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Vorwort
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Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben die Unterzeichnerstaaten sich
einer Herausforderung gestellt, die die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Vertragsstaaten wollen sicherstellen,
dass alle Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einbezogen werden und voll umfänglich an dieser teil-
haben können. In den Grundsätzen des Übereinkommens wurde vereinbart, dass die Fähigkeiten von Kindern
mit Behinderung geachtet und gefördert werden sollen.
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen legt daher fest, dass Schülerinnen und
Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet
werden können. Dies bedeutet für alle Schularten eine große Herausforderung und zugleich eine große Chance.
Damit Inklusion gelingt, brauchen Kinder, Eltern und Lehrkräfte praxisnahe Beratung.
Dem in Bayern etablierten und erfolgreich tätigen Beratungssystem aus Beratungslehrkräften und Schulpsycho
logen an den Schulen, regionalen staatlichen Schulberatungsstellen und der Schulaufsicht kommt in dieser
Hinsicht besondere Bedeutung zu: Neben dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und den sonderpädagogi
schen Fachkräften können Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen aufgrund ihrer Erfahrungen und ihrer
fachlichen Kompetenzen Schüler, Eltern und Lehrkräfte umfassend beraten und unterstützen.
Wir danken allen Beratungslehrkräften und Schulpsychologen für ihren wichtigen Beitrag zum Gelingen der
zentralen Aufgabe der Inklusion und hoffen, dass die vorliegende Handreichung ihnen in ihrer täglichen
Arbeit vielfältige Hilfestellungen bietet. Für ihre Beratungstätigkeit wünschen wir allen viel Erfolg – zumWohl
unserer Kinder!
München, im Juni 2015
Bayerischer Staatsminister für Bildung
Dr. Ludwig Spaenle
und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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