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Auch für bayerische Lebensmittelspezialitäten werden

die Exportbedingungen verbessert. Über 140 priori-

täre (exportrelevante) europäische regionale Spezialitä-

ten (darunter die Angaben Hopfen aus der Hallertau,

Nürnberger Brat- und Rostbratwürste, Nürnberger

Lebkuchen) werden erstmals auch in Kanada rechtlich

geschützt. Das System der geographischen Herkunftsan-

gaben in Europa bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.

Gleichzeitig werden aber die zentralen Schutzanliegen Eu-

ropas und der Mitgliedstaaten abgesichert. Einige Beispiele

sind:

Es gibt keine Absenkung von Standards im Bereich von

Verbraucherschutz, Umweltschutz, Lebensmittelsicher-

heit etc. Auch das in der EU geltende Vorsorgeprinzip

wird nicht angetastet. Die Zulassungsvorschriften für

gentechnisch veränderte Lebensmittel in Europa werden

durch CETA nicht berührt, es gibt durch CETA keine

Änderung beim EU-Importverbot für Hormonfleisch.

Das staatliche Regulierungsrecht zum Schutz von legiti-

men Gemeinwohlzielen wird durch CETA nicht ange-

tastet und gilt auch weiterhin fort.

Sensible Dienstleistungsbereiche werden von Öffnungs-

verpflichtungen ausgenommen. Das gilt u.a. für die

Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein-

schl. der Wasserversorgung. Die Daseinsvorsorge bleibt

unangetastet. Dies gilt auch in die Zukunft gerichtet, so

dass die Rekommunalisierung von privatisierten Dienst-

leistungen der Daseinsvorsorge jederzeit möglich ist.

Meisterbrief und Meistervorbehalt bleiben unangetastet.

Der Meistervorbehalt als nicht diskriminierende Anfor-

derung an die Berufsqualifikation im deutschen Hand-

werksrecht wird durch CETA nicht eingeschränkt.

CETA bringt keine Beeinträchtigung der Vielfalt und

Förderung der Kultur. Es gibt kein Verbot der Subven-

tionierung der Kultur (Subventionen sind vom Dienst-

leistungskapitel insgesamt ausgenommen). Audiovisu-

elle Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich

des Dienstleistungskapitels komplett ausgenommen.

CETA setzt neue Maßstäbe im Investitionsschutz. Mit

der Errichtung eines öffentlich legitimierten Inves-

titionsgerichts (anstelle der bisher üblichen

ad-hoc-

Investor-Staat-Schiedsgerichte) ist es gelungen, einen

modernen und auf die Erfordernisse des 21. Jahrhun-

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie; Daten: Bayerisches Landesamt für Statistik

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Zur Diskussion gestellt: CETA

Einsichten und Perspektiven 1 | 17