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16

1l1JSil1JNI~'I,

Viele Ehern haben Schulprobleme

Sicher

ist sicher

Unser Sohn be–

sucht das Berufs–

grundschuljahr

Agrarwirtschaft.

Am

Fachpraxistag

arbeitet er wö–

chentlich einmal

in einer Gärtne–

rei. Hierfür muß–

ten wir jetzt

eine eigene Haft–

pflichtversiche–

rung abschließen,

die

18

Mark Jah–

resprämie kostet.

Dabei hat unser

Sohn überhaupt

kein eigenes

Einkommen. Wir

erhielten von

der Schule auch

keinerlei Unter–

lagen zu dieser

Versicherung.

Es wurde nur

einfach die

Prämie kassiert.

U. Haider - P.

Wenn Schüler in Garten–

baubetrieben die Berufs–

praxis üben, besteht die

Gefahr, daß sie Geräte

und Einrichtungsgegen–

stände, Arbeits- oder Zug–

maschinen der Firma be–

schädigen. Um dieses Ri–

siko abzudecken, schließt

der Schulträger eine Haft–

pflichtversicherung

ab.

Für den jahresbeitrag von

18 DM müssen die Erzie–

hungsberechtigten

auf–

kommen. So ist es festge–

legt in

§

1 Nr. 93 .2.1 der

Ergänzenden Bestimmun–

gen zur ASchO für Berufs–

schulen. Den Wortlaut

der Vereinbarung, die hier

zwischen dem Bayer. Ver–

sicherungsverband und

dem

Kultusministerium

abgeschlossen wurde, fin–

det man in der Bekannt–

machung vom 4. 9. 1980,

AmtsblattS. 596.

Feilen–

hauer

Im Werkunterricht

der 8. Klasse

Hauptschule ging

meinem Sohn bei

der Arbeit kürz–

lich die Feile

entzwei. Diese

sollen nun wir

Eltern ersetzen.

Auch wenn es nur

ein kleiner Be–

trag ist, möchte

ich doch wissen,

ob wir überhaupt

verpflichtet sind,

für so etwas ge–

radezustehen.

Michael W. - G.

Der Ersatz eines Scha–

dens, den Ihr Sohn verur–

sacht hat, kann nur dann

von Ihnen gefordert wer–

den, wenn Sie Ihrer Auf–

sichtspflicht nicht nachge–

kommen wären. Beim

Unterricht obliegt jedoch

diese Pflicht allein der

Schule und nicht Ihnen.

Darum entfällt jeder

Grund für Sie, die Feile zu

ersetzen. Ging das Werk–

zeug unabsichtlich beim

normalen Gebrauch im

Unterricht zu Bruch, dann

braucht auch Ihr Sohn den

Schaden nicht zu erset–

zen. Eine

Forderung

könnte nur gegen ihn ge–

richtet werden, wenn er

nachweislich mit Mutwil–

len gehandelt hat. Solan–

ge er jedoch über kein ei–

genes Einkommen verfügt

(z. B. aus Vermögenswer–

ten) und auch kein pfänd–

bares Eigentum besitzt

wie etwa eine Stereoanla–

ge, ein Mofa usw. dürfen

auch wiederum nicht die

Eitern ersatzweise in An–

spruch genommen wer–

den. Dem Geschädigten

bleibt nur die Möglich–

keit, einen sogenannten

"Schuldtitel" zu erwirken.

Dieser verpflichtet den

Verursacher des Schadens

zur Zahlung, sobald er

über das erste eigene Ein–

kommen verfügt. Das

kann oft Jahre dauern.

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W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

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Des Guten

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bundene Schulbü-

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eher kein. Bußgeld

frage

von den K1ndern

verlangt werden

kann. Nun gibt es

Kürzlich schrieben aber leider Fami–

wir eine lateini- lien, die die Bü–

sche Schulaufgabe. eher ihrer Kinder

In der nachfol-

einfach nicht mit

einem Umschlag

schützen, egal

wie oft die Schu–

le mahnt und

bittet. Manchmal

bindet unser

Lehrer zuletzt

die Bücher selbst

Qual

der

Wahl

Ich gehe in die

10.

Klasse der

Realschule.

Kürzlich schrieben

wir eine deutsche

Schulaufgabe, für

die wir nur ein

einziges Thema be–

kamen. Die Paral–

lelklasse hatte

genden Erdkunde–

stunde wollte der

Lehrer ein Extem–

porale .halten.

Laut Schulordnung

ist das aber an

einem Schulaufga–

ben-Tag gar nicht

zulässig. Als wir

protestierten,

wurde die Probe

kurzerhand in ein

"Schriftliches

Abfragen" umge–

tauft. So etwas

soll nämlich

ein. Darf er sich

dafür nicht wenig- dagegen acht The–

stens das Einband- men zur Wahl. Wo

bleibt da die Ge-

laut Schulordnung

an jedem Wochen–

tag erlaubt sein.

Wir mußten die

Arbeit also

schreiben, beka–

men auch Noten

darauf, die

jetzt genauso

zählen wie die

der regulären

Stegreifarbeiten.

So einfach i s t

das mit den

Paragraphen.

W. Schwarz - Th.

Sollten sich die Dinge tat–

sächlich so zugetragen

haben, läge eine Umge–

hung des geltenden Schul–

rechts vor, die nicht zuläs–

sig wäre. Nr. 20.2.3.2 der

Ergänzenden Bestimmun–

gen zur Allgemeinen

Schulordnung für die

Gymnasien lautet näm–

lich: "An den Tagen, an

denen die Klasse eine

Schulaufgabe zu bearbei–

ten hat, werden Stegreif–

aufgaben und Kurzarbei–

ten nicht gegeben." Ein

neuer Name für die glei–

che Sache schafft keine

andere Rechtslage.

papier zahlen

lassen?

Karin J. - St.

Wenn der Lehrer die Bü–

cher selbst einbindet, er–

zielt er keine pädagogi–

sche Wirkung. Zunächst

lachen sich der betreffen–

de Schüler und die säumi–

gen Eitern ins Fäustchen,

weil eine offenkundige

Schlamperei auch noch

belohnt wird. Ebenso ver–

hängnisvoll aber ist die

Wirkung auf die Klassen–

kameraden, die sich beim

nächsten Mal gewiß eben–

falls bedienen lassen

durch den Lehrer, anstatt

selbst für den Schutzum–

schlag zu sorgen. Auch

die Kosten für das Papier

kann sich der Lehrer nicht

erstatten lassen. Zwischen

ihm und den Eitern liegt

kein Werkvertrag vor, der

ihn zum Inkasso berech–

tigt.·Auch eine zu entloh–

nende "Geschäftsführung

ohne Auftrag" kann er

nicht geltend machen.

rechtigkei t?

J. Sommer - B.

Wie viele Themen bei

einem Aufsatz gestellt

werden, liegt allein im Er–

messen des Lehrers. Hat

er im Unterricht nur einen

einzigen Fragenkreis be–

handelt, dann kann es

richtig und sinnvoll sein,

daraus ein Thema zu stel–

len. Waren es hingegen

viele Themen, dann wird

auch das Wahlangebot in

der Schulaufgabe breiter

ausfallen. Die Schulord–

nung trifft darüber keine

Entscheidung.

..............

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender·

angabewird

beantwortet.

-·....,,_.._ S &

W

behan·

delt

Ihr~

Zu·

schritt ver·

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer·

den Name

und Adresse geändert.