpft auf verlorenem Posten,

wenn er nicht von den Eltern

unterstützt wird. Gläubiges Le–

ben junger Menschen muß

auch zu Hause eingeübt wer–

den, und zwar von klein auf.

Wenn das Beten und der Gang

zum Gottesdienst für eine Fa–

milie selbstverständlich sind,

wächst und festigt sich der

Glaube, entsteht religiöses

Leben .

Das gute Vorbild von Vater

und Mutter leistet mehr als vie–

le Worte. Ein religiöses Schwei–

gen der Eltern ist durch den Un–

terricht in der Schule nur

schwer auszugleichen.

e

Wo kämen

.

d hin?

Wir

a

.

Der Fall:

Simon hat Sorgen.

Der Mathe-Lehrer drückt ge–

waltig auf seine Stimmung.

Die ganze Sache fing damit

an, daß Simon in der Schüler–

zeitung den Lehrer aufs Korn

genommen hatte. Der reagier–

te sauer und drohte: "Das

wird ernste Konsequenzen

haben."

Zwar liegt der Zwist schon

drei Jahre zurück, aber jetzt

im Abitur fürchtet Simon die

Rache; denn der angegriffene

Mathe-Lehrer ist Mitglied der

Prüfungskommission.

"Der

wird mich ganz schön in die

Pfanne hauen", denkt Simon.

Doch dann hat er eine Idee:

"Ich lehne den Lehrer wegen

Befangenheit ab, weil ich

fürchten muß, daß er mir im

Zweifelsfall die schlechtere

Note gibt."

Im Direktorat aber schüttelt

man den Kopf: "Ich sehe kei–

nen Anlaß, Herrn K. aus der

Prüfungskommission zu neh–

men", erklärt der Schulleiter.

"Das ist doch eine längst ver–

gessene Geschichte. Solche

Auseinandersetzungen wird

es immer geben. Wo kämen

wir da hin, wenn jedes Wort

auf die Goldwaage gelegt

würde?

Dann könnte man bald alle

Lehrer wegen Befangenheit

ablehnen. Durch geschickte

Provokationen mit nachfol–

genden Befangenheitsanträ–

gen ließe sich im Handum–

drehen jede Prüfungskommis–

sion sprengen."

Das Recht:

Simons Gefühle

sind verständlich, gehen aber

in die Irre. Gewiß kann es,

wie überall in der Verwal–

tung, auch bei einem Lehrer

Befangenheit geben. Sie liegt

grundsätzlich dann vor, wenn

er etwa mit einem Prüfungs–

kandidaten verwandt oder

eng verschwägert ist. Auch

Probleute

und

Paragraphen

Wer hat recht? Fälle aus dem Leben der Schule

geschäftliche Verbindungen

können Zweifel an der objek–

tiven

Amtsführung

be–

gründen.

Simon konstruiert die Vor–

eingenommenheit seines Leh–

rers jedoch aus Unmutsäuße–

rungen, die noch dazu Jahre

zurückliegen. Zunächst müß–

te er beweisen, daß ihm der

Lehrer damals tatsächlich

"ernste Konsequenzen" ange–

droht hat. Drei Jahre nach

dem Krach dürfte das recht

schwerfallen.

Aber selbst wenn: Die Ver–

mutung einer ungerechten

Notenbildung im Abitur ließe

sich auf diese zwei Wörter al–

lein nicht gründen. Sie sind

viel zu unbestimmt, um als

Ankündigung eines Racheak–

tes zu bestimmter Zeit gedeu–

tet zu werden. Könnte Simons

Lehrer nicht ebensogut eine

Beschwerde beim Schulleiter

oder einen Antrag im Schul–

forum gemeint haben?

Seit immerhin drei Jahren

bekam Simon keinerlei nach–

teilige Konsequenzen von sei–

nem Mathematiklehrer zu

spüren. Simon kennt auch

den Prüfungsstoff aus dem

vorhergehenden Unterricht

ganz genau. Es liegt somit

weitgehend bei ihm selbst,

durch Fleiß und Mitarbeit das

Ergebnis zu seinen Gunsten

zu beeinflussen. Zusätzlich

garantiert die Mitwirkung

weiterer Lehrer im Abitur die

gerechte Beurteilung seiner

Leistungen. Der Schulleiter

entschied daher richtig.

Letztlich fiel Simon einem

falschen Vergleich zum Op-

fer. Ohne auf wichtige Unter–

schiede zu achten, übertrug

er ein Element der Rechtspre–

chung kurzerhand in die Welt

der Schule. Im Unterschied

zu den Richtern, die Entschei–

dungen in Rechtsstreitigkeiten

treffen, ist es die Aufgabe

eines Lehrers, sich um die

charakterliche und geistige

Entwicklung junger Men–

schen zu bemühen. Das aber

setzt ein sehr enges menschli–

ches

Beziehungsgeflecht

voraus.

Persönliche Anteilnahme

und Zuwendung sind hier un–

verzichtbar. Das darf keines–

wegs nur im Sinne eines fort–

währenden Lobspendens, un–

kritischer Billigung und gut–

mütiger Hinnahme auch noch

der letzten Schülerentgleisung

verstanden werden, Zurecht–

weisung, Tadel, Kritik und

Mißbilligung gehören ebenso–

gut dazu.

Ausgerüstet mit Simons fal–

scher Befangenheits-Theorie

müßten wohl viele Schüler

Anlaß sehen, prüfende Lehrer

abzulehnen. Ein vernünftiger

Unterrichtsbetrieb wäre da

kaum mehr aufrechtzuhalten.

Auch der Erziehungsauftrag

der Schule käme zu kurz.

Andererseits stehen Simon

von der Aufsichtsbeschwerde

bis zur gerichtlichen Klage al–

le Rechtsmittel offen, um sich

gegen eine unkorrekte Prü–

fungsnote zur Wehr zu set–

zen. Im übrigen war es rich–

tig, daß er sein Problem mit

dem Direktor besprach. Der

ist nämlich für solche Fragen

zuständig.

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