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Einsichten und Perspektiven 1 | 17

Zur Diskussion gestellt: CETA

Entsprechend dem CETA-Vertragstext ist dies möglich

ab dem ersten Tag des Monats nach dem Tag, an dem

die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass

ihren jeweiligen internen Anforderungen und Verfahren

Genüge getan ist, die zur vorläufigen Anwendung dieses

Abkommens erforderlich sind, oder zu einem anderen

von den Vertragsparteien zu vereinbarenden Zeitpunkt.

Dass auch das Europäische Parlament dem Abkommen

vor der vorläufigen Anwendung zustimmen muss, ist

zwar nicht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europä-

ischen Union vorgeschrieben, entspricht aber ständiger

Praxis. Durch Einbindung des Europäischen Parlaments

ist die vorläufige Anwendung der in der Zuständigkeit

der EU liegenden Bereiche des Abkommens demokra-

tisch legitimiert.

Die EU hat in den vergangenen Jahren beachtliche

Ergebnisse im Bereich der ihr obliegenden internatio-

nalen Handelspolitik erzielt. Die nun anstehende erfor-

derliche Ratifizierung des ausverhandelten Abkommens

CETA mit dem bedeutenden Handelspartner Kanada

in allen EU-Mitgliedstaaten ist nicht nur aus wirt-

schaftlichen, sondern auch aus strategischen Gründen

von großer Bedeutung. Würde das Abkommen – trotz

des wie dargestellt guten und ausgewogenen Ergebnis-

ses – nicht in Kraft treten, könnte ein Dominoeffekt

eintreten und die laufenden oder angedachten weiteren

Verhandlungen der EU zu zahlreichen anderen Han-

delsabkommen mit ebenfalls für die EU und Bayern

wichtigen Handelsregionen von den internationalen

Partnern hinterfragt werden. Die Gefahr des Vertrau-

ensverlustes bei den Verhandlungspartnern wäre sehr

groß. Die damit einhergehende „Abschottung“ der EU

im internationalen Handel und der dadurch bedingte

Ausschluss bei der Erarbeitung globaler, hochwertiger

Standards auf der Basis der Wertevorstellungen der EU

wäre gerade für das Exportland Bayern eine gefährliche

Entwicklung.

Hintergrundinformationen zum Thema

Freihandelsabkommen der EU:

Sowohl die EU-Kommission wie auch das Bundesminis-

terium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellen auf

ihren Internetseiten vielfältige Hintergrund- und Detail-

informationen zu den Freihandelsabkommen der EU

mit Kanada (CETA) und den Vereinigten Staaten von

Amerika (TTIP) ebenso wie zur Handelspolitik der EU

insgesamt zur Verfügung. Diese Informationen sind zu

finden unter den folgenden Links:

Zu CETA:

Internetseite der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_ de.htm Internetseite des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ceta.html

Zu TTIP:

Internetseite der EU der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_ de.htm Internetseite des BMWi: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ttip.html

Zur Freihandelspolitik der EU insgesamt:

Internetseite der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/new-trade- strategy/index_de.htm Broschüre der EU-Kommission: „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewuss- teren Handels- und Investitionspolitik“ http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/october/ tradoc_153880.PDF Internetseite des BMWi: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/handels politik.html