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Es ist Aufgabe des Elternbeirats, „durch gewählte Vertreter an den Beratungen des

Schulforums teilzunehmen, (…)“.

Für Grundschulen, an denen kein Schulforum eingerichtet wird, gibt es eigene

Regelungen. An Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des

Schulforums wahr. (siehe auch Teil II Nr. 5 Schulforum.)

An allen Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymna-

sien, Fachoberschulen und an Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht erfüllt

werden kann, sowie an entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung wird ein

Elternbeirat

gebildet. Seine

Zusammensetzung

regelt das BayEUG.

Weitere Mitglieder mit beratender Funktion können bis zu einemDrittel der gesetz-

lichen Mitgliederzahl hinzugezogen werden.

Durch die Angleichung der Regelungen an Grundschulen, Mittelschulen und För-

derschulen (Art. 66 BayEUG) und die Zusammenfassung der Regelungen für die

verschiedenen Schularten in der Bayerischen Schulordnung bestehen für diemeisten

Schularten einheitliche Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass für die Einladung zur

Wahl und für die ordnungsgemäße Durchführung die jeweilige Schulleitung verant-

wortlich ist.

DieMitglieder des Elternbeirats werden für zwei Jahre direkt von den Eltern gewählt.

Der Elternbeirat besteht an allen Schularten aus mindestens fünf und höchstens

zwölf Mitgliedern.

Das Wahlverfahren regelt der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung.

Es besteht grundsätzlich dieMöglichkeit einer Online-Wahl. Genauere Informationen

hierzu sind unter

www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/schulfamilie.html

zu finden.

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6. Teilnahme an Beratungen

des Schulforums

Art. 65 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayEUG

Wahlmodalitäten

Art. 64 Abs. 1 und Art. 66 BayEUG

§ 13 Abs. 2 BaySchO

§ 14 Abs. 2 BaySchO

§ 16 Abs. 2 BaySchO

Art. 66 Abs. 1 Satz 1

2. Halbsatz BayEUG

§ 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m.

§ 13 Abs. 2 BaySchO

II. Rechte und Aufgaben der Elternvertretung

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Die Elternverbände bieten Musterwahlordnungen an, die in Zusammenarbeit mit dem

Kultusministerium erstellt wurden. Siehe Internetadressen der Elternverbände auf Seite 37.