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Eine grundsätzliche Genehmigung einer Elternbeiratsveranstaltung durch die Schul-

leitung ist nicht nötig, lediglich eine Information über die Inhalte sollte erfolgen. Soll

die Veranstaltung in der Schule stattfinden, muss sich der Elternbeirat mit der Schul-

leitung über benötigte Räumlichkeiten und den Termin abstimmen. Da der Eltern-

beirat in diesem Fall eine vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit wahrnimmt, ist die

Schulleitung (in Vertretung des Schulaufwandsträgers) verpflichtet, geeignete

Räume und Einrichtungen im Rahmen des Möglichen zur Verfügung zu stellen.

Es ist Aufgabe des Elternbeirats, über „Wünsche, Anregungen und Vorschläge der

Eltern zu beraten“.

Im Zentrum der Arbeit des Elternbeirats stehen die Anliegen aller Eltern. Damit die

Eltern beim Elternbeirat auch wirklich Wünsche, Anregungen und Vorschläge ein-

bringen, muss der Elternbeirat sich bei den Eltern als ihre Interessensvertretung

präsentieren und immer wieder in Erinnerung bringen, z.B. durch Infobriefe, Aus-

hänge imSchulgebäude und Präsenz bei Veranstaltungen. Nur dann findet ein Dialog

zwischen Elternvertretung und Elternschaft überhaupt statt.

In den Schulen gibt es vielfältigeMöglichkeiten für die Eltern, sich zu informieren bzw.

für den Elternbeirat den Kontakt mit den Eltern zu pflegen, z.B.:

Klassenelternversammlungen

Kontakte über die Website des Elternbeirats

Elterntreffs des Elternbeirats

spontane Kontakte, z.B. am Elternsprechtag

regelmäßige Telefonate mit Eltern

Klassenfeste und andere schulische Veranstaltungen

Elternrundbrief des Elternbeirats

Befragung zu schulrelevanten Themen

Eltern wünschen eine direkte Erreichbarkeit des Elternbeirats ohne die Einbeziehung

einer schulischen Zwischeninstanz. ImRahmen der Eigenverantwortung sollten die

Schulen über die Form der (direkten) Kommunikation zwischen Eltern und Eltern-

beirat eine Beschlussfassung im Elternbeirat anstreben. Wenn dies auch online

möglich sein soll, muss auf der Homepage eine entsprechende Kontaktmöglichkeit

geschaffen werden (z. B. durch Angabe einer E-Mail-Adresse elternbeirat@

musterschule.bayern). Bei einer Einwilligung der einzelnen Elternbeiratsmitglieder

können zusätzlich die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und/oder E-Mail-

Adresse) der einzelnen Elternbeiratsmitglieder aufgeführt werden. Das ent-

sprechende Musterformular „Muster-Einwilligungserklärung Elternbeirat“ zur Ein-

willigung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ist zu verwenden

(https://www.km.bayern.de/ministerium/recht/datenschutz.html

–> Bekannt-

machungen, Handreichungen und Muster –> Mustereinwilligungserklärungen zur

Verwendung durch die Schulen).

5. Anregungen durch

die Eltern

Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayEUG