lliJSiliJNI~'I,
Viele Ellern haben Schulprobleme
Chance für
Spätzünder
Geldverdienen war
mir wichtiger als
Schulbankdrücken.
Deshalb habe ich,
als meine Zeit
abgesessen war,
die Hauptschule
schon nach der
8. Klasse verlas–
sen, also ohne
Abschluß. Jetzt
reut mich diese
Dummheit, Ohne
abgeschlossene
Schulbildung
sieht man ein–
fach schlecht
aus. Gibt es
eine Möglich–
keit für mich,
den Raupt–
schulabschluß
nachzuholen,
obwohl i ch
jetzt schon
fast zwei Jahre
im Beruf stehe?
E. Homann - N.
Den Weg, den Sie su–
chen, gibt es tatsächlich.
Die einzige Vorausset–
zung dafür ist, daß die
Volksschulpflicht schon
mindestens seit einem
Jahr erfüllt ist. Das trifft
bei Ihnen zu. Zuerst müs–
sen Sie sich jetzt den
Kenntnisstand der 9. Jahr–
gangsstute aneignen, der
Ihnen ja noch fehlt. Dann
melden Sie sich zur Prü–
fung, und zwar entweder
bei der nächsten Volks–
schule oder beim Staatli–
chen Schulamt. Geprüft
werden Sie in Deutsch,
Mathematik und Englisch
sowie in zwei Sachkunde–
fächern, die Sie sich aus–
suchen können. Zur Wahl
stehen
Physik/Chemie,
Geschichte, Sozialkunde,
Erdkunde, Biologie oder
Arbeitslehre. Statt der
Englischprüfung können
Sie sich auch für Physik!
Chemie entscheiden . Die
Prüfung selbst dauert ins–
gesamt 4 Stunden. ln
Deutsch und Mathematik
wird eine Kurzarbeit von
30 Minuten Dauer ge–
schrieben, wozu noch
eine mündliche Prüfung
kommen kann . Die Schu–
le entscheidet, ob auch in
den übrigen Fächern
schriftlich und mündlich
geprüft wird oder nur ein
schriftlicher oder ein
mündlicher
Leistungs-
nachweis genügen.
..............
Hau ruck!
Weil unsere
Grundschule um–
gebaut wird,
müss en Tische,
Schränke, Stüh le
usw. oft hin und
her getragen we r –
den. Heufe sah
ich, daß für
d iese Umzugsar–
beiten auch
Kinder einge–
spannt werden.
Die große n
Stü cke räumten
zwar Möbelpacker
einer Spe ditions–
firma aus, do ch
d ie Tische und
Stühle schlepp–
ten die Acht–
jähri gen selber
herum. Zwei
Mädc hen mit
einer Schulbank
wären ohne meine
Hilfe fast die
Treppe herunter–
gestürzt. Die
Lehrerin meinte
auf meine Be-
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
schwerde, man
müsse den Schü–
lern auch einmal
eine solche Mit–
arbeit zutrauen.
Ich bezweifle
das aber stark.
K. Hubbert - S.
Wenn Kinder ein paar
Kleinigkeiten von einem
Klassenzimmer ins andere
tragen, ist nichts einzu–
wenden . Sie als Möbelträ–
ger einzusetzen, ist je–
doch unzulässig, selbst
dann, wenn sie sich frei–
willig melden. Darum
sollten Sie den Elternbei–
rat informieren. Er kann
die Vorkommnisse mit der
Schulleitung besprechen
und so für Abhilfe sorgen.
..............
Schwie-
.
nger
Anschluß
Mein Sohn bringt
gute Leistungen
in der
9.
Jahr–
gangs stufe der
Volksschule. Nur
in Englisch ist
er im B-Kurs.
Könnte er nach
dem bestandenen
qualifizierenden
Abschluß gleich
in eine Besondere
10, Klasse der
Realschule ein–
treten, die direkt
zur "Mittleren
Reife" führt?
Oder muß er zuerst
die
9.
Jahrgangs–
stufe an der
Realschule durch–
laufen, ehe er
in die Besondere
10, Klasse auf–
steigen darf?
W. Siegal - L.
Wenn Ihr Sohn die Haupt–
schule nur mit dem Lei–
stungsstand des B-Kurses
im Fach Englisch ab–
schließt, darf er, um in die
9. jahrgangsstufe der Re–
alschule ohne Prüfung
aufgenommen zu werden,
in Deutsch, Mathematik
und
Englisch
keine
schlechtere Note als 3 ha–
ben . Außerdem muß ihm
die Hauptschule die Eig–
nung für den Realschul–
Besuch
bescheinigen.
Will er aber gleich in die
10. jahrgangsstufe über–
wechseln, also in eine
normale oder in eine Be–
sondere 10. Klasse der Re–
alschule, dann muß er er–
stens eine Aufnahmeprü–
fung im Fach Englisch be–
stehen. Zweitens muß er
in allen Vorrückungsfä–
chern der Realschule, in
denen er nicht wenigstens
die Note 2 von der Haupt–
schule mitbringt, eben–
falls eine Aufnahmeprü–
fung bestehen. Drittens
muß ihm die Hauptschule
die uneingeschränkte Eig–
nung für den übertritt an
die Realschule bestätigen .
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Meine Tochter
bekommt zum Jah–
resabschluß
wahrscheinlich
in zwei Haupt–
fächern eine Fünf
und darf deshalb
nicht in die
9.
Klasse der
Realschule auf–
steigen. Sonst
hat sie prima
Noten. Besteht
Hoffnung, daß
sie mit Noten–
ausgleich vor–
rücken darf oder
könnte sie -
ebenfalls mit
Notenausgleich -
nicht freiwillig
die 8, Klasse
wiederholen?
Dann wäre sie
wenigstens
keine Sitzen–
bleiberin,
R, Wächter"- St,
Machen Sie sich und Ihr
Kind nicht vorzeitig ner–
vös. Dieses Schuljahr ist
noch längst nicht gelau–
fen. Erst im Juli wird die
Lehrerkonferenz über das
Vorrücken entscheiden.
Notenausgleich
kann,
muß aber nicht gewährt
werden. Voraussetzung
dafür ist, daß Ihre Tochter
die Note 1 in einem oder
die Note· 2 in zwei Vor–
rückungsfächern erreicht.
Außerdem muß zu erwar–
ten sein,
dal~
Ihre Tochter
im nächsten Jahr mitkom–
men wird. Der Notenaus–
gleich ist ausgeschlossen
bei Schülern, die gerade
eine "Ehrenrunde" dreh–
ten oder die schon im
Vorjahr nur aufgrund
eines
Notenausgleichs
aufsteigen durften. Auch
die Note 6 im Fach
Deutsch verhindert No–
tenausgleich. Schließlich
wird er auch dann nicht
gewährt,
wenn
die
schlechten Leistungen auf
zu geringer Mitarbeit be–
ruhen . Selbstverständlich
steht es einem Schüler,
dem Notenausgleich zu–
gebilligt wird, frei, anstatt
in die höhere jahrgangs–
stufe aufzusteigen, noch
einmal die alte zu besu–
chen- sofern er dabei die
Höch~taltersgrenze
nicht
überschreitet.
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Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE& WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
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S & W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.
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