Materialien
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Einsichten und Perspektiven Themenheft 1 | 16
Hitlers
Mein Kampf
– Perspektiven für die historisch-politische Bildungsarbeit
Text 2: Zwangssterilisation
Mein Kampf:
Er
[
der völkische Staat, UB
]
hat die Rasse in den Mittelpunkt des allgemeinen Lebens zu setzen. Er hat für ihre
Reinerhaltung zu sorgen. Er hat das Kind zum kostbarsten Gut eines Volkes zu erklären. Er muß dafür Sorge tragen,
daß Kinder zeugt
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nur wer gesund ist
#
; daß es nur eine Schande gibt: bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln
dennoch Kinder in die Welt zu setzen, doch eine höchste Ehre: darauf zu verzichten. Weiters
#
aber muß es umge-
kehrt
#
als verwerflich gelten: gesunde Kinder der Nation vorzuenthalten. Der Staat muß dabei als Wahrer einer tau-
sendjährigen Zukunft auftreten, der gegenüber der Wunsch und die Eigensucht des einzelnen als nichts erscheinen
und sich zu beugen haben. Er hat die modernsten ärztlichen Hilfsmittel in den Dienst dieser Erkenntnis zu stellen.
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Er hat, was irgendwie ersichtlich krank und erblich belastet und damit weiter belastend ist,
[
für
]
zeugungsunfähig
zu erklären und dies praktisch auch durchzusetzen.
68
Quelle: KE, Bd. 2, S. 1031/1033.
Kommentar:
68 Zur Umsetzung der von Hitler geforderten Zwangssterilisationen erließ das NS-Regime am 14.7.1933 das
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
, das zum 1.1.1934 in Kraft trat. Menschen mit »angeborenem
Schwachsinn«, »Schizophrenie«, »zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein«, »erblicher Fallsucht« (Epilep-
sie), »erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea)«, »erblicher Blindheit«, »erblicher Taubheit«, »schwerer
erblicher körperlicher Mißbildung« sowie Personen mit »schwerem Alkoholismus« konnten künftig durch
»chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden«. Zwischen 1934 und 1945 wurden etwa
400.000 Menschen zwangssterilisiert, wobei schätzungsweise 5.000 bis 6.000 Frauen und 600 Männer auf-
grund von Komplikationen starben. Zur Überwachung und Begutachtung der Sterilisationsverfahren wurden
»Erbgesundheitsgerichte« eingeführt.
Vgl. RGBl. 1933/I, S. 529–531; BOCK, Zwangssterilisation, bes. S. 178–253, 372–381; SCHMUHL, Rassenhygiene, bes. S. 151–168, 361 f.
Quelle: KE, Bd. 2, S. 1032.