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Nur mit dem Bemühen um eine differenzierte Wahrnehmung der Lernsituation aus dem Blickwinkel des einzelnen Schülers

kann sich ein Verständnis für seine Bezugspunkte, seine Interessen, seine Ressourcen und Kompetenzen sowie seine Lern

bedürfnisse entwickeln. Erst aus einer Gesamtschau heraus lässt sich der Förderbedarf eines Schülers, der ggf. auch ein

sonderpädagogischer Förderbedarf sein kann, ermitteln.

-

Dies setzt eine eingehende Diagnostik voraus und verweist in der Folge – mit Blick auf die bestmögliche schulische wie

personale Entwicklung des Kindes/Jugendlichen und seine gesellschaftliche Teilhabe – einerseits auf Notwendigkeiten und

Möglichkeiten zur Förderung, andererseits auf Qualitäten und Kriterien einer förderlichen Lernumgebung.

Aussagen über einen geeigneten Förder-/Lernort werden mit der Beschreibung eines Förderbedarfs nicht getroffen.

Die Frage, die sich demnach jede Schule stellen muss, lautet: Wie kann unsere Schule den individuellen Bedürfnissen und

Lernvoraussetzungen dieses Schülers gerecht werden und ihn bestmöglich fördern, dass er seinen Möglichkeiten ent

sprechend zu lernen vermag?

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Allgemeine Schulen und Förderzentren halten je nach personellen und sachlichen Ressourcen unterschiedliche Angebote

vor. Darüber hinaus kommen für Erziehungsberechtigte bei der Auswahl des Förder-/Lernorts Aspekte wie Wohnortnähe

oder förderschwerpunktspezifische Fachkompetenz zum Tragen. Mobile Sonderpädagogische Dienste (siehe Kapitel 2.3.3)

können beratend vor Ort unterstützen.

In aller Regel werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule sowie an einem Förder

zentrum lernzielgleich nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichtet. Die Schüler bearbeiten gleichwertige

Lernzielkontrollen/Probearbeiten und erzielen die Schul- und Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen, haben also die

gleichen Übertrittsmöglichkeiten. Um Behinderungen auszugleichen kann es bei entsprechender Beantragung zu einer

Gewährung eines Nachteilsausgleiches kommen.

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Lehrplanadaptionen gibt es für die Förderschwerpunkte

Hören

,

Sehen

,

körperliche und motorische Entwicklung

,

Sprache

sowie

emotionale und soziale Entwicklung

.

Bei Bedarf kann so in der Grund-, Mittel- oder Berufsschule nach individuellen Lernzielen unterrichtet werden; die Lern

ziele der besuchten Jahrgangsstufe der Grund-, Mittel- oder Berufsschule müssen damit nicht erreicht werden. Bei diesem

lernzieldifferenten Unterrichten liegt ein individueller Förderplan vor; Das Zeugnis weist dann „i.L.“ für individuelle Lern

förderung aus. Die Leistungen werden verbal gewürdigt. Demgegenüber müssen in der Realschule, im Gymnasium, in

der Wirtschaftsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie und in der Beruflichen Oberschule die Lernziele

erreicht werden.

Eigene Lehrpläne stehen für die Förderschwerpunkte

Lernen

und

geistige Entwicklung

zur Verfügung.

Die Berücksichtigung weiterer Lernerfordernisse ist nicht allein additiv zu verstehen, sondern weitet auch unterrichtliche

Handlungsspielräume aus, setzt neue Akzente für schulisches Handeln, für Förderung und Beratung und damit für Schul

entwicklung (siehe Kapitel 4.2.6).

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1.3 Umsetzung an Schulen

„Eine inklusive Schule […] hat […] die gesamte Schule als Lern- und Lebensraum für alle Kinder und Jugendlichen mit und

ohne sonderpädagogischem Förderbedarf im Blick“ (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2011) und

bietet entsprechende Lösungen an.

Doch wer ist „die Schule“? Zunächst die Schulleitung (siehe Kapitel 2.2.1), die unterstützt durch die Schulaufsicht (siehe

Kapitel 2.2.2) die Veränderungen an der Einzelschule umsetzt, und mit ihr alle Lehrkräfte, die Klassen unterrichten, in denen

ein oder mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf inkludiert werden.

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